Drucksache 17 / 16 432 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 10. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2015) und Antwort Wohin fließt das Geld der Berliner Wasserkunden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren in den Jahren 2013 und 2014 die tatsächlich gezahlten Zins- und Tilgungsraten für die Kredite, die für die Finanzierung der Rekommunalisie- rung der Berliner Wasserbetriebe aufgenommen wurden? Bitte für jedes Jahr und jede Kredittranche einzeln darstel- len. Zu 1.: Die Übergangsfinanzierung für den RWE- Anteilserwerb hatte eine Laufzeit vom 28.12.2012 - 28.06.2013. Die Langfristfinanzierungen für den Erwerb der RWE- und Veolia-Anteile an der Berlinwasser Grup- pe wurden im April 2013 (RWE) bzw. im Dezember 2013 (Veolia) abgeschlossen. Für die RWE-Langfristfinan- zierung ist ein jährlicher Kapitaldienst von 30 Mio. € mit Tilgungsbeginn in 2014 vereinbart, zusätzlich wurde ein Dispositionskreditrahmen gewährt. Für die Veolia-Lang- fristfinanzierung ist ein jährlicher Kapitaldienst von 30 Mio. € mit Tilgungsbeginn in 2015 vereinbart. Zusätzlich besteht jeweils die Möglichkeit von Sondertilgungen. Die auf Basis dieser Finanzierungsverträge bisher von der Erwerbs- und Finanzierungsgesellschaft des Landes Berlin BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG (Rekom) geleisteten planmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen sowie Sondertilgungen nach Jahren und Kredittranchen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG Zinszahlungen (T€) Tilgungszahlungen (T€) Übergangsfinanzierung 2013 1.479 29.800 2014 - - Langfristfinanzierung Darlehenstranche A 1 2013 437 - 2014 792 17.817 2015 (bis 31.03.2015) 142 39.770 Darlehenstranche A 2 2013 - - 2014 9.644 1.860 2015 (bis 31.03.2015) 12.668 1.860 Darlehenstranche C 1 2013 - - 2014 860 - 2015 (bis 31.03.2015) 146 16.014 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 432 2 Darlehenstranche C 2 2013 - - 2014 4.384 - 2015 (bis 31.03.2015) 13.262 - Darlehenstranche B (Dispositionskredit)* 2013 - - 2014 43 41.000 2015 (bis 31.03.2015) 9 9.000 *Neben den aufgeführten Darlehenstilgungen sind auch kurzzeitige Darlehensaufnahmen erfolgt. 2. Mit welchen Zins- und Tilgungsraten für die Re- kommunalisierungskredite planen die BWB für die Jahre 2015 bis 2030? Zu 2.: Mit dem Vollzug der vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 28.05.2015 beschlossenen Umstrukturie- rung der Berlinwasser Gruppe werden die Rekommunali- sierungskredite auf die Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (BWB) übergehen. Für die Be- dienung der Rekommunalisierungskredite planen die BWB gemäß den zu übernehmenden Kreditverträgen Zins- und Tilgungsraten von unverändert insgesamt 60 Mio € p.a. für die Jahre 2015 - 2030. Sondertilgungen sind künftig nicht vorgesehen. Die bisherige Kredittran- che B (Dispositionskredit) wird von den BWB nach der Umstrukturierung nicht weitergeführt. 3. Wie hoch ist die kumulierte Ertragsteuerbelastung der BWB AöR, der Berlinwasser Holding AG und der Berlinwasser Beteiligungs GmbH für die Jahre 2013, 2014 und 2015? Bitte jeweils Steuersätze und absolute Steuerzahlungen für die einzelnen Steuerarten und Unter- nehmen angeben. Zu 3.: Die Angaben für die Jahre 2013 und 2014 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Angaben für das Jahr 2015 sind aufgrund der noch nicht abgeschlosse- nen Umstrukturierung der Berlinwasser Gruppe derzeit nicht möglich. Berlinwasser Gruppe Gewerbesteuer (14,35 %) Körperschaftsteuer (15,825 % inkl. Solidaritäts- zuschlag) T€ T€ Berliner Wasserbetriebe 2013 9.627 4.238 2014 8.833 4.200 Berlin Wasser Holding GmbH 2013 8.078 