Drucksache 17 / 16 391 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 08. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015) und Antwort Handel mit Bürgeramtsterminen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Han- del mit online vereinbarten Terminen oder Wartenum- mern bei den Berliner Bürgerämtern? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat bzw. welche Maßnahmen sind gegebenenfalls bereits geplant, um den Handel mit Terminen oder Wartenummern einzuschrän- ken? Zu 1. und 4.: Dem Senat ist aus einem von vierzig Bürgerämtern bekannt, dass vor Ort vereinzelt von Priva- ten Termine zum Kauf angeboten wurden. Ferner liegen dem Senat Erkenntnisse über ein priva- tes Internetangebot für einen kostenpflichtigen Terminbu- chungsservice vor. Der Service ist auf drei Dienstleistun- gen - Beantragung eines Reisepasses, Beantragung eines Personalausweises und Anmeldung einer Berliner Woh- nung - beschränkt. Ein intelligenter Algorithmus sucht nach einem freien Termin, trägt die zuvor übermittelten persönlichen Daten in das Terminbuchungssystem ein und veranlasst damit automatisch die Vereinbarung eines gültigen Termins unter dem Namen der Kundin, des Kun- den. Der Senat prüft derzeit die möglichen technischen und rechtlichen Konsequenzen. 2. Wird in allen Bürgerämtern geprüft, ob der bei der Terminvereinbarung angegebene Name mit dem der Per- son übereinstimmt, die den Termin wahrnimmt? Zu 2.: Namensabweichungen sind kein ausschließli- ches Indiz für einen Terminhandel, sondern Teil der tägli- chen Praxis. Sie können bei Terminbuchungen auf per- sönlichem, telefonischem oder elektronischem Weg durch kommunikative Fehler oder durch Schreibfehler entste- hen. Ebenso treten Namensabweichungen bei Terminbu- chungen einzelner Personen für ganze Familien mit unter- schiedlichen Namen auf oder wenn für buchende Perso- nen bevollmächtigte Dritte im Bürgeramt vorsprechen. Im Bedarfsfall erfolgt in den Bürgerämtern die Über- prüfung des Namens. In der Regel sind gegebene Abwei- chungen plausibel nachvollziehbar. 3. In welchem Umfang werden bei den Bürgerämtern online vereinbarte Termine nicht wahrgenommen? Zu 3.: Die durchschnittliche Quote der nicht wahrge- nommenen und nicht abgesagten Termine liegt landesweit bei ca. 10-20 %. Hierbei erfolgt keine Unterscheidung, über welchen Zugangsweg (persönlich, telefonisch, onli- ne) der Termin gebucht wurde. Die dadurch freiwerdenden Bearbeitungskapazitäten können flexibel über die Tagesvermittlung von Terminen am Tresen und direkt über das Wartemarkensystem der Bürgerämter, insbesondere für Dienstleistungen ohne Notwendigkeit einer Terminvereinbarung (z.B. Ausgabe Berlinpass, Abholung Personaldokumente) ausgefüllt werden. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)