Drucksache 17 / 16 438 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 11. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2015) und Antwort »Worte, nur Worte« (II) – 36 Fragezeichen zum angekündigten Paradigmenwechsel in der Unterbringung von Flüchtlingen“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat plant für die Jahre 2016/2017 auf landes- eigenen Grundstücken die Errichtung von „Modularen Erweiterungsbauten“. Ist das Ausschreibungsverfahren von Ingenieurleistungen zur Erstellung der Amtsentwürfe abgeschlossen? Welche Leistung wird/wurde ausge- schrieben? Welches Architekturbüro ist mit der Erstellung der Amtsentwürfe betraut? (Bitte Name und Adresse des Planungsbüros nennen.) Zu 1.: Zur Klarstellung wird zunächst darauf verwie- sen, dass es sich nicht um Modulare Erweiterungsbauten, sondern um Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge han- delt. Die Ausschreibungsverfahren für Architekten- und In- genieurleistungen zur Erstellung des Amtsentwurfes wur- den Anfang April 2015 abgeschlossen. Bei den ausge- schriebenen Leistungen handelt es sich um spezifisch auf den Amtsentwurf angepasste Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsleistungen. Nach § 20 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) dürfen personen- bezogene Daten an das Abgeordnetenhaus zur Erfüllung seiner Aufgaben nur herausgegeben werden, wenn die in § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG) genannten Voraussetzungen er- füllt sind. Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten unzulässig, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der oder des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Dieser Ausschlussgrund liegt hier vor, da in der Ver- gangenheit Planer und Baufirmen, die an der Errichtung der Containerdörfer für Asylbegehrende beteiligt sind, bedroht wurden. Daher wird auf die Angabe von Name und Adresse des Planungsbüros verzichtet. 2. Welche raumtechnischen und innengestalterischen Anforderungen stellt das Landesamt für Gesundheit und Soziales an die modularen Bauten, die für die Unterbrin- gung von Geflüchteten genutzt werden sollen? Zu 2.: Auf der Internetseite des Landesamtes für Ge- sundheit und Soziales (LAGeSo) werden die wesentlichen Anforderungen benannt bzw. sind als PDF-Datei „Leistungsbeschreibung für Gebäude“ abrufbar, diese gelten auch für die Modularen Unterkünfte: www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungsleitstelle 3. Liegt dem Senat ein erster Entwurf für die Ausge- staltung der standardisierten modularen Bauten vor und wenn ja, bitte Entwurf anfügen. Wenn nicht, bis wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen? 6. Plant der Senat abgeschlossene Wohneinheiten in- nerhalb der modularen Bauten jeweils mit eigener Koch- gelegenheit/Küchenzeile und Bad je Einheit einzurichten und wenn ja, wie groß sollen diese sein? Wenn nein, warum nicht? Zu 3. und 6.: Die Grundrisse – Erdgeschoss und Regelgeschoss – des Grundmoduls sind weitgehend fertiggestellt , befinden sich aber noch in der Endabstimmung. Auch die Kostenermittlung ist noch nicht abgeschlossen. Mit der Fertigstellung ist im Laufe der 27. Kalenderwo- che zu rechnen. Die Flüchtlingsunterkunft wird voraus- sichtlich – u. a. in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße – aus maximal vier Grundmodulen bestehen. Die Anordnung der Grundmodule auf den Grundstücken wird deren Zuschnitte berücksichtigen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 438 2 Im Grundmodul wird ein Mischkonzept mit überwie- gend Zweibettzimmern sowie geschossweise angeordne- ten dezentralen Gemeinschaftsküchen/Bädern und einem kleineren Anteil abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Kochgelegenheit/Küchenzeile und Bad je Einheit angestrebt. Die Größe ist noch nicht festgelegt. 4. Wie groß wird ein einzelner modularer Bau sein? (Bitte Grundfläche, Geschossfläche usw. angeben.) Zu 4.: Nach dem gegenwärtigen Stand der Abstim- mung wird das Grundmodul über vier Geschosse verfü- gen und die Unterbringung von 60 Flüchtlingen bzw. Asylbegehrenden ermöglichen (15 pro Etage). 5. Wie viele Geflüchtete plant der Senat in einem „Modularen Erweiterungsbau“ unterzubringen? (Bitte auch Maximal- und Mindestwerteangeben.) Zu 5.: Die Modularen Unterkünfte werden für ca. 220 bis 240 Flüchtlinge bzw. Asylbegehrende je Standort geplant. 7. Welche Grundstücke haben die Bezirke für die Er- richtung von „Modularen Erweiterungsbauten“ vorgeschlagen ? 9. Für welche Grundstücke hat sich der Senat bereits entschieden? Zu 7. und 9.: Bis jetzt wurden zwei Grundstücke im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorgeschlagen und ausge- wählt. In den anderen Bezirken läuft das Auswahlverfah- ren noch. 8. Welche infrastrukturellen (Zugangsmöglichkeiten zu Verkehr, Einkaufen, Kultur usw. für die Geflüchteten?) Anforderungen stellt der Senat an die Grundstücke auf denen die neuen Unterkünfte errichtet werden sollen? Zu 8.: Eine gute Anbindung an den öffentlichen Per- sonennahverkehr (ÖPNV) sowie Wohninfrastruktur wie insbesondere standortnahe Schulen, Kindertagesstätten und Einkaufsmöglichkeiten sind wichtige Kriterien für die Grundstücksauswahl. 10. Wann sollen die ersten und letzten modularen Bauten bezugsfertig sein? (Bitte Monat und Jahr angeben) 11. Wann und wie erfolgt die Ausschreibung für den Betrieb der Unterkünfte? Zu 10. und 11.: Geplant ist der Zeitraum von 2016 bis 2017, eine genauere zeitliche Festlegung ist beim gegen- wärtigen Planungsstand noch nicht möglich. Die Aus- schreibungen für den Betrieb der Unterkünfte werden ebenfalls in diesem Zeitraum, unter Berücksichtigung des geplanten Fertigstellungstermins erfolgen. Berlin, den 24. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015)