Drucksache 17 / 16 431 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 11. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2015) und Antwort Freiwillige Feuerwehr im Rettungsdienst 2014 - an der Belastungsgrenze? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurde die Freiwillige Feuerwehr in den Jahren 2010-2014 im Rettungsdienst eingesetzt? In wie vielen Fällen davon wurden die jeweiligen Einsätze nicht als gemeinsamer Einsatz mit der Berufsfeuerwehr, sondern allein durchgeführt? Zu 1.: Zeitraum Anzahl Rettungsdiensteinsätze durch Be- rufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Anzahl Rettungsdiensteinsätze durch Freiwillige Feuerwehren 2010 3.990 784 2011 4.709 989 2012 5.344 916 2013 5.045 1.013 2014 7.183 2.512 2. Wie erklärt der Senat, dass die Anzahl der Einsätze im Rettungsdienst, die nur von der Freiwilligen Feuer- wehr bewältigt wurden, im Jahresvergleich von 2013 auf 2014 um 247% gestiegen ist? Zu 2.: Durch die steigende Auslastung des Systems Notfallrettung kommt es immer häufiger zu Situationen, bei denen die in der Regelvorhaltung besetzten Rettungs- wagen (RTW) in ihrer Region nicht mehr verfügbar sind. Nach diesem sogenannten First-Responder-System, wer- den auch Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren alar- miert, um bereits vor dem Eintreffen des Regelrettungs- dienstes Erste Hilfe zu leisten. Darüber hinaus werden durch Freiwillige Feuerwehren zurzeit drei Rettungswa- gen im Regeldienst besetzt, die durch das erhöhte Ein- satzaufkommen auch stärker in das Einsatzgeschehen eingebunden sind. 3. Wie hat sich die Zahl der in der Freiwilligen Feu- erwehr insgesamt engagierten Menschen in den Jahren 2010-2015 entwickelt? Zu 3.: Jahr Gesamtstärke Freiwillige Feuerwehren 2010 1.399 2011 1.387 2012 1.363 2013 1.361 2014 1.357 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 431 2 4. Teilt der Senat die Sorge des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr, wonach einzelne Wachen mit bis zu 80 Ersatzgestellungen pro Monat ihre Leistungs- grenze erreicht hätten? (vgl. Feuerwehrbericht 2014, S. 72) Zu 4.: Ja, die Auffassung des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr hierzu wird geteilt. Die Erhöhung der Einsatzmittel in der Notfallrettung noch in diesem Jahr um mindestens 13 weitere Rettungswagen wird posi- tive Auswirkungen auf die bisherigen Steigerungen der Alarmierungszahlen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Rettungsdienst haben. 5. Wie viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besitzen die notwendigen Qualifikationen um als Ret- tungssanitäter zu fungieren, wie viele die als Rettungsas- sistenz bzw. Notfallsanitäter? (bitte nach Einheiten diffe- renziert darstellen) Zu 5.: Bei der Freiwilligen Feuerwehr besitzen 228 Mitglieder die Qualifikation als Rettungssanitäter, 75 Mitglieder die Qualifikation als Rettungsassistent und ein Mitglied die Qualifikation zum Notfallsanitäter. 6. Inwieweit werden Mitglieder der Freiwilligen Feu- erwehren gezielt mit den nötigen Fähigkeiten zum Einsatz im Rettungsdienst geschult? Umfasst die Grundausbil- dung zur Freiwilligen Feuerwehr die Qualifikation zum Rettungssanitäter bzw. -assistenten? Zu 6.: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ab- solvieren im Rahmen ihrer Grundausbildung die Ausbil- dung zum Rettungshelfer (80 Stunden Lehrgang). Die Ausbildung zum Rettungshelfer wird dezentral in den Direktionen durchgeführt und bei Bedarf durch Ausbilder der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) unterstützt. Die Ausbildung als Rettungssanitäte- rin, Rettungssanitäter, Rettungsassistentin oder Rettungs- assistent ist nicht im Ausbildungskonzept der Freiwilligen Feuerwehr enthalten. Sofern Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an einer Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter, die als Tageslehrgang an der BFRA für die Berufsfeuerwehr durchgeführt wird, teil- nehmen möchten, werden freie Plätze den Mitgliedern der Freiwilligen zur Verfügung gestellt. 