Drucksache 17 / 16 442 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 15. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2015) und Antwort Copyright auf den Karneval der Kulturen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Werkstatt der Kulturen Anspruch auf das Copyright am Karneval der Kulturen erhebt ? Worauf bezieht sich dieser Anspruch konkret? Name , Logo, Website, Verteiler …? 5. Bei wem liegen derzeit die Rechte an Logo und Namen der Veranstaltung? Zu 1. und 5.: Die Werkstatt der Kulturen ist Inhaberin dreier deutscher Marken, durch die die Verwendung des Wort-/Bildkennzeichens „Karneval der Kulturen“ sowie des Wort-/Bild-kennzeichens „K“ (stilisiert als Logo) zugunsten der Werkstatt der Kulturen geschützt ist. Zudem werden Rechte an Adresslisten und dem E-MailVerkehr in Bezug auf die Veranstaltungen in den Jahren 2014 und früher geltend gemacht. 2. Trifft es zu, dass es einen Rechtsstreit zwischen der Werkstatt der Kulturen und dem Senat um das Copyright (Name? Logo? Website? Listen? …?) gibt bzw. gab? Aus welchen Mitteln finanziert die Werkstatt der Kulturen diesen Streit? Zu 2.: Nein. Es gab im Vorfeld des Karnevals der Kulturen 2015 unter beidseitiger Inanspruchnahme externer anwaltlicher Beratung Verhandlungen. 3. Hat der Organisator des Karnevals 2015, Kultur Projekte Berlin, den Zugang zur Website und zum EmailAccount ? Wenn ja, seit wann und bis wann? Zu 3.: Ja, für die Durchführung des Karnevals der Kulturen 2015 besteht Zugang zur Internet-Seite und dem E-Mail-Account. Eine Vereinbarung für den Karneval der Kulturen ab 2016 ist noch nicht getroffen worden. 4. Wurden alle zur Organisation notwendigen Dokumente von der Werkstatt an Kultur Projekte Berlin übergeben ? Wenn nein, warum nicht und sind daraus Mehrkosten , Verzögerungen oder sonstige Schäden entstanden ? Zu 4.: Die Werkstatt der Kulturen stellte dem Karnevalsbüro keine Akten, jedoch die Dateien aus dem Jahr 2014 zur Verfügung. Schäden sind nicht entstanden. 6. Die Senatsverwaltung hat per Satzung ein Mitglied im Trägerverein der Werkstatt der Kulturen – welche Haltung nimmt ihr Vertreter dort ein? Welche Haltung hat der Trägerverein Brauerei Wissmannstraße in dieser Sache ein? Zu 6.: Der Vertreter des Senats im Trägerverein vertritt dort die Interessen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen als Zuwendungsgeberin der institutionellen Förderung der Werkstatt der Kulturen. Der Trägerverein hat die Frage des Veranstalterwechsels mit dem Senatsvertreter ausführlich besprochen; die Frage der Rechte am Namen, am Logo und an der Domain spielten dabei keine Rolle. 7. Wie bewertet der Senat die Auseinandersetzungen vor allem im Hinblick darauf, dass der Karneval der Kulturen nichts wäre ohne das jahrzehntelange künstlerische und finanzielle Engagement der Umzugsgruppen? Zu 7.: Der Senat sieht hier keine Auseinandersetzungen ; es handelt sich vielmehr um eine noch nicht abgeschlossene Klärung. Der Senat teilt die Auffassung, dass der Karneval der Kulturen nichts wäre ohne das jahrzehntelange künstlerische und finanzielle Engagement der Karnevalsgruppen. Berlin, den 02. Juli 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015)