Drucksache 17 / 16 394 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Umsetzungsstand der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei elektronischer Verfahrensabwick- lung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Verfahren bezüglich der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG existieren in der Berliner Verwaltung (bitte um Auflistung)? Zu 1.: Auf dem Gewerbeportal der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung werden in einem elektronischen Kunden- und Fallmanagement nachfolgende Verfahren zur elektronischen Abwicklung bereitgestellt: o Anmeldung eines überwachungspflichtigen Gewerbes o Anmeldung Wanderlagers o Zulassung als Sachverständige und Sachverständi- ger o Anzeige grenzüberschreitende vorübergehende Dienstleistungen o Anzeige grenzüberschreitender vorübergehender Dienstleistungen Handwerk o Eintragung als Architektin und Architekt oder Stadtplanerin und Stadtplaner in Berlin o Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnliche Gewerbe o Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke o Eintragung in die Handwerksrolle o Erlaubniserteilung Bewachung o Erlaubniserteilung produktakzessorischer Versi- cherungsvermittlerin und Versicherungsvermittler o Erlaubniserteilung Versicherungsberater und Versicherungsberaterin und Versicherungsvermittlerin und Versicherungsvermittler o Genehmigung zur Verteilung von Werbematerial auf öffentlichem Straßenland o Gewerbe abmelden o Gewerbe ummelden (fakultativ Meldung Berufsgenossenschaft und Finanzamt) o Gewerbeanmeldung Standard (fakultativ Anmeldung Berufsgenossenschaft und Finanzamt) o Maklerinerlaubnis und Maklererlaubnis o Pfandleiherin und Pfandleiher o Reisegewerbekarte o Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten o Versteigerergewerbe 2. Wie verteilen sich diese Verfahren auf die in der Mitteilung zur Kenntnisnahme 17/1968 dargestellten Qualifizierungen (Passives Ausdruck-Formular, Teilakti- ves Ausdruck-Formular, Durchgängiges Online-Formular, Durchgängiges Online-Formular mit elektr. Schriftfor- mersatz, Durchgängiges Online-Formular mit Bezahl- funktion und Vollständig durchgängiges Online-Formular mit Bezahlfunktion und elektr. Schriftformersatz)? Zu 2.: Die über das elektronische Kunden- und Fall- management eingereichten Vorgänge entsprechen in etwa der Klassifizierung „Durchgängiges Online-Formular mit elektronischem Schriftformersatz“, und erfüllen zusätzlich das Kriterium „Daten werden beim Empfänger der Verwaltung direkt in Fachanwendung empfangen.“ 3. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund den Umsetzungsstand von Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie, wonach sicherzustellen ist, dass alle diese Verfahren „problemlos aus der Ferne und elektronisch […] abgewickelt werden können“? 4. Verfolgt der Senat einen Zeitplan, bis wann welche dieser Angebote vollständig elektronisch abgewickelt werden können und wenn ja wie sieht dieser aus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 394 2 Zu 3. und 4.: Das Land Berlin hat mit der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners und der Inbetrieb- nahme des elektronischen Kunden- und Fallmanagements die Richtlinie 2006/123/EG bereits seit dem 28.12.2009 fristgerecht umgesetzt. Berlin, den 26. Juni 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015)