Drucksache 17 / 16 395 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Wer sorgt für ein sauberes Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche grundsätzlichen Regelungen zwi- schen dem Land Berlin, den Bezirken und in diesem Zu- sammenhang mit der BSR gibt es bezüglich der Zustän- digkeiten (Pflege, Reinigung usw.) des Straßenlandes, der Parks, Plätze und des sogenannten Straßenbegleitgrüns (Baumscheiben, Mittelstreifen, Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig, Böschungen an Auf- und Ab- fahrten der Stadtautobahn usw.) (bitte genaue Darstellung der o.a. kategorisierten Flächen und der jeweiligen Zu- ständigkeiten)? Antwort zu 1: Die Verteilung der Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin ist im Allgemei- nen Zuständigkeitsgesetz (AZG) geregelt. Die Fachbereiche Grün der Straßen- und Grünflächen- ämter (SGÄ) der Berliner Bezirke pflegen und unterhalten rund 6.500 ha öffentliche Grün- und Erholungsanlagen einschließlich öffentlichen Spielplätzen, die überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Zu den Aufgaben gehö- ren neben der gärtnerischen Pflege und Unterhaltung auch die Reinigung auf diesen Flächen, die Verwaltung sowie das Wahrnehmen der Eigentümerpflichten (z. B. Ver- kehrssicherungspflicht). Zusätzlich werden ab einer be- stimmten Flächengröße das Rahmengrün in Kleingarten- anlagen sowie weitere Grünflächen anderer öffentlicher Vermögensträger, z. B. an Schulen und öffentlichen Ein- richtungen, gepflegt. Ausnahmen sind einige besondere Grünflächen, die zum Beispiel von der Grün Berlin GmbH, den universitären Einrichtungen Berlins oder der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg unterhalten werden. Im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden Rege- lungen für das öffentlich gewidmete Straßenland (Straßen einschließlich Straßenbegleitgrün und Plätze) getroffen. Die ordnungsmäßige Straßenreinigung der öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen wird durch das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) geregelt (siehe auch Antwort zur Frage 5). Die Grünflächenämter sind für die Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen (Straßenbegleitgrün) und der Straßenbäume zuständig. Die befestigten Flächen unterhalten die Fachbereiche Straße der SGÄ der Bezirke. Darüber hinaus verwaltet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Grün an Bundesautob- ahnen (BAB) innerhalb Berlins im Auftrag der Bundes- straßenverwaltung und in Auftragsverwaltung für den Bund. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Grundge- setz der Bundesrepublik Deutschland (GG), Artikel 85, 90 (2) und das Fernstraßengesetz, AZG § 4 i.V.m. Zust. Kat. Nr. 10 (3) (4), 11 (7). Die damit anvertrauten Aufgaben sind die regelmäßige Pflege der Grünflächen, die Erhal- tung der Verkehrssicherheit und die Regulierung von Unfallschäden im Bereich der Grünflächen sowie die Verwaltung, Pflege und Unterhaltung von Grünflächen, die im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Umfeld der Autobahnen bestehen. Frage 2: Wie sind – am Beispiel des Bezirks Tempelhof -Schöneberg – dort diese Zuständigkeiten geregelt? Antwort zu 2: Die Zuständigkeiten sind in Berlin grundsätzlich einheitlich geregelt. Daher gilt für den Be- zirk Tempelhof-Schöneberg das oben gesagte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 395 2 Frage 3: Gibt es Bezirke mit Projekten bezüglich einer Neuordnung der Zuständigkeiten und wenn ja, in welchen Bezirken existiert ein solches Projekt und mit welchen Zielsetzungen? Antwort zu 3: Regelungen von Zuständigkeiten hin- sichtlich der ordnungsmäßigen Reinigung der öffentlichen Straßen erfolgen prinzipiell durch entsprechende gesetzli- che Änderungen durch den Landesgesetzgeber. