Drucksache 17 / 16 399 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Auslaufende IT-Rahmenverträge des ITDZ und die Folgen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass folgende Rahmenverträge des IT- Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) ausgelaufen sind, bzw. auslaufen werden: a) Monitore zum 28.05.2015, b) Drucker, Multifunktionsgeräte, Scanner, Faxgeräte und Druckerzubehör zum 29.05.2015, c) Microsoft zum 31.05.2015, d) PC zum 10.06.2015, e) Beamer zum 14.06.2015, f Notebooks zum 28.06.2015, g) FlexPC zum 12.07.2015 h) Interaktive Whiteboards zum 15.07.2015? Zu 1.: Ja, es trifft zu, dass die genannten Rahmenver- träge des ITDZ Berlin ausgelaufen sind, bzw. auslaufen werden. 2. Wer ist in der Berliner Verwaltung und im ITDZ wann darüber wie vorher informiert worden? Zu 2.: Das ITDZ Berlin hat die Berliner Verwaltung per „E-Mail-Newsletter“ am 19.02. und 11.05.2015 darüber informiert, dass die Rahmenverträge auslaufen. Wei- terhin wurde darüber informiert, dass es für einen Über- gangszeitraum von max. 4 Monaten Übergangslösungen geben wird. Insbesondere für alle Arbeitsplatzkomponen- ten wurde Vorsorge getroffen, so dass ein Abruf weiterhin möglich sein wird. 3. Warum sind die Rahmenverträge nicht durchgängig verfügbar und wer trägt hierfür die Verantwortung? Zu 3.: Vom ITDZ Berlin werden für die Anschluss- verträge von auslaufenden Rahmenverträgen generell frühzeitig die notwendigen Aktivitäten für die Neuaus- schreibung terminiert. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Bearbeitung u.a. auf Basis aktueller Entwicklungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Für die benannten Rahmenverträge ist hier das aktuelle Leistungsverzeichnis zur Entwicklung des Standard-IT-Arbeitsplatzes (BerlinPC) zu benennen, deren Auswirkungen in allen benannten Hardwareverträ- gen zu berücksichtigen sind. Eine Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Beschaffung von Software des Herstellers Microsoft war nicht frühzeitiger möglich, weil erst mit der Unterzeichnung des Bundesministerium des Innern-Microsoft Select Plus Vertrages am 21.05.2015 die zu beschaffende Leistung konkret vorhanden war. 4. Ist eine Verlängerung oder Erneuerung der jeweili- gen oben genannten Rahmenverträge geplant? Wenn ja, ab wann und warum ist dies nicht rechtzeitig vor Auslau- fen der Verträge geschehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Eine Verlängerung der bestehenden Rahmen- verträge ist aus vertraglicher und vergaberechtlicher Sicht nicht möglich. Für die Befriedigung der Bedarfe bezüg- lich der Hardware-Rahmenverträge der Berliner Verwal- tung wurde seitens des ITDZ Berlin eine Übergangslö- sung geschaffen, mit der die Berliner Verwaltung weiter- hin ihre Bedarfe im Hardwareumfeld decken kann. Hard- warebestellungen können weiterhin über den IT-Shop erfolgen. Die Berliner Verwaltung wird über diese Mög- lichkeit in Kürze schriftlich informiert. 5. Welche inhaltlichen Vorgaben werden bei den Rahmenverträgen von wem definiert? Wo sind diese einsehbar? Nach welchen Kriterien erfolgt der Zuschlag? Wer entscheidet darüber? Zu 5.: Die inhaltlichen Vorgaben, die Leistung sowie die Bewerbungsbedingungen und die darin enthaltenen Zuschlagskriterien werden in enger Abstimmung mit der Berliner Verwaltung im ITDZ Berlin beschrieben. Zur Wahrung des in den Vergabevorschriften geforderten Geheimwettbewerbs sind die Vergabeunterlagen vor Beginn der Vergabeverfahren nicht öffentlich. Mit Be- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 399 2 kanntmachung der Vergabeverfahren im europäischen Amtsblatt werden die in den Vergabeunterlagen enthalte- nen Leistungsbeschreibungen, Bewerbungsbedingungen und Zuschlagskriterien den abfordernden Interessenten zugesendet. Die Kriterien für den Zuschlag werden in Abhängigkeit von der beschriebenen Leistung definiert. 6. Welche Folgen hat das Auslaufen dieser Rahmen- verträge für die einzelnen Verwaltungen a) bezüglich der Produkte, für die es vorübergehend keinen Rahmenvertrag gibt, b) bezüglich der Produkte, für die es längerfristig oder dauerhaft keinen neuen Rahmenvertrag geben soll? Zu 6.: Der Senat geht davon aus, dass die Bedarfe der Berliner Verwaltung durch die Übergangslösung des ITDZ gedeckt werden können. 7. Wie soll der PC-Bedarf mit Zubehör bis zur mögli- chen Erneuerung der Rahmenverträge gedeckt werden? Zu 7.: Siehe Antwort zu 4. 8. Für den Fall, dass einzelne der genannten Rahmen- verträge zum IV. Quartal des Jahres wieder zur Verfü- gung stehen würden, würden daraufhin erfolgende Bestel- lungen dieses Jahr noch kassenwirksam? Zu 8.: Die Vertragsabschlüsse zu den Nachfolgever- trägen der in 1.a) bis 1.g) genannten Rahmenverträge, ist bis Ende September 2015 geplant. Unter Beachtung übli- cher Lieferfristen ist davon auszugehen, dass Bestellun- gen noch 2015 kassenwirksam werden. 9. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass nach Auslaufen der Rahmenverträge jede Verwaltung einzeln als Vergabestelle für die betroffenen Produkte agieren muss, hinsichtlich a) des organisatorischen und damit personellen Auf- wands, b) der finanziellen Auswirkungen, c) des Bestrebens des ITDZ, VerwaltungskundInnen an sich zu binden, bzw. hinzuzugewinnen? Zu 9.: Siehe Antwort zu 6. 10. Wie verträgt sich das Ende bzw. das zwischenzeit- liche Nichtvorhandensein dieser Rahmenverträge mit dem Ziel, einen Standard-IT-Arbeitsplatz für die gesamte Ber- liner Verwaltung zu entwickeln und zu etablieren und über das ITDZ bereit zu stellen? Zu 10.: Der Standard-IT-Arbeitsplatz (BerlinPC) für die gesamte Berliner Verwaltung ist noch nicht verab- schiedet. Leistungsbestandteile für die Schaffung des BerlinPC sind in den Leistungsbeschreibungen der aktuell ausgeschriebenen Rahmenverträge für Hardware enthal- ten. Die Beschaffung der Endgeräte stellen nur einen Teil des Services des geplanten Standardisierten IT- Arbeitsplatzes (BerlinPC) dar. Durch die zukünftige Re- gelung von Services statt des eigenen Kaufs der einzelnen Komponenten wird vom ITDZ Berlin eine kontinuierliche Sicherstellung des Services für die Dienststellen entspre- chend den Anforderungen sichergestellt, was einen lau- fenden Service wie z. B. bei Wartungs-/Supportverträgen mit entsprechender Nachwirkung auch bei einem mögli- chen Wechsel von Dienstleistern mit entsprechender Migration einschließen wird. Berlin, den 17. Juni 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)