Drucksache 17 / 16 412 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort 360 Tage im Jahr Leerstand in der Gefangenensammelstelle in der Kruppstraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wird die Gefangenensammelstelle in der Kruppstraße im Jahr genutzt? Wie viel Personal ist dort vor Ort beschäftigt? Zu 1.: Das Gebäude Kruppstraße 15 wird durch die Polizei Berlin für den Einsatzabschnitt Kriminalpolizeili- che Maßnahmen im Rahmen polizeilicher Großlagen genutzt, wenn mit einer Anzahl von mehr als 50 festzu- nehmenden Straftäterinnen und Straftätern sowie Störe- rinnen und Störern zu rechnen ist. Das Haus wird nicht nur für die Verwahrung der Frei- heitsentziehungen und Ingewahrsamnahmen, sondern auch für kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung mit bis zu 90 Dienstkräften genutzt. In den letzten Jahren wurden in diesem Objekt zwischen 3 und 7 Einsätze, die sich je nach Lage über mehrere Tage/Wochen erstrecken können, durchgeführt. Darüber hinaus wird das Gebäude durch- schnittlich viermal pro Jahr durch die Direktion Zentrale Aufgaben, Referat Gefangenenwesen, Referatsgruppe 3, im Rahmen sogenannter „Botschaftsvorführungen Vietnam “ in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten genutzt. Vor Ort ist kein Personal beschäftigt; das Gebäude wird zu den jeweiligen Einsätzen mit dem erforderlichen Personal besetzt. 2. Wie hoch ist der Personalaufwand am 30.04./01.05. eines jeden Jahres in der Kruppstraße? Zu 2.: Das Gebäude Kruppstraße 15 dient als zentrales Gewahrsam in Bezug auf Großlagen mit der Aufnahme von Personen (Freiheitsentziehungen/Ingewahrsamnah- men), einer zentralen Bearbeitungskomponente (Vor- gangsfertigung und Sofortmaßnahmen in Bezug auf eine Haftprüfung), einer Transportkomponente, einer Bearbei- tungs- und Vorführungskomponente gefahrenabwehren- der Art, der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen und der Durchführung von Blutentnahmen. Diese Vielfalt der Aufgaben und Tätigkeiten führt je nach zu erwartendem Arbeitsaufkommen zu einem Perso- nalbedarf von 130 Dienstkräften (davon 80 Vollzug) bis 310 Dienstkräften (davon 260 Vollzug). Dieser Personal- bedarf wird auch für das Einsatzgeschehen am 30. April und am 1. Mai benötigt. 3. Welche zukünftigen Planungen hat die Senatsver- waltung für Inneres bzgl. dieses Standortes? Zu 3.: Das Einsatzgeschehen in Berlin hat in den letz- ten Jahren wiederholt gezeigt, dass sich Großlagen oder Einsätze, bei denen eine Ingewahrsamnahme bzw. die Festnahme einer größeren Personengruppe erforderlich ist, unvorhersehbar entwickeln können. Hierfür ist die zentrale Bearbeitung so eingerichtet, dass eine ad-hoc- Betriebsaufnahme gewährleistet ist. Der Polizei Berlin steht kein weiteres Gebäude zur Verfügung, um bei entsprechenden Einsatzanlässen mehr als 50 Personen nach den gesetzlichen Vorgaben und entsprechend den Richtlinien des Ausschuss des Europa- rates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verwahren. Wenn auch nur wenige Male im Jahr, so ist die regel- mäßige Nutzung des Gebäudes in der Kruppstr. 15 unab- dingbar für die zentrale Bearbeitung bei Großlagen und anderen Einsätzen in der Bundeshauptstadt Berlin. Dementsprechend schließt die nutzungsspezifische Herrichtung des Gebäudes sowie der erforderliche Bereit- schaftszustand der Arbeitsräume nach hiesiger Beurtei- lung der Gebäudesituation die Übertragung an eine andere Fachverwaltung oder deren Zwischennutzung aus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 412 2 4. Wie hoch sind die Investitionskosten und Betriebs- kosten an diesem Standort? Zu 4.: Die letzte vorliegende Betriebskostenabrech- nung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) betrifft das Jahr 2013. Darin sind Betriebskosten in Höhe von insgesamt 56.730,85 € ausgewiesen. Das Objekt ist von der BIM GmbH angemietet, die das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin verwaltet. Da die BIM GmbH auch für die Gebäudesanierung zuständig ist, liegen derzeit keine Informationen hinsichtlich möglicher Investitionskosten vor. 5. Warum wird das Gebäude und Grundstück nicht an eine andere Fachverwaltungen übertragen? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 3. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)