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und die Ber- liner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) untersuchen seit dem 1. April 2015 im Rahmen eines gemeinsamen 12- monatigen Pilotprojekts „Stadtraum-Management“ am Beispiel von ausgewählten Objekten im öffentlichen Straßenland in einem Praxistest, ob das von der BSR im Bereich der Straßenreinigung praktizierte Service-Level- Modell auch für eine bedarfsgerechte Pflege zur Errei- chung eines vorher definierten Zustandes des Straßenbe- gleitgrüns geeignet ist. Die Gesamtfläche der ausgewähl- ten Musterobjekte beträgt 850.000 m², wobei der darin enthaltene Grünflächenanteil 107.178 m² umfasst. Fol- gende Straßen werden dazu von der BSR bearbeitet: Grainauer Straße Prager Straße Kürfürstendamm Spandauer Damm Neue Kantstraße Kantstraße Heerstraße Ernst-Reuter-Platz Wittelsbacherstraße Paulsborner Straße Wilmersdorfer Straße Schloßstraße Die Musterobjekte sind ein repräsentativer Quer- schnitt der in Berlin vorhandenen Straßen und Plätze und beinhalten Hauptverkehrsstraßen, Alleen, Wohngebiete, Geschäftsstraßen, große Plätze mit Brunnenanlagen, klei- ne Plätze mit geringer Bepflanzung und Plätze mit auf- wendiger Bepflanzung. Zielsetzung ist die Erreichung eines definierten Sau- berkeits- und Pflegezustandes der Objekte sowie die Er- mittlung verlässlicher Kosten und Aufwände für die ent- sprechende Pflege. Frage 4: Gibt bezüglich der Pflege des Straßenbegleit- grüns, insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssiche- rungspflicht, klare Regelungen und wie lauten diese? Antwort zu 4: Für das Straßenbegleitgrün als Bestand- teil des Straßenraumes gelten die Regelungen des BerlStrG insbesondere der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege). Hier sind unter anderem Schutzabstände und erforderliche Sichtflächen an Über- querungsstellen zur Wahrung der Sicherheit beschrieben. Hinzu kommt die Eigentümerpflicht zur Überwachung der Verkehrssicherheit. Zusätzliche Hinweise zur Pflege ergeben sich aus dem Produktblatt 62764 Grünpflege – Straßenland (siehe Anlage 1). Wie die gärtnerische Pflege des Straßenbegleitgrüns im Einzelnen zu erfolgen hat, ist nicht geregelt. Aus der vielgestaltigen Ausprägung des Straßenbe- gleitgrüns ergeben sich viele unterschiedliche Maßnah- men, die von den zuständigen Fachämtern entsprechend geplant und durchgeführt werden. Frage 5: Gibt es die Möglichkeit, für das sogenannte Straßenbegleitgrün die Reinigung und Pflege an andere Dienstleister zu vergeben und welche zusätzlichen finan- ziellen Folgen hätte das für die Bezirke (bitte eine nach Bezirken zugeordnete Darstellung der ggf. entstehenden Folgekosten)? Antwort zu 5: Die Reinigung des Straßenbegleitgrüns der öffentlichen Straßen Berlins erfolgt aufgrund der Regelungen des StrReinG und wird in den Straßen der Straßenreinigungsver-zeichnisse A und B von den BSR durchgeführt. In den Straßen des Straßenreinigungsver- zeichnisses C sind die jeweiligen Anlieger für die Sauber- haltung des Straßenbegleitgrüns zuständig. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns erfolgt durch die bezirklichen SGÄ. Hierbei steht es den Fachämtern frei, die Arbeiten in Eigenregie oder durch Vergabe an Dritte auszuführen. Die Vergabe ist sehr aufwändig, da die Vielgestalt und unterschiedliche Kategorisierung des Straßengrüns sehr differenzierte kleinteilige Unterhal- tungsmaßnahmen einschließlich der Kontrolle der ausge- führten Leistungen erfordert. Die Bezirke handhaben die Unterhaltung derzeit unterschiedlich – auch abhängig von ihrer personellen und fachlichen Ausstattung. Das in der Frage 3 beschriebene Pilotprojekt im Be- zirk Charlottenburg-Wilmersdorf soll zeigen, inwiefern und zu welchen Bedingungen neben der Reinigung auch eine qualitativ hochwertige Pflege des Straßenbegleit- grüns durch die BSR möglich wäre. Frage 6: Gibt es grundlegende Regelungen/-Zuord- nungssätze bezüglich der Bemessungsgrundlagen für die Pflege des Straßenbegleitgrüns in der Zuständigkeit der Bezirke und wie hoch waren/sind diese pro Haushaltsjahr von 2012-14? Antwort zu 6: Die Zuweisung für die Pflege und Un- terhaltung der gärtnerisch angelegten Grünflächen auf Straßenland erfolgt über das Produkt „62764 Grünpflege – Straßenland“. Weitere Einzelheiten sind dem beigefügten Produktblatt zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Konkret bedeutet dies, dass für das jeweilige Produkt ein Budget nach dem