Drucksache 17 / 16 415 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort J.@M. One Internetkneipe – Rechtsextremistische Tendenzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der Betreiber der „Internetkneipe J.@M. One“ in den letzten zwei Jahren polizeilich in Erscheinung getre- ten? Zu 1.: Der Senat ist bei der Beantwortung Schriftli- cher Anfragen gehalten, das Recht der Abgeordneten auf Information und das Recht der von der Fragestellung Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und weitere Grundrechte abzuwägen. Dem Senat ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, personenbezogene Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Fragen können daher auch dann nicht beantwortet werden, wenn dem Senat im Einzelfall keine Erkenntnisse im Sinne der Fra- gestellung vorliegen. 2. Ist die „Internetkneipe J.@M. One“ als solche polizeilich in Erscheinung getreten (z.B. als Treffpunkt für Rechtsextremisten, Holligans oder NPD-Funktionäre)? Zu 2.: Der Polizei Berlin ist eine Thematisierung der Lokalität innerhalb der linken Szene bekannt. Zu an der Örtlichkeit festgestellten Straftaten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Gab es in den letzten fünf Jahren dort Gewaltvorfäl- le und/oder politisch motivierte Straftaten? (Bitte um einzelne Auflistung von Fällen) Zu 3.: Ja, in den vergangenen fünf Jahren wurden fol- gende Gewaltvorfälle an der angefragten Lokalität poli- zeilich bekannt: Delikt Datum § 223 Strafgesetzbuch (StGB) Kör- perverletzung 17.04.2010 § 223 StGB Körperverletzung 19.07.2010 § 223 StGB Körperverletzung 09.08.2010 § 223 StGB Körperverletzung 23.07.2011 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 12.08.2012 § 223 StGB Körperverletzung § 113 StGB Widerstand gg. Vollstre- ckungsbeamte 13.10.2012 § 223 StGB Körperverletzung 11.11.2012 Gewaltschutzgesetz 15.05.2013 § 223 StGB Körperverletzung 31.08.2013 § 223 StGB Körperverletzung 02.08.2014 § 223 StGB Körperverletzung 30.08.2014 Die aufgeführten polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte mit Bezug zur angefragten Lokalität weisen keine Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität auf. 4. Gehört der Betreiber der „Internetkneipe J.@M. One“ zu den sogenannten „Heimgegnern“ und war er Organisator von Demonstrationen im Allende-Viertel I oder II? Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Wann war das Ordnungsamt Treptow-Köpenick letztmalig vor Ort? Welche Kontrollen wurden dort durchgeführt? Gab es Konsequenzen für den Betreiber? Zu 5.: Die Zuständigkeit der Berliner Ordnungsämter beschränkt sich neben der Kontrolle und Einhaltung des Jugend- und Nichtraucherschutzes vor allem auf gewerbe- rechtliche Vorschriften, hier insbesondere der Gewerbe- ordnung und das Gaststättengesetz. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 415 2 Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick war vor einigen Jahren letztmalig in der Örtlichkeit und führte dort eine gewerberechtliche Kontrolle durch. Die Prüfergebnisse können aus datenschutzrechtlichen Gründen wegen der schutzwürdigen Belange des Betreibers nicht mitgeteilt werden. Berlin, den 22. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)