0 2014 13.618 0 Berlinwasser Beteiligungs GmbH 2013 0,0 11.843 2014 0,0 16.660 Gesamt 2013 17.705 16.081 2014 22.450 20.860 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 432 3 4. Wie hoch ist der Anteil der fremdkapitalfinanzier- ten Investitionen an den Gesamtinvestitionen für die Jahre 2009 – 2014? Bitte für jedes Jahr einzeln darstellen. Zu 4.: In den Jahren 2009 bis 2014 lagen nach Anga- ben der BWB die jährlichen Gesamtinvestitionen der BWB durchschnittlich bei 265 Mio. €. Im gleichen Zeitraum betrug die Höhe der jährlichen fremdfinanzierten Investitionen durchschnittlich 35 Mio. €. Für die einzelnen Jahre ergibt sich folgender Anteil der fremdfinanzier- ten Investitionen an den Gesamtinvestitionen: 2009: 13,3 % 2010: 14,5 % 2011: 12,7 % 2012: 12,4 % 2013: 13,9 % 2014: 12,3 % 5. Mit welchem Fremdkapitalanteil planen die BWB die Finanzierung ihrer Investitionen für die Jahre 2015 – 2020? Zu 5.: Auf der Grundlage des in 2014 beschlossenen Wirtschaftsplans für die Jahre 2015 bis 2020 liegen lt. BWB die jährlichen Investitionsansätze bei durchschnitt- lich 307 Mio. €, während mit jährlichen fremdfinanzierten Investitionen von etwa 40 Mio. € geplant wird. Damit ergibt sich ein durchschnittlicher Anteil von 13 %. Die Jahresaufstellung sieht folgendermaßen aus: 2015: 12,8 % 2016: 12,8 % 2017: 13,5 % 2018: 13,6 % 2019: 13,4 % 2020: 12,6 % 6. Aus dem Geschäftsbericht der BWH AG für das Jahr 2014 ergibt sich eine Aufwendung aus Teilgewinn- abführungsverträgen in Höhe von 98.271.648,97 Euro. Diese Summe wird an die Berlinwasser Beteiligungs GmbH abgeführt. Wofür verwendet die BBG GmbH diese Gewinnabführung? Bitte die Verteilung der einzelnen Verwendungsposten aufschlüsseln. 7. Wie werden etwaige Überschüsse der Berlinwasser Beteiligungs GmbH bzw. der BWB Rekom GmbH & Co. KG verwendet? Wie hoch sind diese Überschüsse? Bitte für jedes Unternehmen einzeln darstellen. Zu 6. und 7.: Bis zum Vollzug der Neustrukturierung der Berlinwasser Gruppe bestehen die von den ehemali- gen privaten Anteilseignern RWE und Veolia erworbene Berlinwasser Beteiligungs GmbH (BBG) – ehemals RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB), die zur Rekommunalisierung gegründete Erwerbs- und Finanzie- rungsgesellschaft BWB Rekom Berlin GmbH Co. KG (Rekom) sowie der Mechanismus der sog. Teilgewinnab- führung fort. Im Folgenden werden die wirtschaftlichen Eckdaten der BBG für das Jahr 2014 dargestellt. Für die Vorjahre wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/ 14686, Teilfragen 11 und 12 verwiesen. Auszug aus der Gewinn- und Verlust- rechnung der BBG (in T€) 2014 Sonstige betriebliche Erträge 3 Sonstige betriebliche Aufwendungen -319 Erträge aus Teilgewinnabführungsver- trägen 98.272 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen* -27.283 Steuern vom Einkommen und Ertrag -16.660 Jahresüberschuss /Bilanzgewinn 57.549 Die Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ betrifft die Verzinsung der Gesellschafterdarlehen gegen- über der Muttergesellschaft Rekom. Der Bilanzgewinn 2014 der BBG von 57.549 T€ wird vollständig an die Muttergesellschaft Rekom abgeführt. Der Jahresüberschuss der Rekom im Jahr 2014 betrug 48.683 T€. Der Jahresüberschuss der Rekom wird vollständig thesauriert und erhöht das Eigenkapital der Re- kom. Im Zuge der Umstrukturierung der Berlinwasser Gruppe wird rückwirkend per 01.01.2015 die Rekom auf die BBG und anschließend die BBG auf die Berlinwasser Holding GmbH verschmolzen, der Teilgewinnabfüh- rungsmechanismus wird aufgehoben. 