Drucksache 17 / 16 424 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Roman Simon (CDU) vom 11. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2015) und Antwort Anpassung der Zuweisungen an Freie Träger im Jugendbereich Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gedenkt der Senat, die tariflichen Lohnanpassun- gen im Jugendbereich nicht nur für die Mitarbeiter der Bezirksämter bei den Zuweisungen zu berücksichtigen, sondern auch die Zuweisungen in den Bereichen anzupas- sen, wo Freie Träger durch Übertragungen Aufgaben der öffentlichen Hand übernommen und sich dabei verpflich- tet haben, nach TV-L zu entlohnen? Zu 1.: Die Bezirke erhalten unter Zugrundelegung des vom Senat berechneten Bezirksplafonds eine Global- summe zur Erfüllung aller bezirklichen Aufgaben. Die interne Verteilung der Globalsumme erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke. Die in der Frage angesprochenen Tätigkeiten der Freien Träger fallen in den Bereich der sozialen Leistun- gen, die nicht mit einem individuellen Rechtsanspruch verbunden sind. Der Senat hat sich entschlossen, die hier- für gebildete Pauschale im Bezirksplafond für die Jahre 2016 und 2017 jeweils um 2% pro Jahr zu erhöhen. Diese Anpassung wird im Zuge der sog. technischen Fortschrei- bung der Globalsummen 2016/17 umgesetzt, die Anfang Juli 2015 erfolgt. Darüber hinaus hat der Senat - mit Blick auf die wach- sende Stadt - im Bezirksplafond 2016/17 eine gezielte finanzielle Sicherstellung der Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung umgesetzt. Hierzu wurde eine Aufstockung der Pauschale um weitere rd. 4,9 Mio. € vorgenommen. Die Summe der Anhebung entspricht der Steigerung der Transferkosten, die seit 2011 als Folge von Übertragungsprozessen an Freie Träger in diesem Bereich eingetreten sind. Hierzu zählen auch alle Transferkosten- steigerungen, die in der Vergangenheit durch tarifliche Lohnanpassungen in diesem Bereich ausgelöst wurden. Berlin, den 26. Juni 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015)