Drucksache 17 / 16 407 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 10. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Finanzielle Förderung von Sport- und Freizeitangeboten für einkommensschwache Kin- der und Jugendliche in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche bis zum 18. Le- bensjahr haben in Berlin grundsätzlich Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Kostenzuschuss durch das Bil- dungs- und Teilhabepaket des Bundes in Höhe von mo- natlich 10 Euro für die Wahrnehmung von Angeboten in einem Sportverein, in einer Musikschule oder ähnlichen Freizeiteinrichtungen (bitte um tabellarische Auflistung nach Bezirken)? Zu 1.: Mit Stand 31. Dezember 2014 hatten in Berlin durchschnittlich 200.377 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren einen Anspruch auf Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Aufteilung auf die einzelnen Bezirke können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirke Anspruchsberechtigte 0 bis 18 Jahre Mitte 29.871 Friedrichshain-Kreuzberg 18.356 Pankow 11.591 Charlottenburg- Wilmersdorf 10.012 Spandau 17.214 Steglitz-Zehlendorf 7.664 Tempelhof-Schöneberg 17.148 Neukölln 28.947 Treptow-Köpenick 9.379 Marzahn-Hellersdorf 18.404 Lichtenberg 14.859 Reinickendorf 16.919 Berlin gesamt 200.377 * Für den Rechtskreis der Kinderzuschlagsberechtigten stehen bundesweit keine statistischen Daten zur Verfügung. 2. Wie viele Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Le- bensjahr beziehen in Berlin tatsächlich die Leistung für die Kostenübernahme bzw. Kostenzuschuss für die Wahrnehmung von Angeboten in einem Sportverein, in einer Musikschule oder ähnlichen Freizeiteinrichtungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (bitte um tabellarische Auflistung nach Bezirken)? Zu 2.: Mit Stand 31. Dezember 2014 haben in Berlin durchschnittlich 40.304 Kinder und Jugendliche die Leis- tungen der sozialen und kulturellen Teilhabe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen. Die Aufteilung auf die einzelnen Bezirke können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bezirke Leistungsberechtigte 0 bis 18 Jahre Mitte 4.574 Friedrichshain-Kreuzberg 4.845 Pankow 3.395 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.478 Spandau 3.208 Steglitz-Zehlendorf 1.856 Tempelhof-Schöneberg 3.823 Neukölln 4.335 Treptow-Köpenick 2.452 Marzahn-Hellersdorf 3.181 Lichtenberg 2.807 Reinickendorf 3.350 Berlin gesamt 40.304 Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird die ber- lineinheitliche Statistik zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe quartalsweise erhoben und bildet an sich nur die Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe ab. Da diese Leistung im Regelfall jedoch monatlich gewährt wird, war es im Ansatz möglich, aus der Anzahl der in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 407 2 Anspruch genommenen Leistungen auch die durchschnitt- liche Empfängerzahl abzubilden. 3. Welche weiteren staatlichen oder privaten Instituti- onen bzw. Gesellschaften gibt es zur finanziellen Förde- rung von einkommensschwachen Kindern und Jugendli- chen in Berlin, damit diese Bildungs- und Freizeitangebo- te wahrnehmen können? Zu 3.: Einrichtungen, Dienste der Jugendarbeit, u. a. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Jugend- verbände richten sich an alle Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 27 Jahren. An den Angeboten nehmen junge Menschen aus unterschiedlichen Lebenslagen und Le- benswelten teil, so dass Jugendarbeit als Teil der sozialen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftli- chen Zusammenhalt leistet. Die Nutzung der Angebote ist in der Regel kostenlos, für einzelne Veranstaltungen wer- den geringe Kostenbeiträge erhoben. Die Angebote der Jugendarbeit leisten so einen wichtigen Beitrag zur Ver- besserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen. Die Sportjugend Berlin will allen Kindern und Ju- gendlichen die Teilhabe am Sport ermöglichen. Mit Hilfe der Sky Stiftung und der Deutschen Kreditbank richtet die Sportjugend einen Kinderhilfsfonds ein. Vereine, die sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ihren Mitgliedern zählen und diese im Rahmen ihres Übungs- und Trainingsbetriebes regelmäßig betreuen, können ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sportmaterialien etc. beantragen. Sportvereine bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten des sozialen Lernens. Sie tragen zur Entwicklung eines posi- tiven Sozialverhaltens und aktiven gesunden Lebensstils bei. Durch den Sport werden Kindern und Jugendlichen Werte und Normen einer modernen Leistungs- und Wett- bewerbsgesellschaft vermittelt, die auch positive Effekte für die allgemeine und berufliche Bildung haben. 4. Welche weiteren staatlichen oder privaten Instituti- onen bzw. Gesellschaften gibt es zur finanziellen Förde- rung oder Kostenübernahme explizit von Vereinsmit- gliedschaften im Breiten- und Freizeitsport für einkom- mensschwache Kinder und Jugendliche in Berlin? 5. Sind dem Senat aktuelle Partnerschaften zur finan- ziellen Förderung oder Begleitung von Vereinsmitglied- schaften im Breiten- und Freizeitsport in Berlin bekannt, wenn ja, welche? Zu 4. und 5.: Als staatliche finanzielle Förderung von Vereinsmitgliedsbeiträgen ist die Bezuschussung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bekannt. Der Landessportbund Berlin e. V. setzt sich für ver- trägliche Mitgliedsbeiträge für einkommensschwache und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche ein. Eine Vielzahl Berliner Sportvereine hat in ihren Beitragsord- nungen gestaffelte Mitgliedsbeiträge, Sonderregelungen oder Rabatte für Kinder und Jugendliche. Die Sportjugend im Landessportbund Berlin e. V. er- möglicht kostenfrei die Teilhabe am Sport durch die För- derprogramme Kooperation Schule / Verein und „Kleine Kommen ganz groß raus.“ Das Kooperationsprogramm Schule / Verein wird durch Mittel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziert. Ziel ist, Bewegungsangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Berliner Sekundarschulen anzubieten. „Kleine kommen ganz groß raus - Bewegungs- und Gesundheitsförderung für Kinder“ findet in Kooperation mit der AOK Nordost statt. Mit dem Kooperationspro- gramm werden gezielt spielerische Bewegungsangebote für Kinder in Berliner Sportvereinen bzw. Kindertages- stätten unterstützt. Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) bietet bei berlinweiten Aktionstagen an Berliner Schulen, bei denen unterschiedliche Sportarten und Be- wegungsangebote präsentiert werden, pro Aktionstag zehn einjährige Vereinsmitgliedschaften an. Diese Akti- onstage werden in Kooperation mit dem Landessportbund / Sportjugend Berlin e. V. und der GSJ, Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit gGmbH, durchgeführt. Im Rahmen des Projektes „Berlin hat Talent“ können Kinder, die den Deutschen Motorik Test (DMT) in der dritten Schulklasse absolviert haben, eine kostenfreie Förderung in Bewegungsfördergruppen erhalten. Das Projekt wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gefördert und von Landessportbund / Sportjugend Berlin e. V. umgesetzt. Die Maßnahme - Förderung in Bewegungsfördergruppen - wird durch die AOK Nordost finanziert. Berliner Sportvereine bieten kostenfreie Schnupper- phasen vor Beginn der Vereinsmitgliedschaft an. Im Berliner Sport werden Patenschaften von Vereinen mit Flüchtlingsheimen angestrebt. Es sind vorläufige Vereinsbeitragsübernahmen für geflüchtete Kinder und Jugendliche durch die Vereinsgemeinschaft bekannt. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015)