Drucksache 17 / 16 409 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 10. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Fragen zum aktuellen Stand des Lärmschutzes am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie hoch ist das aktuelle Finanzvolumen der bisher ausgereichten ASE-Bau und ASE-Entschädigun- gen? Frage 4: Wie hoch sind die derzeitigen durchschnittli- chen Kosten pro betroffenen Haushalt für genehmigte Schallschutzmaßnahmen? Antwort zu den Fragen 1 und 4: Die Auszahlungen für die Anspruchsermittlungen-Bau (ASE-B) und die An- spruchsermittlungen-Entschädigung (ASE-E) differieren je nach Größe, Lage und Zustand eines Gebäudes sehr stark. So bewegen sich die Auszahlungen für ASE-B bislang zwischen rund 300 Euro und rund 255.000 Euro je Aktenzeichen. Für ASE-E gab es bislang Auszahlungen zwischen rund 12.500 Euro und mehr als 3.000.000 Euro je Aktenzeichen. Dazu ist festzuhalten, dass Auszahlungen für ASE-B sowie Entschädigungszahlungen gemäß ASE-E aktenzei- chenbezogen erfolgen. In vielen Fällen beinhaltet ein Aktenzeichen jedoch mehrere Wohneinheiten, weshalb von Auszahlungen je Aktenzeichen nicht direkt auf Aus- zahlungen je Wohneinheit geschlossen werden kann. Frage 2: An wie viele Wohneinheiten betroffener An- wohner wurden bis Ende März 2015 ASE-B und ASE-E verschickt? Antwort zu Frage 2: Bis Ende März 2015 wurden für 11.223 Wohneinheiten (WE) Anspruchsermittlungen versendet. Darunter befinden sich ASE-B für 10.357 WE (Tag-/Nachtschutzgebiet: 3.408 WE, reines Nachtschutz- gebiet: 6.949 WE) und ASE-E für 866 WE (alle im Tag- /Nachtschutzgebiet). Frage 3: Welches finanzielle Volumen umfassen die erteilten Anspruchsermittlungen - aufgeschlüsselt nach ASE-B und ASE-E? Antwort zu Frage 3: In den bis Ende Mai im Tag- schutzgebiet versendeten Anspruchsermittlungen wurden Zahlungen in Höhe eines mittleren (ASE-E) bzw. hohen zweistelligen Millionenbetrags (ASE-B) zugesagt. Eine entsprechende Auszahlung kann jedoch erst er- folgen, wenn die Schallschutzmaßnahmen baulich umge- setzt sind (ASE-B) bzw. die Kontodaten der Eigentümerin / des Eigentümers vorliegen (ASE-E). Berlin, den 26. Juni 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015)