Prinzip „Menge x Preis“ berechnet wird. Der Preis basiert dabei auf den mittleren Verwal- tungskosten je Menge (Median der Stückkosten); als Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 395 3 Zuweisungsmenge werden die bezirksindividuellen Ist- Mengen (Pflegefläche (in qm)) des Basisjahres herange- zogen. Die Zuweisung für die Jahre 2012-2015 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Aktivitäten von Privatpersonen/Anliegern die in Eigeninitiative kleine Grünflächen am Straßenrand säubern bzw. pflegen? Antwort zu 7: Aus Sicht des Senats ist bürgerschaftli- ches Engagement für Berlin grundsätzlich zu begrüßen. Aktivitäten für mehr Sauberkeit und einen besseren Pfle- gezustand sind erfreuliche Zeichen eines wünschenswer- ten Bürgersinns. Die Förderung bürgerschaftlichen Enga- gements ist daher auch im Land Berlin ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Ziel, u.a. auch vor dem Hintergrund zurückgehender öffentlicher Finanzmittel. Wichtig ist es dabei jedoch, die Verantwortung und Inte- ressen des jeweiligen Flächeneigentümers zu beachten und geplante Maßnahmen vorher mit diesem abzustim- men. Soweit die privaten Initiativen das Straßenbegleitgrün der öffentlichen Straßen betreffen, gibt es hierzu im Str- ReinG keine Regelung, die diesen Aktivitäten entgegen- steht. Allerdings ist festzustellen, dass Aktivitäten am Straßenrand Gefahren durch den daneben verlaufenden Kraftfahrzeugverkehr bergen können, die aus Sicht des Senats nicht unterschätzt und daher vorab mit den zustän- digen Behörden erörtert werden sollten. Grundsätzlich bedeutet bürgerschaftliches Engange- ment im öffentlichen Stadtgrün für die Verwaltung nicht nur Entlastung, sondern auch zusätzliche Pflichten, Auf- wände und Kosten. Für freiwillige bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten von Privatpersonen auf öffentlichen Grünflä- chen, die im Interesse Berlins (und ggf. sogar von den Bezirken organisiert und/oder materiell unterstützt) statt- finden, sind durch diese sozialrechtlich verpflichtend eine Unterweisung, Ausstattung und Aufsicht im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften sowie eine Erfassung, Mel- dung und Beitragsentrichtung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig. Dies bindet zusätzlich Personal und finanzielle Ressourcen. Berlin, den 25. Juni 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015) rybski Textfeld Anlage 1 Senatsverwaltung für Finanzen - II D - 17.06.2015 Anlage 2: Zuweisung 2012- 2015 für das Produkt „62764 Grünpflege – Straßenland“ Anlage 2 Zuweisungs- menge*) Produkt- budget Zuweisungs- menge*) Produkt- budget Zuweisungs- menge*) Produkt- budget Zuweisungs- menge*) Produkt- budget Mitte 7.006.980 507.643 6.931.656 470.956 6.931.656 446.215 6.866.100 451.912 Friedrichsh.-Kreuzberg 3.664.524 265.488 3.678.012 249.894 3.718.248 239.356 3.708.828 244.107 Pankow 12.805.116 927.707 13.873.728 942.620 14.644.512 942.718 14.771.952 972.257 Charlbg.-Wilmersdorf 7.921.332 573.886 7.625.772 518.116 7.651.272 492.539 7.274.964 478.822 Spandau 16.742.376 1.212.954 16.340.772 1.110.237 16.340.772 1.051.912 16.297.692 1.072.678 Steglitz-Zehlendorf 14.301.024 1.036.082 14.469.384 983.090 14.524.176 934.971 14.506.968 954.817 Tempelhof-Schöneberg 8.480.644 614.407 7.503.274 509.793 7.354.542 473.437 7.399.386 487.011 Neukölln 4.770.756 345.632 4.781.844 324.892 4.801.560 309.093 4.833.336 318.120 Treptow-Köpenick 19.688.578 1.426.400 19.553.212 1.328.499 19.881.455 1.279.838 20.134.179 1.325.187 Marzahn-Hellersdorf 34.095.432 2.470.150 34.396.872 2.337.019 34.095.432 2.194.841 34.262.976 2.255.113 Lichtenberg 11.899.284 862.081 12.477.324 847.744 12.494.160 804.292 12.585.960 828.380 Reinickendorf 9.854.220 713.920 9.878.592 671.179 10.003.740 643.975 11.862.936 780.792 Summe 151.230.266 10.956.348 151.510.442 10.294.039 152.441.525 9.813.187 154.505.277 10.169.196 Zuweisungspreis 0,07 0,07 0,06 0,07 *) Pflegefläche (in qm) Bezirke (Werte in €) Produktbudget 2012 Produktbudget 2013 Produktbudget 2014 Produktbudget 2015 S17-16395 02_s1716395_Anlage_1 03_s1716395_Anlage_2