Drucksache 17 / 16 408 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 10. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Fragen zum aktuellen Stand des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) an Ber- liner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit sind die Berliner Hochschulen und Uni- versitäten in die einheitliche Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Land Berlin einbezogen und wie stellt der Senat eine Umsetzung an den Berliner Hochschulen und Universitäten sicher? (vgl. dazu die DV Gesundheit) Zu 1.: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die mein Haus nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Die Berliner staatlichen Hochschulen wurden unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Frist bei Schriftlichen Anfragen um Stellungnahme gebeten. Soweit Antworten nicht rechtzeitig eingegangen sind, konnten diese nicht berücksichtigt werden. Bei der fraglichen Dienstvereinbarung zum Betriebli- chen Gesundheitsmanagement handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Hauptpersonalrat, in welche nur unmittelbare und nach- geordnete Landesbehörden einbezogen sind. Die Hoch- schulen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts von dieser Vereinbarung nicht erfasst. 2. An welchen Berliner Hochschulen und Universitä- ten wurde bereits ein Betriebliches Gesundheitsmanage- ment (BGM) eingeführt und an welchen ist es geplant? Bitte getrennt nach Hochschulen und Universitäten sowie nach dem aktuellen Stand der Umsetzung auflisten. Zu 2.: Die Freie Universität Berlin gibt an, bereits 2005 ein Betriebliches Gesundheitsmanagement imple- mentiert zu haben. Dies sei mit den Landesregelungen qualitativ vergleichbar. Es wurde auf folgenden Link verwiesen: www.fu-berlin.de/fundament-gesundheit Die Humboldt-Universität zu Berlin gibt an, über kein Gesundheitsmanagement zu verfügen und dies auch aktu- ell nicht zu planen. Unabhängig davon erarbeitet der Ge- samtpersonalrat der Hochschule aktuell den Entwurf einer Dienstvereinbarung zum Themenkomplex Gesundheit. An der Technischen Universität Berlin besteht seit mehreren Jahren ein „Arbeitskreis Gesundheitsförderung “, der in 2014 zu einem „Steuerungskreis Gesundheitsmanagement “ aufgewertet wurde. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Erfassungen der Krankenkassen und der Ergebnisse einer geplanten Befragung der Be- schäftigten ist vorgesehen, maßgeschneiderte Angebote für ein Gesundheitsmanagement zu konzipieren und ein- zuführen. Die Charité hat ein Betriebliches Gesundheitsma- nagement konzipiert und einen Steuerungskreis unter Leitung des Ärztlichen Direktors eingerichtet. Die inte- grierte und ganzheitliche Implementierung ist in Pilotbe- reichen erfolgt und wird sukzessive ausgeweitet. Die Universität der Künste gibt an, seit längerer Zeit über ein Gesundheitsmanagement zu verfügen. So wird z.B. die Hochschulleitung durch eine Fachkraft für Ar- beitssicherheit und eine Betriebsärztin beraten. Ein be- triebliches Eingliederungsmanagement ist etabliert. Dar- über hinaus gibt es weitere Maßnahmen wie „Gesundheitstage “ und ein „Team Gesundheit“, welches aktuelle Entwicklungen aufmerksam verfolgt. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft entwi- ckelt seit 2012 ein Gesundheitsmanagement. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht verfügt ak- tuell noch nicht über ein strukturiertes Gesundheitsma- nagement, will dieses aber in Kürze einführen. Am 1. Juni d.J. wurde hierzu ein ganztägiger Workshop mit der Techniker Krankenkasse durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 408 2 An der „Alice-Salomon“-Hochschule wurde bereits 2006 begonnen, ein betriebliches Gesundheitsmanage- ment zu entwickeln und zu implementieren. Das Ziel einer gesundheitsfördernden Hochschule ist seit 2009 im Leitbild der Hochschule verankert. Das Gesundheitsma- nagement, das in mehreren Dienstvereinbarungen in Zu- sammenarbeit mit dem Personalrat verbindlich festgehal- ten wurde, wird seit 2010 umgesetzt. 