Drucksache 17 / 16 392 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 08. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015) und Antwort Folgen der Schließung der JVA Pankow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Schlie- ßung der JVA Pankow auf den a. Tagesablauf, b. die Freizeitgestaltung c. die Besuchsregelung und d. das Tragen von Privatkleidung der von der Schließung betroffenen Frauen? Zu 1 a): Es ist beabsichtigt, die aktuell am Standort Pankow untergebrachten Frauen in die anderen Bereiche der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin (JVA für Frau- en Berlin) zu verlegen. Der Tagesablauf ist in den beiden Bereichen des geschlossenen Vollzuges im Wesentlichen identisch. Demgemäß werden sich für die Frauen bei Verlegung zum Bereich Lichtenberg keine maßgeblichen Veränderungen im Tagesablauf ergeben. Bei entspre- chender Eignung werden Inhaftierte auch in einen Bereich des offenen Vollzuges verlegt und in den dortigen Tages- ablauf integriert. Zu b): Die Freizeitgestaltung soll durch die temporäre Schließung des Bereiches Pankow möglichst keine Ein- schränkungen erfahren. Es stehen in den anderen Berei- chen folgende Freizeitangebote zur Verfügung: Fitness- keller, Deutsch für Ausländer, Yoga, Kunstkurs, Musik- unterricht, Theater und die Kinderspielstunde. Sollte es zu Engpässen kommen, ist beabsichtigt, das bestehende Freizeitangebot zu erweitern. Zu c): Das Sprechzentrum der JVA für Frauen Berlin ist bemüht, den derzeitigen Standard der Besuchsregelung wie im Bereich Pankow zu halten. Es ist jedoch von den zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten in den anderen Bereichen und der Auslastung der Räume abhän- gig. In jedem Fall werden die gesetzlichen Mindestanfor- derungen des § 24 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) erfüllt werden. Zu d): Das Tragen von Privatkleidung für Gefangene ist in allen Bereichen der JVA für Frauen Berlin gestattet. 2. Wie wird gewährleistet, dass arbeitende Frauen während der Schließung sinnvoll weiter beschäftigt wer- den? Zu 2.: Um die weitere Beschäftigung der in Arbeit stehenden Frauen zu gewährleisten ist geplant, den Ar- beitsbetrieb ECO-PC (PC-Recycling-Werkstatt) in einen anderen Bereich zu verlagern. Außerdem sollen in den aufnehmenden Bereichen zusätzliche Arbeitsplätze in den bestehenden Betrieben geschaffen werden. Aufgrund der zukünftig stärkeren Belegung in den verbleibenden Berei- chen der JVA für Frauen Berlin wird ein Mehrbedarf an Haus- und Wäschearbeiterinnen entstehen. Dies eröffnet weitere Arbeitsplätze. 3. Was ist hinsichtlich der Unterbringung von Frauen und Kindern beabsichtigt? Zu 3.: Es stehen Plätze für die gemeinsame Unterbrin- gung von Kindern mit ihren inhaftierten Müttern in den beiden Bereichen des offenen Vollzuges zur Verfügung. Jene Frauen, die derzeit im Bereich Pankow gemeinsam mit ihren Kindern leben, werden in den offenen Vollzug in den Bereich Reinickendorf in den dortigen Mutter- Kind-Bereich verlegt. Für die Zeit der Schließung des Bereiches Pankow wird es im geschlossenen Frauenvoll- zug keinen Mutter-Kind-Bereich geben. 4. Kann eine Doppelbelegung von Zellen gegen den Willen der Frauen ausgeschlossen werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 392 2 Zu 4.: Unter der Voraussetzung, dass es zu keinem Anstieg der Belegung im Frauenvollzug kommt, werden die inhaftierten Frauen auch zukünftig ausschließlich in Einzelhafträumen untergebracht. Auf dem Hintergrund der Belegungsentwicklung der letzten Jahre ist ein starker Anstieg auch nicht zu erwarten. Von einer Doppelbele- gung der Hafträume gegen den erklärten Willen der Frau- en wird man in jedem Fall Abstand nehmen. Berlin, den 24. Juni 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)