Drucksache 17 / 16 429 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 26. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2015) und Antwort Mahnwache der Geflüchteten an und vor der Parochialkirche - Wo war der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab es Kontakte zwischen dem Senat und den Ge- flüchteten und/oder evangelischen Gemeindemitgliedern, die vom 18. bis 22. Mai 2015 eine Mahnwache vor der Parochialkirche (Klosterstraße 67, 10179 Berlin) gehalten haben? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmit- te hat für den Zeitraum ab 18. Mai bis 22. Mai 2015 ge- mäß § 14 Versammlungsgesetz (VersG) bei der Polizei Berlin als zuständiger Versammlungsbehörde die Veran- staltung „Wir sind noch hier!“ angemeldet. Bei dieser Veranstaltung handelte es sich um eine von Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 26 der Verfassung von Berlin (VvB) geschützte Versammlung. Die einzelnen Aktionen dieser Versammlung fanden dabei überwiegend nicht auf öffentlicher Straße, sondern auf dem Grundstück der Parochialkirche, statt. Um der Veranstaltung sowohl den ihr gebührenden verfassungsrechtlichen Schutz zukommen zu lassen als auch Sicherheits- und Drittinteressen berücksichtigen zu können, stand die Polizei Berlin vor und während ihrer Durchführung in Kontakt mit dem Evangelischen Kir- chenkreis Berlin Stadtmitte. Erkenntnisse zu weiteren Kontakten liegen dem Senat nicht vor. 2. Hat es Auflagen gegeben, unter denen der Evange- lische Kirchenkreis Mitte die Genehmigung für die Mahnwache der Flüchtlinge erhalten hat? Wenn ja, wel- che? 3. Hat es Auflagen für die Aktionen (Organisation der Verpflegung, Regenschutz, Bau des symbolischen Bootes…) in der Zeit vom 18. bis 22. Mai auf dem Gelände der Parochial-Kirche gegeben? Wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen Grundlage? Zu 2. und 3.: Nein. 4. Wie bewertet der Senat diese Mahnwache der Evangelischen Kirche und der von ihr unterstützten Ora- nienplatz-Flüchtlinge „Wir sind noch da“? Zu 4.: Bei der Mahnwache handelte es sich um eine vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG, 26 VvB) geschützte Versammlung. Es ist nicht Auf- gabe des Senats, Verwaltungsinhalte bzw. -ziele zu be- werten. Berlin, den 22. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)