7. Wie wird gewährleistet, dass für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr im Rettungsdienst, die diese ohne die Berufsfeuerwehr bewältigen, jeweils mindestens ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter eingesetzt werden (vgl. §9 Rettungsdienstgesetz)? Zu 7.: Grundsätzlich werden zu allen Alarmierungen der Freiwilligen Feuerwehren (Typ A mit eigenem Aus- rückebereich) im Notfallrettungsdienst zeitgleich Fahr- zeuge der Berufsfeuerwehr mit Besatzung alarmiert. Ver- fügen die zum Einsatz erschienenen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr über die notwendige rettungs- dienstliche Qualifikation, melden diese sich bei der Feu- erwehrleitstelle an. Sofern durch den Einsatz der Freiwil- ligen Feuerwehr ein zeitlicher Vorteil gegenüber der pa- rallel alarmierten Einheit der Berufsfeuerwehr besteht, wird durch die hauptberuflichen Einsatzkräfte die Einsatz- fahrt abgebrochen. Ansonsten übernimmt das Fahrzeug der Berufsfeuerwehr den Einsatz. Darüber hinaus gibt es Freiwillige Feuerwehren, die aufgrund ihrer qualifizierten Mitglieder im Rettungsdienst (Rettungssanitäter/ Rettungsassistent) eine Besetzung von Rettungswagen bei geplanten Einsatzdiensten durchfüh- ren. Hier entfällt eine parallele Alarmierung anderer hauptberuflicher Einsatzkräfte. 8. Wie ist die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie in die Aus- bzw. Weiterbildung der Freiwilli- gen Feuerwehr eingebunden? Wie hat sich die Kooperati- on in den Jahren 2010-2015 entwickelt? Zu 8.: Die dezentralen Ausbildungsinhalte für die Freiwilligen Feuerwehren werden durch die BFRA in logistischer und bei Bedarf in personeller Hinsicht unter- stützt, während die Führungsausbildung an der BFRA selbst durchgeführt wird. Die Kooperation ist unverändert gut. Mit den Verantwortlichen in den Direktionen finden turnusmäßig Gespräche statt, die die gute Zusammenar- beit fördern. 9. Inwiefern wird bei der Einsatzplanung berücksich- tigt, dass die Mitarbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel berufsbegleitend erfolgt? Zu 9.: Die Teilnahme an Tätigkeiten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzdienst, Ausbildungs- und Übungsdienst, kameradschaftliche Aktivitäten und Unter- halt von Gebäuden, Fahrzeugen und Ausstattung) erfol- gen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit beruflichen Tätig- keiten in Eigenverantwortung der Angehörigen der Frei- willigen Feuerwehr. Bei planbaren Aktivitäten erfolgt auf Ebene der Freiwilligen Feuerwehr eine Terminabstim- mung unter Berücksichtigung dienstlicher und persönli- cher Belange. Bei nichtplanbaren Aktivitäten (z.B. Eins- ätze) liegt es in der persönlichen Verantwortung des Mit- glieds der Freiwilligen Feuerwehr, ob eine Teilnahme am Einsatz möglich ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 431 3 10. Wie viele der Mitglieder der Freiwilligen Feuer- wehr sind im öffentlichen Dienst, wie viele bei privaten Arbeitgebern beschäftigt? Zu 10.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 11. Wie hoch waren die jeweils in den Jahren 2010- 2015 insgesamt ausgezahlten Erstattungen an private Arbeitnehmer (i.S. des §8(2) Rettungsdienstgesetz)? Zu 11.: Für das Jahr 2010 liegen keine Daten in elekt- ronisch auswertbarer Form vor. Für die Jahre 2011 – 2015 belaufen sich die Erstattungen auf: Jahr Betrag in Euro 2011 51.534,62 2012 54.506,35 2013 50.680,58 2014 75.224,53 bis 06/2015 25.728,14 Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)