Drucksache 17 / 16 400 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Wie viel Umweltgifte sind auf Berlins Spielplätzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben : Frage 1: Wie regelmäßig werden Berlins Spielplätze auf ihre Bodenbelastungen bzw. Umweltgifte in den Sandkästen untersucht? Antwort zu 1: In nahezu allen Bezirken finden keine regelmäßigen Untersuchungen statt. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 8. Frage 2: Wann wurden das letzte Mal Berlins Spielplätze auf ihre Bodenbelastungen bzw. Umweltgifte in den Sandkästen untersucht? Frage 4: Was haben die Bodenuntersuchungen ergeben ? (Bitte um Angabe der Bodenbelastungen, der gemessenen Werte sowie des untersuchten Spielplatz). Frage 5: Woher stammen die Bodenbelastungen? Antwort zu 2, 4 und 5: Hierzu wurden von den Bezirken keine konkreten Angaben gemacht. Frage 3: Welche Belastungen werden warum untersucht ? Antwort zu 3: Der Spielsand wird aufgrund fehlender Verdachtsgründe in der Regel nicht auf Bodenbelastungen bzw. Umweltgifte untersucht. Sollte sich ein Spielplatz auf einer altlastenverdächtigen Fläche oder Altlast befinden, erfolgen im Rahmen einer Gefahrenbeurteilung stoffbezogene und nutzungsrelevante Untersuchungen. Die relevanten Belastungen für Aufschüttungsbereiche (Trümmerschutt, Bauschutt) sind polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle (z.B. Blei und Cadmium). Frage 6: Welche Auswirkungen haben diese Umweltgifte auf die Kinder und Jugendlichen, die die jeweiligen Spielplätze nutzen? Antwort zu 6: Mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche hinsichtlich des Wirkungspfades BodenMensch auf den jeweiligen Spielplätzen können ausgeschlossen werden. Frage 7: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bodenbelastung bzw. Umweltgifte zu beseitigen? Antwort zu 7: Im Rahmen von Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen ist ein Bodenaustausch, ein Einbau von Grabe- und Buddelsperren (z.B. Rasengittersteine) oder ein Bodenauftrag möglich. Frage 8: In welchem Turnus wird der Sand auf Berliner Spielplätzen gewechselt? Antwort zu 8: Die Ausführungsvorschriften zu §§ 7 und 10 des Kinderspielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Kinderspielplätzen vom 02.08.10 sieht keinen festen Turnus vor. In der Regel findet ein Sandaustausch je nach Nutzungsintensität und einer damit verbundenen Verunreinigung des Sandes statt. In einigen Bezirken werden die Spielsande jährlich bzw. alle zwei Jahre mechanisch gereinigt bzw. ausgetauscht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 400 2 Frage 9: Welche Spielplätze befinden sich auf altlastenverdächtigen Flächen oder Altlastenflächen? (Bitte um Nennung der Spielplätze und der Begründung der Altlastenfläche ). Antwort zu 9: Die folgenden übermittelten Daten der jeweiligen Bezirke beinhalten die Spielplätze auf altlastenverdächtigen Flächen oder Altlastenflächen. Charlottenburg-Wilmersdorf Standort Einstufung/Kategorie Stuttgarter Platz Ehem. Tankstelle Sömmeringstraße Ehem. Tankstelle/Auffüllung Otto-Grünberg-Weg Trümmerschutt Georg-Wilhelm-Straße Trümmerschutt Heilsberger Allee Altablagerung/Deponie Volkspark Wilmersdorf Altablagerung/Aufhaldung Knesebeckstraße Trümmerschutt Forckenbeckstraße Auffüllung Friedrichshain-Kreuzberg Standort Einstufung/Kategorie Hausburgstraße Altlastenverdachtsfläche/Altablagerung Auerstraße Altlastenverdachtsfläche/Altablagerung Marchlewskistraße Altlastenverdachtsfläche/Industrie- u. Gewerbestandort Luckauer Straße Altlastenverdachtsfläche Alt-Stralau Altlastenverdachtsfläche/Industrie- u. Gewerbestandort Vor dem Schlesischen Tor Altlastenverdachtsfläche/Industrie- u. Gewerbestandort Urbanhafen Altlastenverdachtsfläche/Altablagerung Lausitzer Straße Altlast/Industrie- u. Gewerbestandort Mehringdamm Altlastenverdachtsfläche/Altablagerung Reinickendorf Standort Einstufung/Kategorie Auguste-Viktoria-Allee ehem. Industrie u. Gewerbestandort Bernauer Straße ehem. Gaswerkstandort Bottroper Weg ehem. Gaswerkstandort Königshorster Straße Altablagerung/ehem. Industrie- u. Gewerbestandort Letteallee ehem. Industrie u. Gewerbestandort Namslaustraße ehem. Gaswerkstandort Neheimer Straße ehem. Gaswerkstandort Quickborner Straße Altablagerung/Deponie Rundhofer Pfad vermutlich Verfüllung mit Bauschutt Schluchseestraße Altablagerung/Verfüllung Schulzendorfer Straße vermutlich Verfüllung mit Bauschutt Seebadstraße Altablagerung/Deponie Seggeluchbecken Altablagerung/Deponie Sommerstraße ehem. Industrie- u. Rüstungsstandort Waldshuter Zeile Altablagerung/Verfüllung Wittenauer Straße ehem. Industrie u. Gewerbestandort Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 400 3 Spandau Standort Einstufung/Kategorie Havelspitze Altstandort/Aufschüttung An der Südspitze Altstandort/Aufschüttung Im Spektefeld Altablagerung/Aufschüttung Am Kiesteich Altablagerung/Aufschüttung Am Grützmachergraben Altstandort/Aufschüttung Grützmacherpark Altstandort/Aufschüttung Johann-Landefeldt-Straße Altablagerung/Aufschüttung Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und SteglitzZehlendorf haben mitgeteilt, dass sich dort keine Spielplätze auf altlastenverdächtigen Flächen oder Altlastenflächen befinden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine grundstücksbezogene Angabe nicht möglich, da es sich hierbei um Daten des Bodenbelastungskatasters handelt, die den Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes und der diesbezüglichen Bodenbelastungskataster-Abrufverordnung unterliegen. Berlin, den 24. Juni 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)