Drucksache 17 / 16 414 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Situation im autonomen Wohnprojekt „Köpi“ in Berlin-Mitte im Zusammengang mit der Veranstaltung „Carnival of Subcultures“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde seitens des autonomen Wohnprojekts „Köpi“ eine Veranstaltung am 23.05.2015 angemeldet und in diesem Zusammenhang eine Sondergenehmigung des zuständigen Bezirksamtes erteilt? Zu 1.: Am 23. Mai 2015 fand eine Versammlung zum Thema „Demonstration für den Erhalt der Berliner Subkultur im Rahmen des 4. Karnevals der Subkulturen“ in der Zeit von 13.00-16.30 Uhr statt. Die Versammlungs- anmeldung erfolgte durch eine Privatperson im Namen eines eingetragenen Vereins. Dem Antrag einer Privatperson im Namen eines ein- getragenen Vereins vom 17. März 2015 auf Durchführung des 4. Karnevals der Subkulturen am 23. Mai 2015 von 15.00 – 22.00 Uhr in der Köpenicker Straße zwischen Engeldamm und Adalbertstraße wurde stattgegeben und vom Bezirksamt Mitte von Berlin gemäß § 11 des Lan- desimmissionsschutzgesetzes (LImSchG) am 5. Mai 2015 eine Genehmigung dieses unkommerziellen Straßenfestes unter zahlreichen Auflagen erteilt. 2. Wenn ja, gestattete diese Live- und Clubmusik nach 22 Uhr und bis zu welcher Lautstärke? Zu 2.: Nein. 3. Gab es im Zusammenhang mit der o.g. Veranstal- tung Beschwerden und/oder Meldungen bei der Polizei? Wenn ja, aus welchen Gründen? (Bitte um einzelne Auf- schlüsselung) Zu 3.: Folgende Vorkommnisse waren während der Versammlung/Veranstaltung zu verzeichnen: a) Gegen 16.24 Uhr rief ein Anwohner des En- geldamms bei der Wache des Polizeiabschnitts 32 an, der angab, dass die Musik in der Köpenicker Straße sehr laut sei. Eingesetzte Polizeidienstkräfte nahmen umgehend mit der Versammlungsleiterin Kontakt auf, die eine sofortige Abschaltung der Musik des Lautsprecherwagens veran- lasste. b) Gegen 02.15 Uhr ging bei der Einsatzleitzentrale ein Anruf wegen einer brennenden Mülltonne im Bereich der Köpenicker Straße 126 ein. Der Brand wurde durch die Berliner Feuerwehr gelöscht. c) Ein weiterer Anruf erreichte die Einsatzleitzentrale gegen 03.00 Uhr durch einen Anwohner der Adalbertstra- ße, der sich durch den Lärm der Feiernden in der Köpeni- cker Straße gestört fühlte. d) Um 03:32 Uhr erfolgte ein erneuter Anruf bei der Einsatzleitstelle. Ein Anwohner der Köpenicker Straße meldete, dass es zu einer Ruhestörung in der Köpenicker Straße kam, die durch eine 20-25 Personen umfassende Gruppe sowie laute Musik hervorgerufen werde. Der Lärm wurde im Rahmen eines Polizeieinsatzes beendet. 4. Gab es im Rahmen der Veranstaltung „Carnival of Subcultures“ Einsätze der Polizei vor Ort? Wenn ja, aus welchen Gründen? (Bitte um einzelne Aufschlüsselung) Zu 4.: Über die zu 3. genannten polizeilichen Maß- nahmen hinaus fanden im Bereich der Sondernutzungser- laubnis für das Straßenfest am 23. Mai 2015 bereits ab 08.10 Uhr Umsetzungen von Kraftfahrzeugen statt. In der Zeit von 12.00-16.30 Uhr wurden im Zusam- menhang mit dem Aufzug „Demonstration für den Erhalt der Berliner Subkultur im Rahmen des 4. Karnevals der Subkulturen“ polizeiliche Maßnahmen des Versammlungsschutzes getroffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 414 2 Anlässlich des Straßenfestes erfolgten polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des Veranstaltungsschutzes. 5. Inwieweit wurde die Nachtruhe der Bewohnerin- nen und Bewohner im Kiez behördlich durch Bezirks- und Ordnungsamt oder polizeilich durchgesetzt? Zu 5.: Die polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der Ruhestörungen sind in der Antwort zu Frage 3 beschrie- ben. Beim Ordnungsamt Mitte waren keine Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Störungen der Nachtruhe eingegangen, so dass es nicht zu Einsätzen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) kam. 6. Wenn es keine Genehmigung für die o.g. Veran- staltung gab, warum wurde diese dann nicht durch Beam- tinnen und Beamte der Polizei beendet und aufgelöst? Zu 6.: Die Veranstaltung wurde durch die Leiterin ge- gen 22.00 Uhr beendet. Danach auftretende Lärmemissio- nen wurden durch die zur Frage 3 genannten polizeilichen Maßnahmen beendet. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)