Drucksache 17 / 16 397 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Welches Ziel hat die vermessungstechnische Straßenbefahrung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage1: Welche Daten werden bei der vermessungs- technischen Straßenbefahrung konkret gesammelt? Antwort zu 1: Der zu erfassende Datenbestand setzt sich aus folgenden Objekten zusammen: Verkehrsflächen - Öffentlicher Platz - Gehweg - Trennstreifen - Radweg - Geh- und Radweg - Fußgängerzone - Fahrbahn - Längs-/Querneigung - Haltestelle (Bus) - Haltestellenwartebereich - Wartehaus - Kabelschacht - Parken (Parkstreifen und –buchten) - Rampe - Gleiskörper (Straßenbahn) - Aus-/ Einfahrt (Gehwegüberfahrt) - Aufmerksamkeitsfeld (taktile Bodenindikatoren) - Aufmerksamkeitsstreifen - Fahrbahnschwelle - Grünfläche - Zugangsbauwerk - Schleife - Überquerungsstelle Zustandserfassung der Verkehrsflächen Für alle Fahrbahnbeläge (nur Hauptverkehrsstraßen) - Längsebenheit (Planographensimulation) Für Asphalt - Allgemeine Unebenheiten (AUN), außer Hauptverkehrsstraßen - Spurrinnentiefe (SPT) (Maximum), für Hauptverkehrsstraßen - Risse (RIS; einschließlich offene Pflasterfugen) - Eingelegte Flickstellen (EFLI) - aufgelegte Flickstellen (AFLI) - Sonstige Oberflächenschäden (OBS) - Ausbrüche (AUSBR) - offene Nähte Für Beton - Allgemeine Unebenheiten (AUN), außer Hauptverkehrsstraßen - Längs- und Querrisse (LQRL, LQRP) - Eck- und Kantenschäden (EKSL, EKSP) - Bituminöser Teilersatz (BTEF, BTEP) Für Pflaster - Allgemeine Unebenheiten (AUN), außer Hauptverkehrsstraßen - Spurrinnentiefe (SPT) (Maximum) - Risse (RIS; offene Pflasterfugen) - Flickstellen (FLI) - Sonstige Oberflächenschäden (OBS) Für alle Nebenanlagen - Allgemeine Unebenheiten (AUN) - Risse (RIS; einschließlich offene Fugen) - Flickstellen (FLI) - Sonstige Oberflächenschäden (OBS) Straßenobjekten, Sondernutzungen - Baumscheibe - Springbrunnen/ Zierbrunnen - Denkmal - Feste Fahrradständer - Treppe - Entsorgung/ Müllcontainer - Kleinbauten/ Sondernutzung - Brücke - Bordstein (Bordkante) - Gebäudekanten/Zaun - Straßenentwässerungsrinne Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 397 2 - Sitzbank - Geländer - Mauer - Verkehrsschutzgitter/Wegsperre - Schranke - Leitplanke - Gebäudeeingang - Kabelkasten/ Schaltkasten - Schaltkasten auf Kurzmast/Ampelkasten - Kanaldeckel - Straßensinkkasten/ Regeneinlauf - Wasserspender/Trinkwasserbrunnen - Wasserpumpen/ -brunnen - Poller - VIZ-Infotafeln - Anlegestellen - Ladesäule für Elektroautos - Telefonzelle/ Telefonstele - Säule (Werbefläche) - Uhr - Fahnenmast - Mast - Taxirufsäule - Hydrant - Müllbox/ Abfallbehälter - Streugutbehälter - Spielgerät - Briefkasten - Touchpoint (Touchscreen-Terminals) Lichtraumprofil (Durchfahrtshöhen und –breiten) - Brücken - Portale/Schilder-brücken - Fahrdraht/ Oberleitung - Lichtsignalanlagen (Ausleger, Kragarm) - Tunnel - sonstige Verkehrszeichen nach der aktuellen StVO Fußgängernetz (Knoten- und Kantenmodell) Der zu erfassende Datenbestand wird in Form von Shape-Dateien erfasst. Es handelt sich hierbei um Geoda- ten (Vektordaten = Geometriedaten in Form von Punkten, Linien und Flächen). Frage 2: Werden alle Straßen des Landes Berlin durch diese Straßenbefahrungen erfasst? Frage 3: Wenn nur bestimmte dann welche Straßen, welcher Ordnung? Antwort zu 2 und 3: Alle Straßen des Landes Berlin werden erfasst. Frage 4: Wozu werden die gesammelten Daten über den Zustand aller Verkehrsflächen, wie Straßen, Gehwege und Radwege verwendet? Für welche Maßnahmen soll der dadurch geschaffene Datenbestand des Berliner Stra- ßenlandes verwendet werden? Antwort zu 4: Mit der Erfassung des Straßenzustandes erhält das Land Berlin einen Überblick über die Güte der vorhande- nen Infrastruktur. Die dabei zu bewertenden Merkmale sind in Regelwerken des Straßenbaus - Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E EMI) - Arbeitspapiere zur Systematik der Straßenerhaltung AP 9 (Reihen A und K) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen (ZTV ZEB), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) definiert. Die Auswertung ermöglicht eine Ermittlung von Zuständen und Schadensmerkmalen. Die Daten werden in das „Verkehrsinformationssystem Straße (VISS)“ im Modul „Zustand“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinterlegt. Die Zustandserfassung und -bewertung ist ein wesent- licher Baustein für den Aufbau eines kommunalen Erhal- tungsmanagements für Berlin. Ausgehend von den Zu- standsdaten können Prognosen zur Zustandsentwicklung getroffen werden. In Kombination mit Verkehrs- und Aufbaudaten werden die Voraussetzungen für die Erarbei- tung eines Erhaltungsmanagementsystems geschaffen. Frage 5: Wer soll auf diese Daten Zugang bekommen? Antwort zu 5: Zugriff auf die Daten des VISS haben die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden der Bezir- ke und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 6: Inwieweit werden Sanierungen nach den ge- wonnen Daten priorisiert? Antwort 6: Die einzelnen Schadensmerkmale der Zu- standswerte treffen zusammengefasst zu sogenannten Teilwerten fundierte Aussagen zum Gebrauchswert und zum Substanzwert der Verkehrsfläche. Über die weitere Zusammenfassung dieser Werte zu einem Gesamtwert kann eine objekt- oder netzbezogene Darstellung des Zustandes (Gesamtberlin und nach Bezirken) erzeugt sowie eine Rang- und Reihenfolge erstellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 397 3 Frage 7: In welchem Zusammenhang stehen die ver- messungstechnische Straßenbefahrung und die regelmä- ßigen Begehungen durch die Bezirksämter? Wird der aufgebaute Datenbestand durch die regelmäßigen Bege- hungen aktualisiert? Antwort zu 7: Der durch die vermessungstechnische Straßenbefahrung gewonnene Datenbestand liefert Berlin erstmalig einen einheitlichen und vollständigen digitalen Datensatz über Bestand und Zustand der Berliner Infra- struktur. Der sich nach der Befahrung ändernde Straßen- zustand kann in Zukunft durch aufbauende Arbeiten öf- fentlicher Behörden weitergeführt und ergänzt werden. Frage 8: Soll diese vermessungstechnische Straßenbe- fahrung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden? Wenn ja, in welchen? Antwort zu 8: Unter Berücksichtigung der weiteren Verkehrsentwicklung und der daraus resultierenden Ver- änderungen im Straßenland empfiehlt die FGSV eine Wiederholungsmessung im ca. 5-Jahresrhythmus. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015)