2011 erhielt die Hochschule den 1. Platz im „Wettbewerb guter Praxis: gesunde Hochschulen“ in der Kategorie „Organisationsentwicklung “. Es gibt an der Alice-Salomon-Hochschule eine moderierte Arbeitsgruppe, in der alle Statusgruppen vertreten sind, die sich mit der Umsetzung und Fort- schreibung der Konzeptionen zum Betrieblichen Gesund- heitsmanagement befasst. Unterstützt wird dieser Prozess durch das Zentrum für angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften GmbH (ZAGG). Die drei künstlerischen Hochschulen (ohne UdK) verweisen insbesondere auf das institutionalisierte be- triebliche Eingliederungsmanagement. Seh- und Hörtests werden regelmäßig angeboten. Darüber hinaus werden Angebote der Unfallkasse Berlin genutzt. 3. Wie viele Berliner Hochschulen und Universitäten sind derzeit Mitglied im „Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen“ und erfüllen somit deren Gütekriterien , und unterstützt bzw. befürwortet der Senat eine Mitgliedschaft der Berliner Hochschulen und Universitä- ten im „Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen “? Zu 3.: Die Freie Universität Berlin ist dem „Arbeitskreis Gesundheitsfördernder Hochschulen“ am 11. Juni d.J. beigetreten. Die Charité ist bislang nicht Mitglied im fraglichen Arbeitskreis, nimmt jedoch durch Vertreter/innen aus dem Arbeitsmedizinischen Zentrum an der Charité an dessen Sitzungen teil und wendet die entsprechenden Gütekrite- rien weitgehend an. Die „Alice-Salomon“-Hochschule ist seit 2008 Mitglied im „Arbeitskreis Gesundheitsfördernder Hochschulen “ und hat die Gütekriterien des Arbeitskreises umgesetzt . Darüber hinaus gab es keine Mitgliedschaftsbekun- dungen. Der Senat geht davon aus, dass die Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedarfe im Bereich des Gesundheitsmanagements zu einer angemessenen Einschätzung über eine Mitgliedschaft kommen. 4. Wie bewertet der Senat die „Gütekriterien für eine gesundheitsfördernde Hochschule“ des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen und sind diese an Berliner Hochschulen und Universitäten umsetzbar? Zu 4.: Der Senat von Berlin erachtet die „Gütekriterien für eine gesundheitsfördernde Hochschule„ des „Arbeitskreises Gesundheitsfördende Hochschulen“ für einen sinnvollen und wichtigen Impuls für das Gesundheitsma- nagement der deutschen Hochschulen. Sie erscheinen grundsätzlich realistisch und umsetzbar. In ihrer Allge- meinheit sind sie sicherlich auf die jeweiligen Gegeben- heiten der einzelnen Hochschule herunter zu brechen. Die eindeutige Festlegung auf das Konzept der Salutogenese erscheint nicht zwingend, weil nach wie vor auch patho- genetische Betrachtungsweisen sinnvoll sein können. 5. Unterstützt bzw. befürwortet der Senat ein betrieb- liches Gesundheitsmanagement für alle Statusgruppen an den Berliner Hochschulen und Universitäten – also auch für Studierende? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Der Senat befürwortet ein umfassendes betrieb- liches Gesundheitsmanagement für die Gruppen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, für die Mit- telbau-Beschäftigten sowie für die Sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist ein Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule. Hinsichtlich der Studierenden unternehmen alle Berli- ner Hochschulen und auch das Studentenwerk erhebliche Anstrengungen, um positiv auf die Gesundheit ihrer Stu- dierenden einzuwirken oder um negative Faktoren zu begrenzen. Dies bezieht sich beispielsweise auf die ergo- nomischen Gestaltung von Lehr- und Lernplätzen, die Beachtung des Arbeitsschutzes z.B. bei Laborplätzen, auf Angebote des Hochschulsportes sowie Beratungs- und Unterstützungsangeboten bei chronischen Krankheiten oder psychischen Belastungssituationen (z.B. Prüfungs- angst). 