Drucksache 17 / 16 451 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 16. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2015) und Antwort Kaiser‘s in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Erkenntnisse über Umstrukturierungsmaßnahmen der Supermarktkette Kaiser‘s in Berlin? Wenn ja, welche ? 2. Hat der Senat im Rahmen der Verkaufspläne von Kaiser‘s an Edeka Kontakt zu den Geschäftsführungen aufgenommen, um vorbeugend Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur in Berlin zu prüfen und gegebenenfalls die Interessen der Berliner und Berlinerinnen geltend zu machen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 3. Sind dem Senat Pläne bekannt geworden, Kaiser‘sFilialen in Berlin zu schließen und Personal abzubauen? Wenn ja, welchen Inhalts sind diese Informationen? Zu 1., 2. und 3.: In einem Pressestatement Anfang Oktober 2014 kündigte Tengelmann an, die Supermarkttochter Kaisers´s Tengelmann (KT) zum 30. Juni 2015 an EDEKA abgeben zu wollen. 1 Bereits vor Abschluss des Fusionskontrollverfahrens erließ das Bundeskartellamt (BKartA) am 3. Dezember 2014 eine einstweilige Anordnung gegen die Unternehmen, um zu verhindern, dass Teile des Fusionsvorhabens schon vorab vollzogen werden . 2 Mit der Untersagungsverfügung vom 31. März 2015 ist die Übernahme von KT durch EDEKA vom BKartA untersagt worden. 1 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handelkonsumgueter /tengelmann-verkauft-an-edeka-wir-sehen-keineperspektive -mehr/10802416.html 2 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/fusionim -einzelhandel-kartellamt-pfeift-tengelmann-und-edekazurueck /11074978.html Mit Schreiben vom 28. April 2015 haben EDEKA und KT einen Antrag auf Ministererlaubnis nach § 42 GWB beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt. Gemäß § 42 Abs. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) muss vor der Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers eine Anhörung sowie Stellungnahme der Monopolkommission vorliegen. Die erste Anhörung der Beteiligten bei der Monopolkommission erfolgte am 09. Juni 2015. Berlin, den 03. Juli 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2015)