Drucksache 17 / 16 396 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem PeWoBe-Flüchtlingsheim in Hellersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die vertraglich vereinbarten Inves- titions- und Herrichtungskosten für die Ertüchti- gung/Herrichtung der Flüchtlingsunterkunft in der Carola- Neher-Straße und Maxie-Wander-Straße, die das Land Berlin direkt an den privaten Heimbetreiber PeWoBe gezahlt hat (bitte nach Gebäude aufschlüsseln)? Zu 1.: Entsprechend der Anlage 8 des Betreibervertra- ges vom 24.01.2014 wurde für die Nutzungsänderungen der Schulgebäude als Gemeinschaftsunterkunft ein Zah- lungsplan in der Carola-Neher-Straße in Höhe von 2.107.198,01 Euro (netto/brutto: 2.507.565,63 Euro) so- wie für die Maxie-Wander-Straße von 2.455.349,94 Euro (netto/brutto: 2.921.866,43 Euro) vereinbart. Die Herrich- tungskosten für die Notunterkunft waren nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. 2. In welcher Höhe hat das Land Berlin dem privaten Heimbetreiber PeWoBe Investitions- und Herrichtungs- kosten für die Flüchtlingsunterkunft in der Carola-Neher- Straße und Maxie-Wander-Straße insgesamt gezahlt (bitte nach Gebäude aufschlüsseln)? Zu 2.: Für beide Einrichtungen sind zusammen Bau- kosten von 6.488.783,11 Euro (brutto) angefallen. Aufge- teilt auf die Carola-Neher-Straße (CNS) und deren Bau- abschnitte 1 (Notunterkunft) und 2 (Gemeinschaftsunter- kunft) sind 1.059.351,05 Euro (brutto) und 2.507.565,63 Euro (brutto) ausgezahlt worden. Für die Gemeinschafts- unterkunft in der Maxie-Wander-Straße (MWS) wurden 2.921.866,43 Euro (brutto) gezahlt. 3. Auf welcher haushaltsmäßigen Grundlage wurden Investitions- und Herrichtungskosten für die Ertüchti- gung/Herrichtung der Flüchtlingsunterkunft in der Carola- Neher-Straße und Maxie-Wander-Straße an den privaten Heimbetreiber PeWoBe gezahlt? Aus welchen Kapiteln und Titeln erfolgten die Zahlungen? 4. Wurden dabei die Vorgaben gemäß § 24 Landes- haushaltsordnung (LHO) insbesondere bezüglich der Ermittlung des Kostenrahmens, der Überwachung, der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und des Controllings eingehalten? Wenn nein, warum nicht? 8. Wer nahm intern die Aufgaben des Projektcontrol- lings wahr? Falls das Projektcontrolling nicht intern wahrgenommen wurde, wurde ein externes Projektcon- trolling mit der Überwachung der Ertüchti- gung/Herrichtung der Gebäude in der Carola-Neher- Straße und Maxie-Wander-Straße vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beauftragt? Wenn ja, wann? 9. Wer wurde mit dem externen Projektcontrolling zur Überwachung der Ertüchtigung/Herrichtung der Gebäude in der Carola-Neher-Straße und Maxie-Wander-Straße vom LAGeSo beauftragt und fand eine Ausschreibung statt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und nach welchen Kriterien wurde das Projektcontrolling extern vergeben? 11. Sind die Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung in die Entscheidungen der Senatsver- waltung für Gesundheit und Soziales bzw. des LAGeSo zur Erstattung von Herrichtungs- und Investitionskosten bei diesen Objekten einbezogen worden? Wenn ja, auf welcher Grundlage und auf welche Art und Weise? 12. Inwieweit hat die Senatsverwaltung für Finanzen Ausnahmegenehmigungen gemäß § 24 LHO erteilt, und von wem wurden sie wann und auf welcher Grundlage beantragt, und welche Auflagen enthielten sie gegebenen- falls? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 396 2 Zu 3., 4., 8., 9. sowie 11. und 12.: Grundlage für das Verwaltungshandeln ist § 4 Abs. 1 Satz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG), bzw. Nr. 14 (Sozialwesen) des Allgemeinen Zuständigkeitskatalogs (ZustKat AZG), hier Absatz 16, wonach die Errichtung und der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunter- künften sowie die Beschaffung von Heim- und Wohnplät- zen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, durch Verträge mit Dritten zu realisieren sind. Dem- entsprechend erfolgt die Finanzierung durch das Landes- amt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über Tagess- ätze, deren Bestandteil u. a. auch nutzerbedingte Herrich- tungskosten enthalten. In den Fällen, in denen aufgrund einer besonderen Eilbedürftigkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Nr. 19 Zuständigkeitskatalog Ord- nungsaufgaben (ZustKat Ord)), vorgezogene Maßnahmen zur Herrichtung eines Objektes als Notunterkunft erfor- derlich werden, konnten bisher grundsätzlich auf Antrag der jeweiligen Betreiberin bzw. des Betreibers im Wege einer vorgezogenen Tagessatzfinanzierung die notwendi- gen Mittel bereitgestellt werden. Die vorgezogene Tages- satzfinanzierung erfolgte aus dem Kapitel 11 66 Titel 671 59. Die Herrichtung der Notunterkunft wurde daher weder als Baumaßnahme des Landes Berlin (Hauptgruppe 7) noch als zuwendungsfinanzierte Baumaßnahme (Haupt- gruppe 8) durchgeführt. Deshalb fand § 24 Landeshaus- haltsordnung (LHO) auf diese Maßnahme keine Anwen- dung. Dessen ungeachtet wurden im LAGeSo eingereich- te Pläne und Kostenschätzungen dem externen Projekt- controller vorgelegt. Auf Grund der Eilbedürftigkeit – Betrieb als Notunterkunft – wurde mit dem Architektur- & Sachverständigenbüro Smolibowski, mit dem bereits in vorangegange- ner Zusammenarbeit mit dem LAGeSo Erfahrungen be- standen, am 2. und 3. September 2013 ein Projektsteue- rungsvertrag zur Beratung, Unterstützung und Projekt- steuerung bei der Realisierung der Objekte Carola-Neher- Straße und Maxie-Wander-Straße abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Herrichtung war zwar die voraussichtliche Gesamthöhe der Herrichtungs- kosten bekannt, wegen der noch nicht entschiedenen Laufzeit konnte jedoch zu diesem Zeitpunkt die endgülti- ge Höhe des zugehörigen Tagessatzanteils vom LAGeSo noch nicht ermittelt werden; gleichzeitig war wegen des dringenden Bedarfs an der Notunterkunft unverzügliches Handeln erforderlich. Daher wurden die voraussichtli- chen, zur Realisierung des Objekts unabdingbar erforder- lichen Tagessatzanteile grundsätzlich auf entsprechenden Antrag vorgezogen ausgezahlt. 5. Zu welchem Zeitpunkt gab es auf welcher planeri- schen Grundlage Kostenschätzungen bzw. -ermittlungen für die Ertüchtigung/Herrichtung der Flüchtlingsunter- kunft in der Carola-Neher-Straße und Maxie-Wander- Straße? Wie hoch waren diese jeweils und was waren die Gründe für Änderungen? 6. Wer hat die Kosten und gegebenenfalls Kosten- steigerungen genehmigt? 7. Haben sich einzelne Kostenpositionen für die Er- tüchtigung/Herrichtung der Flüchtlingsunterkunft in der Carola-Neher-Straße und Maxie-Wander-Straße im Laufe der Zeit erhöht? Wenn ja, welche, warum haben sich diese erhöht und zu welchem Zeitpunkt wurde dies je- weils festgestellt (bitte nach Gebäude aufschlüsseln)? Zu 5., 6. und 7.: Die Kostenschätzungen bzw. -er- mittlungen wurden für die Gemeinschaftsunterkunft vor Bauantragsstellung eingereicht. Die Kosten wurden vom externen Projektcontrolling, Architektur- & Sachverstän- digenbüro Smolibowski, geprüft und genehmigt. Die einzelnen Kostenpositionen wurden eingehalten. 10. Wer waren jeweils die am Bau der Flüchtlingsun- terkunft in der Carola-Neher-Straße und Maxie-Wander- Straße gemäß Berliner Bauordnung – Vierter Teil – Beteiligten (Bauherr*in, Entwurfsverfasser*in, Unterneh- mer*in, Bauleiter*in etc.) und ist es zu einem oder mehre- ren Wechseln im Laufe der Planungs- und Bauphase gekommen? Wenn ja, welche waren dies jeweils? Zu 10.: Nach der Bauantragsstellung durch die Profes- sionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft (PeWoBe) wurde vorübergehend das LAGeSo Bauherr, später er- folgte ein erneuter Bauherrenwechsel zur PeWoBe. Berlin, den 29. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015)