Drucksache 17 / 16 423 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 11. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2015) und Antwort Waldspielplätze dauerhaft sichern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung misst der Senat den Waldspielplätzen der Berliner Forsten bei und welche gibt es? Antwort zu 1: Der Berliner Wald ist gemäß § 10 Lan- deswaldgesetz Berlin Schutz- und Erholungswald und als solcher zu sichern und zu entwickeln. Waldspielplätze sind dabei ein wichtiges und beliebtes Erholungsangebot und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die Berliner Forsten unterhalten. In den verschiedenen Berliner Waldgebieten gibt es derzeit fol- gende 12 Waldspielplätze: - Blankenfelde (Pankow) - Plänterwald (Treptow-Köpenick) - Däumlingsweg (Treptow-Köpenick) - Hirschgarten (Treptow-Köpenick) - Promenade Teufelssee (Treptow-Köpenick) - Grünau (Treptow-Köpenick) - Badestelle Schmöckwitz (Treptow-Köpenick) - Rauchfangswerder (Treptow-Köpenick) - Fischerhüttenweg (Steglitz-Zehlendorf) - Schildhorn (Charlottenburg-Wilmersdorf) - Goldfischteich (Spandau) - Schulzendorfer Straße (Reinickendorf) Seit Februar 2015 gibt es auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um- fassende Informationen zu diesen Waldspielplätzen. Frage 2: Welche Rolle spielt bei der Bewertung die Verkehrssicherungspflicht in Waldgebieten? Antwort zu 2: Die Verkehrssicherungspflicht spielt bei der Bewertung der Spielplätze als Angebot im Erho- lungswald keine Rolle. Spielplätze und andere Erholungs- einrichtungen sowie Außengrenzen, die in der Zuständig- keit der Berliner Forsten liegen, werden generell ver- kehrssicher gestaltet und unterhalten. Frage 3: Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren in Spielgeräte investiert (bitte auflisten)? Antwort zu 3: Der Bau der Spielgeräte erfolgt seit über 15 Jahren in Eigenleistung. Dabei hat sich eine gute und robuste Bauweise aus eigenem Berliner Hartholz etabliert. Der Einkauf kleinerer Fertigteile (Kleine Klet- ternetze, Halteschäkel usw.) spielt bei der Beschaffung eine untergeordnete Rolle und wird deshalb nicht geson- dert erfasst. Die vorhandenen Edelstahlrutschen auf eini- gen Spielplätzen sind bereits älter als 10 Jahre und wer- den bei entsprechend gutem Erhaltungszustand wieder- verwendet. Siehe hierzu auch Beantwortung zu Frage 4. Frage 4: Wie hoch ist der finanzielle und personelle Aufwand für die Berliner Forsten im Jahr für die Pflege? Antwort zu 4: Die Unterhaltung der Spielplätze erfolgt durch Personal der Berliner Forsten. Die erforderlichen Materialien für Bau und Reparatur stammen aus Berliner Wäldern und werden durch Berliner Forsten selbst ge- worben. Eine Bilanzierung dieser Materialien findet nicht statt. Pro Spielplatz und Jahr ist von einem Personalauf- wand von ca. 1/4 Forstwirtinnen-Stelle oder Forstwirt- Stelle auszugehen. Das umfasst wiederkehrend alle not- wendigen Instandsetzungen, eine wöchentliche Sichtkon- trolle und eine quartalsweise Intensivkontrolle. Zusätzlich dazu erfolgen der Bau und die grundlegen- de Sanierung von Spielplätzen jährlich umlaufend durch eine Arbeitsgruppe Spielplatzbau. Die Gruppe von ca. 5 Forstwirtinnen und Forstwirten erneuern pro Jahr inner- halb einer Woche einen der 12 Spielplätze. Daraus ergibt sich ein Personalaufwand von insgesamt ca. 3,25 VZÄ (Vollzeitäquivalente) mit einer durchschnittlichen Kos- tensumme pro Jahr von ca. 127.000,- € (Lohngruppe E5 (39.050,-€), TV-L-Forst). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 423 2 Da es keine gesonderte Kostenstelle „Spielplatzbau“ gibt, sondern diese Leistungen zusammen mit der Unter- haltung und dem Bau anderer Erholungseinrichtungen gebucht werden, kann eine genauere Aussage aus der Kostenrechnung nicht getroffen werden. Einmal jährlich erfolgt eine Kontrolle aller Spielplätze durch einen externen Sachverständigen. Die Kosten hier- für belaufen sich für die letzten 10 Jahre auf 8.600,- €, durchschnittlich 860,- € pro Jahr. Frage 5: Wie steht der Senat zum Fortbestand der Waldspielplätze und wie sichert er die Zukunft dieser ab? Antwort zu 5: Waldspielplätze stellen auch in Zukunft ein wichtiges Element des Erholungswaldes dar. Aufgrund von Prioritätensetzungen hinsichtlich des Einsatzes eigenen Personals werden Dienstleistungen im Bereich der Waldspielplätze und anderer Erholungsein- richtungen wie z.B. Schutzhütten, Sitzbänke usw. ver- mehrt auf Dritte (Unternehmer) übertragen werden müs- sen. Berlin, den 26. Juni 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)