Drucksache 17 / 16 420 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Polizeieinsatz in der Alfred-Randt-Straße 19 und Umgang mit Gemeinschaftsunterkünf- ten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ging am 25.05.2015 zwischen 20:00 bis 21:00 Uhr bei der Berliner Polizei bzw. im Polizeiab- schnitt 66 ein Anruf zwecks Ruhe- und Lärmstörung in der Alfred-Randt-Straße 19 ein? Zu 1.: Der Abschnitt 66 verzeichnete in der Zeit von 21:15 bis 21:35 Uhr mindestens fünf Anrufe zur in Rede stehenden Ruhe- und Lärmstörung. In der Einsatzleitzent- rale der Polizei Berlin gingen am 25. Mai 2015 zusätzlich vier Anrufe ein: 21:04:00 Uhr 21:04:42 Uhr 21:04:59 Uhr 21:19:54 Uhr 2. Ist der Anrufer bzw. die Anruferin bekannt? Kommt diese Person aus dem „Dunstkreis“ der sogenannten „Heimgegner“? Zu 2.: Der Polizei Berlin sind die für die Notrufbear- beitung erforderlichen Daten bekannt, die politische Ge- sinnung der Anruferin oder des Anrufers hingegen nicht. 3. Ab wann tritt eine Ruhe- bzw. Lärmstörung in der Woche und am Wochenende ein? Zu 3.: Es wird auf das Landes-Immissionsschutzge- setz Berlin (dort §§ 3 folgende) verwiesen. 4. Weshalb wurden der Polizeiabschnitt 66 (Streife) und die Einsatzhundertschaft mit dem Vorgang betraut? Zu 4.: Die Unterstützung der örtlichen Abschnitte durch Einsatzeinheiten ist zeitweilig erforderlich und entspricht abhängig vom Einsatzanlass polizeilicher Pra- xis. Je nach Beurteilung der Umstände kann es wichtig sein, Einsatzorte mit mehreren Kräften aufzusuchen. Das kann auch bei Polizeieinsätzen wegen unzulässigen Lärms, gerade durch mehrere Personen bei einer Veran- staltung, in Betracht kommen. Dabei finden die zu tref- fenden Maßnahmen nicht immer die Akzeptanz und das Verständnis der Betroffenen. Während der gesamten Einsatzbewältigung müssen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf ihre Eigensicherung achten. Um allen Erfordernissen gerecht zu werden, kann unter Berücksich- tigung der jeweiligen Umstände die Hinzuziehung mehre- rer Kräfte - je nach Verfügbarkeit von den örtlichen Ab- schnitten oder den Einsatzhundertschaften - erforderlich werden. 5. Warum fuhr die Einsatzhundertschaft mit Blaulicht zur Alfred-Randt-Straße 19? War Gefahr im Verzug? Zu 5.: Durch die unter anderem recht hohe Anzahl von Anrufen zum Einsatzort Alfred-Randt-Straße konnte nach individueller Einsatzerfahrung nicht ausgeschlossen wer- den, dass hier - auch zum Schutz der Bewohnerinnen bzw. der Bewohner - einer Eskalation vorgebeugt werden muss, so dass es vertretbar war, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Das Blaulicht wurde kurz vor Erreichen des Einsatzor- tes abgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 420 2 6. Konnte der Vorgang vor Ort geklärt werden? Wie viele Minuten hat man dafür gebraucht? Zu 6.: Ja. Die Einsatzdauer am Einsatzort ist in der Einsatzleitzentrale mit 15 Minuten dokumentiert. 7. Wie lang war der Anfahrtsweg für die Streife vom Polizeiabschnitt 66 und der Anfahrtsweg der Einsatzhun- dertschaft? Zu 7.: Die Kolleginnen und Kollegen des Abschnitts 66 sind örtlich zuständig. Die Standorte bei Auftragserhalt werden nicht dokumentiert. Die Kolleginnen und Kolle- gen der Einsatzhundertschaft befanden sich bei Auftrags- erhalt im Bereich der Rummelsburger Straße. 8. Wie bewertet die Berliner Polizei an diesem Bei- spiel die Verhältnismäßigkeit bei dem Einsatz von Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern bzw. Beamtinnen und Be- amten? Zu 8.: Die Ruhestörung konnte in einem kurzen Ge- spräch zwischen den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Einsatzwagens und dem sehr einsichtigen Verantwort- lichen beigelegt werden. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich, es kam auch in der Folgezeit nicht zu weiteren Einsatzanlässen. Insgesamt stellt sich das not- wendige Einschreiten als verhältnismäßig dar. 9. Seit wann bekommt ein Streifenwagen oder die Einsatzhundertschaft durch die Leitstelle der Berliner Polizei nur die Straße und Hausnummer durchgegeben und keine weiteren Hintergrundinformationen zum Ein- satzort? Zu 9.: Grundsätzlich werden alle zum Einsatzort be- kannten Informationen übermittelt. 10. Sind bei der Berliner Feuerwehr und der Berliner Polizei die Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahme- stellen für Flüchtlinge vermerkt? Wenn ja, wie und mit welchen Informationen? Zu 10.: Ja. Die Polizei Berlin und die Berliner Feuer- wehr verfügen über die von der Berliner Unterbringungs- leitstelle des Landesamts für Gesundheit und Soziales bereitgestellten Anschriften und Erreichbarkeiten von Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmestellen für Flüchtlinge einschließlich der vorgesehenen Kapazitäten. Bei der Berliner Feuerwehr stehen diese Objekte unter einer erhöhten Alarmierung. An Objekten, bei denen die Berliner Feuerwehr nicht im bauaufsichtlichen Verfahren beteiligt wurde, können keine einsatzvorbereitenden Maßnahmen getroffen werden. 11. Können Situationen eintreten, in denen der Ein- satzzentrale nicht bekannt ist, dass es sich bei einem Ein- satzort um eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine Erst- aufnahmestelle handelt? Zu 11.: Grundsätzlich übermittelt die zuständige Be- hörde die erforderlichen Informationen an die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr. Die Sicherheitsbehör- den sind jedoch von einer zeitgerechten Übermittlung der Informationen abhängig. 12. Gibt es ein gesondertes Sicherheitskonzept, wenn es um Gewaltdelikte oder Brandgefahr bei einer Gemein- schaftsunterkunft oder Erstaufnahmestelle geht? Zu 12.: Sicherheitskonzepte für Gemeinschaftsunter- künfte oder Erstaufnahmestellen werden individuell zwi- schen Polizei und den Betreiberinnen oder Betreibern abgestimmt und festgelegt. Die Feuerwehr pflegt die ihr übermittelten Informati- onen in ihr Einsatzleitsystem ein, um die Objekte unter eine erhöhte Alarmierung stellen zu können. Auch die maximale Belegungszahl gehört zu diesen Objektdaten. 13. Wie oft werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der Berliner Polizei und Feuerwehr diesbezüglich intern wie extern geschult? Zu 13.: Die Beschulung der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Polizei findet im Rahmen von verschiedenen und zeitlich unabhängigen Aus- und Fortbildungsangebo- ten statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des vorbeugen- den Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr fertigen Objektbeschreibungen und stellen diese Informationen in das interne Informations- und Schulungsportal ein. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015)