6. Ist (betriebliches) Gesundheitsmanagement bereits Lehrinhalt bei Studiengängen an Berliner Hochschulen und Universitäten? Wenn ja, in welchen Studiengängen? Bitte getrennt nach Hochschulen und Universitäten sowie nach (Bachelor- / Master-) Studiengängen auflisten. Zu 6.: Die Freie Universität Berlin gibt an, über kein Studienangebot im Bereich Betriebliches Gesundheitsma- nagement zu verfügen. Die Humboldt-Universität hat erklärt, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine verbindliche Aussage treffen zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 408 3 Die Technische Universität Berlin verfügt nach eige- nen Angaben nicht über Lehrmodule „Betriebliches Gesundheitsmanagement “. Es gibt jedoch die Fachgebiete „Ökonomie des öffentlichen Sektors, insbesondere Gesundheitsökonomie “ und „Management im Gesundheitswesen “. Lehrveranstaltung diese Fachgebiete finden Eingang in folgenden Studiengängen: - Bachelor Economics - Bachelor Wirtschaftsingenieurswesen - Bachelor Wirtschaftsmathematik - Master Wirtschaftsingenieurswesen - Master Wirtschaftsmathematik. An der Charité ist Gesundheitsmanagement Lehrinhalt in folgenden Studiengängen: - Humanmedizin (Staatsexamen) - Masterstudiengang Public Health - Bachelor Gesundheitswissenschaften. Die Universität der Künste weist darauf hin, dass die Studierenden der Fakultät Musik fakultativ Angebote des Kurt-Singer-Instituts für Musikphysiologie wahrnehmen können. Dabei geht es um die Vermeidung von Haltungs- schäden und Überlastungen beim Instrumentalspiel. An der Hochschule Technik und Wirtschaft wird das Thema Gesundheitsmanagement im Studiengang Wirt- schaftsingenieurwesen behandelt. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht wird zurzeit geprüft, in welchem Umfang Lehrinhalte zum Thema Gesundheitsmanagement in Lehrveranstaltungen untergebracht werden können. Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) bietet keine entsprechenden Lehrinhalte an. Die Hochschule für Musik gibt an, dass die Studien- ordnungen für die Bachelorstudiengänge entsprechende Studieninhalte im Umfang von vier Semestern am Kurt- Singer-Institut verbindlich vorschreiben. Für die Hochschule für Schauspielkunst wurde ausge- führt: „Für viele Berufe in den darstellenden Künsten sind Körper und Stimme die wichtigsten Ausdrucksmittel. Dementsprechend nimmt die Gesunderhaltung dieser Mittel in den Bewegungs- und Stimmbildungsunterrichten breiten Raum ein und ist integraler Bestandteil der Aus- bildung. Dies gilt insbesondere für die Studiengänge Schauspiel (Diplom), Choreographie (Master) und Büh- nentanz (Bachelor in Kooperation mit der Staatlichen Ballettschule Berlin)…“ 7. Sieht der Senat darüber hinaus eine Möglichkeit der Anrechenbarkeit von Studienleistungen und vorgese- hene Kompetenzen gem. §§ 22 II Nr. 3 und 23a I BerlHG, z.B. im Rahmen einer Beteiligung von Studierenden am (betrieblichen) Gesundheitsmanagement bzw. entspre- chender Aus- und Weiterbildungen, auf für den Studien- gang vorgesehene Leistungspunkte? Wenn ja, an welchen Berliner Hochschulen und Universitäten wird dieses be- reits umgesetzt bzw. ist in Planung? Zu 7.: Die Freie Universität hat ausgeführt, dass ihre Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements nicht geeignet sind, als Studienleistungen anerkannt zu werden. Die Humboldt-Universität hat erklärt, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine verbindliche Aussage treffen zu können. Die Technische Universität Berlin hat wie folgt ausge- führt: „Aufgrund der Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 1 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung sollte die Anerkennung von Beteiligungen an Maßnahmen des Gesundheitsmanagements als Studienleistungen, die in- nerhalb der Hochschule angeboten werden, realisierbar sein, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen zu Studiengangangeboten in den einzelnen Studiengängen bestehen.“ Die Charité verfügt nicht über Daten, um aktuell zu erheben, ob entsprechende Leistungen in Einzelfällen in der Vergangenheit anerkannt wurden. Die Universität der Künste hat erklärt, keine Anre- chenbarkeiten entsprechender Inhalte aus dem Gesund- heitsmanagement zu planen. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft plant ebenfalls keine Anrechenbarkeit. Die Frage der Anrechenbarkeit entsprechender Kom- petenzgewinne wird an der Hochschule für Wirtschaft und Recht zzt. geprüft. An der Hochschule für Schauspielkunst und der Hochschule für Musik werden die o.g. obligatorischen Veranstaltungen selbstverständlich angerechnet. 