Drucksache 17 / 16 402 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 09. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Arbeit des Beirats für den Rettungsdienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sitzungen des Beirates für den Rettungs- dienst (nach §8a Rettungsdienstgesetz) haben jeweils in den Jahren 2010-2015 stattgefunden? Wer hat die Sitzun- gen jeweils einberufen und welche Organisationen waren eingeladen? Zu 1.: In diesem Zeitraum hat auf Einladung der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport eine Sitzung am 12. September 2011 stattgefunden. Eingeladen waren • AOK Nordost - Die Gesundheitskasse • BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Ber- lin-Brandenburg • Knappschaft Bahn See (Regionaldirektion Berlin) • BIG direkt gesund • vdek-Landesvertretung Berlin/ Brandenburg • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. • Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst der Sanitäts- organisationen im Land Berlin • Landesverband Private – Rettungsdienste – Berlin e.V. • HDM Luftrettung gGmbH • Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst • Ärztekammer Berlin • Arbeitsgemeinschaft Notarzt Berlin e.V. • Kassenärztliche Vereinigung Berlin • Berliner Feuerwehr • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Landesverband Nordost. 2. Welche Tagesordnungen hatten die Sitzungen je- weils und welche Ergebnisse wurden erreicht? (Bitte Tagesordnungen und gegebenenfalls Protokolle anhän- gen) Zu 2.: Thema der Sitzung am 12. September 2011 war die Frage, ob es einen Bedarf gebe, eine Krankentrans- portleitstelle gemäß § 8 Absatz 2 des Rettungsdienstge- setzes einzurichten. Der Beirat hat sich nicht dafür ausge- sprochen. Im Übrigen wurden Geschäftsordnungsfragen erörtert. 3. Welche Organisationen waren jeweils anwesend und wer führte den Vorsitz bei den Sitzungen? Zu 3.: Mit zwei Ausnahmen waren alle eingeladenen Organisationen anwesend. Den Vorsitz führte der Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. 4. Falls der Beirat nicht mindestens einmal jährlich getagt hat: warum nicht? Zu 4.: Aufgabe des Beirats für den Rettungsdienst ist die Beratung des oder der für den Rettungsdienst zustän- digen Senators oder Senatorin durch externen Sachver- stand. Im Vordergrund dieser Beratung soll die Qualität des Rettungsdienstes in der schwierigen Finanzsituation des Landes Berlin und der Kostenträger stehen. Der Ge- setzgeber ist bei der Einfügung des § 8a (Beirat für den Rettungsdienst) in das Rettungsdienstgesetz davon ausge- gangen, dass die Mitwirkung im Beirat auch im Interesse der dort vertretenen Organisationen liegt. Mit vielen im Beirat vertretenen Organisationen, wie den Hilfsorganisationen, den Luftrettungsunternehmen oder der Arbeitsgemeinschaft Notarzt Berlin e.V. bestan- den und bestehen außerhalb des Beirats regelmäßige Kon- takte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 402 2 Von Seiten des Senats gab es nur in der Frage der Ein- richtung einer Krankentransportleitstelle Beratungsbedarf durch den Beirat. Von den Beiratsmitgliedern selbst wur- de zu keinem Zeitpunkt in eigenem Interesse der Wunsch geäußert, den Senat zu beraten. Damit wäre es ein reiner und kostenintensiver Forma- lismus gewesen, den Beirat ohne konkrete Besprechungs- punkte einzuberufen. Berlin, den 22. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)