8. Wird nach dem Abschluss des Umbaus der Berlin- wasser Gruppe und der Auflösung der konsortialvertragli- chen Regelungen die Gewinnrücklage, die nach der 5. Änderungsvereinbarung des Konsortialvertrags eingeführt wurde, weiterbetrieben? Zu 8.: Eine Entscheidung hierzu ist zum gegenwärti- gen Stand noch nicht erfolgt. 9. Um welche Beträge wird das Ergebnis der Nach- kalkulation aus 2010/2011, 2012 und 2013/2014 jeweils die Abwassertarife in 2015, 2016 und 2017 verändern? Zu 9.: Das Ergebnis aus der Nachkalkulation 2010/2011 wurde in der Vorkalkulation 2013/2014 und in der Vorkalkulation 2015 berücksichtigt. Für den Schmutzwassertarif wurde eine Überdeckung von 2,6 Mio. € ermittelt. Durch die Berücksichtigung in den Vorkalkulationen ergab sich eine durchschnittliche Tarifsen- kung um 0,005 €/m³ Schmutzwasser. Für den Niederschlagswassertarif wurde eine Unterdeckung von 1,8 Mio. € ermittelt, dies führte zu einer durchschnittlichen Tariferhöhung um 0,008 €/m². Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 432 4 Das Ergebnis aus der Nachkalkulation 2012 wurde in der Vorkalkulation 2015 berücksichtigt. Insgesamt ergab sich eine Überdeckung von 6,5 Mio. €. Davon entfällt auf den Schmutzwassertarif eine Überdeckung von 6,1 Mio. €, deren Berücksichtigung zu einer Tarifsenkung um 0,034 €/m³ Schmutzwasser führte. Für den Niederschlagswassertarif wurde eine Überdeckung von 0,3 Mio. € ermittelt, dies führte zu einer Tarifsenkung von 0,004 €/m². Das Ergebnis aus der Nachkalkulation 2013/2014 wurde auf Basis des Jahresabschlusses 2014 ermittelt und im April 2015 geprüft. Für den Schmutzwassertarif ergab sich eine Überdeckung von 33,2 Mio. € und für den Niederschlagswassertarif eine Unterdeckung von 2,0 Mio. €. Aktuell ist noch nicht entschieden mit welchen Beträgen diese Ergebnisse in die Vorkalkulationen 2016 und/oder 2017 eingehen. Bei einer gleichmäßigen Verteilung auf beide Jahre würde sich eine Tarifentlastung von 0,091 €/m³ bei Schmutzwasser und 0,013 €/m² bei Niederschlagswasser ergeben. 10. Um welchen Betrag wird das Ergebnis der Nach- kalkulation aus 2014/2015 den Trinkwassertarif in 2018 verändern? Zu 10.: Das Ergebnis der Nachkalkulation 2014/2015 liegt erst für das Kalkulationsjahr 2014 vor. Hier ergab sich eine Überdeckung von 7,4 Mio. €. Das Ergebnis für 2015 liegt erst mit Jahresabschluss 2015 vor. Nach Vor- liegen des Ergebnisses wird die Verrechnung in den Jah- ren 2017 und/oder 2018 erfolgen. 11. Wieso wird trotz sinkender Zinssätze für Bundes- anleihen und Finanzanlagen im Allgemeinen der Verord- nungszinssatz in der mittelfristigen Planung der BWB mit 6,1% unverändert hoch belassen? Zu 11.: Gemäß § 16 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 8 des Ber- liner Betriebe-Gesetzes wird der Zinssatz für die ange- messene kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwen- digen Kapitals der BWB jährlich durch Rechtsverordnung festgelegt. Das Unternehmen legt seiner Mittelfristpla- nung die jeweils geltende Verordnung zugrunde. Die Festsetzung des Verordnungszinssatzes in diesem Zeitraum erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftli- chen Erfordernisse der BWB. Sie bewegt sich im gesetz- lich zulässigen Rahmen. Unter ergänzender Berücksichti- gung des Gewinnverzichts für den Frischwasserbereich ist die kalkulatorische Verzinsung deutlich geringer als der Verordnungszinssatz. Insgesamt gilt, dass die Sicherung der Unternehmenssubstanz und die Stärkung des Eigen- kapitals zu gewährleisten sind, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens einschließlich deutlich steigender Investitionstätigkeit (ab 2015 zusätzlich ca. 50 Mio. € p.a.) herzustellen. Ein Defizitausgleich aus dem Landes- haushalt ist zu vermeiden. Berlin, den 29. Juni 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015)