8. Ist das „Betriebliche Gesundheitsmanagement“ (BGM) derzeit Inhalt der aktuellen Berliner Hochschul- verträge, wenn ja, in welchen, und beabsichtigt der Senat das Thema bei den Verhandlungen für die Hochschulver- träge 2018 ff. aufzunehmen? Zu 8.: Mit der Finanzierung der Integrationshilfen (§ 3 Hochschulvertrag), den Bestimmungen über Inklusion (§ 12 Hochschulvertrag) und der Einführung von Studien- gängen zum Thema „Public Health“ (§ 8 Hochschulvertrag ) sind Gesundheitsbelange vertraglich geregelt wor- den. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 408 4 9. Wie hoch sind derzeit die Krankenstände an Berli- ner Hochschulen und Universitäten? Bitte getrennt nach Statusgruppen auflisten. Zu 9.: Die Freie Universität Berlin führt aus, dass sie über eine generelle Fehlzeitstatistik bislang nicht verfügt. Inzwischen wurde für bestimmte Pilotbereiche ein Fehl- zeitencontrolling entwickelt, das mittlerweile die krank- heitsbedingten Fehlzeiten von 3.070 (entspricht 60,17 Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Status- gruppen abbildet (Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass bei den Studierenden ausschließlich studentische Hilfskräfte erfasst wurden. Eine entsprechende Nachfrage bei der Freien Universität konnte nicht mehr zeitgerecht beantwortet werden). Rechnerisch wird dabei ein gleiten- des Jahresmittel errechnet. Differenziert man diese Aus- wertung in nichtwissenschaftliches und wissenschaftli- ches Personal liegt der Spitzenwert des gleitenden Jah- resmittels beim nichtwissenschaftlichen Personal (1.695 Dienstkräfte entspricht 66,53 Prozent) bei 7,3 Prozent. Das wissenschaftliche Personal (1.375 entspricht 53,73 Prozent) weist im gleitenden Jahresmittel einen Spitzen- wert von 1,5 Prozent krankheitsbedingter Fehlzeiten auf. Die Humboldt-Universität hat erklärt, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine verbindliche Aussage treffen zu können. Die Technische Universität Berlin berichtet von einer Fehlzeitenanalyse der Techniker Krankenkasse, die mit der untersuchten Zahl von 2.628 Versicherten als reprä- sentativ betrachtet wird. Danach lag der Krankenstand in 2013 bei 2,66 Prozent. Die Charité nennt folgende Zahlen: In 2014 lag die Krankheitsquote in der medizinischen Fakultät und den Mischbereichen bei den Hochschullehrern und Hoch- schullehrerinnen bei 1,1 Prozent, in der Gruppe Wissen- schaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei 2,05 Prozent und in der Gruppe der Sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei 7,11 Prozent. Die Universität der Künste hat für den Zeitraum Janu- ar bis Mai 2015 insgesamt 116 Krankheitstage für die Gruppe der Professorinnen und Professoren, 192 Krank- heitstage für den Mittelbau und 1.732 Krankheitstage für die Gruppe der Sonstigen Beschäftigten mitgeteilt. An der Hochschule für Technik und Wirtschaft erfolgt keine statistische Erfassung der Krankenstände. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht erfasst Krankheitstage nur für die Gruppen der Wissenschaftli- chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Gruppe der Sonstigen Mitarbeiter/innen. Die Gruppe des Wissen- schaftlichen Mittelbaus erreichte in 2014 bei 33 Personen insgesamt 239 krankheitsbedingte Fehltage. Bei 287 sons- tigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fielen 4.273 krankheitsbedingte Fehltage in 2014 an. Die Alice-Salomon-Hochschule meldete den tagesak- tuellen Krankenstand vom 15. Juni 2015. Danach fehlten an diesem Tag 1,8 Prozent der Hochschullehrer/innen, 3 Prozent in der Gruppe des Wissenschaftlichen Mittel- baus und 5,6 Prozent bei den Sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für die drei kleinen künstlerischen Hochschulen wur- den folgende Zahlen für das noch nicht ganz beendete erste Halbjahr 2015 übermittelt: khb HfM HfS Professoren/ Professorinnen ca. 1 Prozent ca. 1 Prozent ca. 2 Prozent Sonstige Lehrkräfte ca. 1 Prozent ca. 3 Prozent ca. 7 Prozent Sonstige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter ca. 6 Prozent ca. 7 Prozent ca. 9 Prozent Berlin, den 26. Juni 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015)