Drucksache 17 / 16 455 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 16. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2015) und Antwort Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Kosten, die das Land Berlin in den Jahren 2014 und 2015 bis jetzt für die Unterbringung von Asylsuchenden in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben ausgegeben hat (bitte nach Monaten aufschlüsseln )? 4. Wie viele Übernachtungen von Asylsuchenden gab es in den Jahren 2014 und 2015 in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben (bitte nach Monaten aufschlüsseln )? 5. Für wie viele Übernachtungen von Asylsuchenden in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben hat das LAGeSo in den Jahren 2014 und 2015 Kostenübernahmeerklärungen („Hostelgutscheine“) ausgestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 6. Wie viele Übernachtungen von Asylsuchenden in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben wurden in den Jahren 2014 und 2015 tatsächlich vom LAGeSo gezahlt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Zu 1. und 4. bis 6.: Bis zum 18.06.2015 wurden 3.092 Kostenübernahmeerklärungen für 5.667 Personen ausgestellt . Die Kosten belaufen sich im Jahr 2014 auf 6.020.383,96 Euro, im Jahre 2015 zum Stichtag 19.06.2015 auf 8.451.031,94 Euro. Im Rahmen des derzeit noch praktizierten Verwaltungsverfahrens ist ein automatisierter Abruf weitergehender statistischer Daten im Sinne der Fragestellungen nicht möglich. 2. Welche Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetriebe werden derzeit zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt? 3. Mit welchen Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) derzeit Kontingentvereinbarungen, Gruppenbelegungsverträge oder vergleichbare Regelungen zur Unterbringung von Asylsuchenden abgeschlossen (bitte nach Hostel/Beherbergungsstätte, Platzkontingent sowie Kostensatz aufschlüsseln)? Zu 2. und 3.: Auf die Antworten des Senats vom 26.03.2015 zu den Fragen 2 und 3 der Schriftlichen Anfrage 17/15713 vom 10.03.2015 wird verwiesen. Im Übrigen erhalten die Leistungsberechtigten vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Kostenübernahmeerklärung (KÜ), die ihnen die selbständige Einquartierung in ein Hostel oder eine Pension ermöglicht. 7. Auf der regelmäßig vom LAGeSo herausgegeben Liste „Unterbringung Flüchtlinge – Kapazität der Unterkünfte gem. Absprache mit den Bezirken“ wird auch eine Belegungszahl für „Hostels und Pensionen“ angegeben. Handelt es sich hierbei um die zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich untergebrachten Personen oder lediglich um die Anzahl an Übernachtungen, für die eine Kostenübernahmeerklärung des LAGeSo ausgestellt wurde? 8. Falls es sich hierbei lediglich um die Anzahl der Übernachtungen handelt, für die eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt wurde, wie stellt der Senat sicher, dass Asylsuchende nicht obdachlos werden, wenn sie – etwa zu touristischen Spitzenzeiten – keinen freien Übernachtungsplatz in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben finden können? Wie häufig kam dies in den Jahren 2014 und 2015 vor? Zu 7. und 8.: Die in der zitierten Übersicht ausgewiesene Belegung in Hostels und Pensionen setzt sich zum einen zusammen aus der Anzahl der Personen, die zum jeweiligen Stichtag auf Grund der mit einigen Betreiberinnen und Betreibern vereinbarten festen Kontingente in diesen Häusern untergebracht worden sind. Zum anderen geht in die ausgewiesene Belegung auch jener Anteil der von der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) ausgegebenen Kostenübernahmen ein, der tatsächlichen von den Berechtigten zur Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 455 2 Einquartierung in ein Hostel oder eine Pension genutzt wurde und dessen Rücklauf durch den Beherbergungsbetrieb bis zum jeweiligen Stichtag erfolgt ist. Die Anzahl der Fälle, in denen Asylbegehrende bei der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber angeben, sich erfolglos um die Einquartierung in ein Hostel oder in eine ähnliche Unterkunft bemüht zu haben, wird statistisch nicht erfasst. 9. Wie lautet die derzeitige Kostenübernahmeerklärung des LAGeSo für die Unterbringung von Asylsuchenden in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben im Originalwortlaut (bitte inklusive Anlagen beifügen )? Zu 9.: Auf die Anlage zur Antwort des Senats vom 19.11.2014 zu den Fragen 3 und 11 der Schriftlichen Anfrage 17/14867 vom 05.11.2014 und die dieser Antwort beigefügten Anlage wird verwiesen. 10. Welche Kritik am Senat haben die für Soziales zuständigen Sozialstadträt*innen im Rahmen der Sondersitzung in der Senatskanzlei zur Unterbringung von Asylsuchenden , Geduldeten bzw. Wohnungslosen geübt, welche Zugeständnisse hat das LAGeSo gemacht, und welche Verabredungen wurden getroffen (vgl. Tagesspiegel, „Flucht in die Verantwortung“, 8. Juni 2015)? Zu 10.: Es wurden Unterschiede in der Verwaltungspraxis zwischen der Ausstellung von KÜ für Asylbegehrende durch das LAGeSo einerseits und der Ausgabe von KÜ für wohnungslose Personen durch die Bezirksämter von Berlin andererseits thematisiert. Soweit sich die Differenzen auf den Maximalbetrag der KÜ beziehen, wurde durch den Präsidenten des LAGeSo darauf hingewiesen, dass sich das LAGeSo in Fällen, in denen diese Differenzen bekannt werden, um eine Angleichung der übernommenen Kosten bemüht. 11. Seit wann sind Hostels und ähnliche Beherbergungsbetriebe „in die Regelabläufe bei der Qualitätskontrolle durch die Berliner Unterbringungsleitstelle integriert “? 12. Welche Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetriebe wurden im Jahr 2015 durch das LAGeSo zu welchem Zeitpunkt kontrolliert/begangen, welche Mängel wurden dabei festgestellt und welche Konsequenzen wurden dabei jeweils gezogen (bitte nach Hostel, festgestellten Mängeln, Datum der Kontrolle/Begehung und Konsequenz aufschlüsseln)? Zu 11. und 12.: Auf die Antwort des Senats vom 26.03.2015 zu den Fragen 4, 5 und 10 der Schriftlichen Anfrage 17/15713 vom 10.03.2015 wird verwiesen. Dieses Vorgehen wird in der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) seit Beginn des Jahres 2015 umgesetzt und bezieht sich auf Hostelangebote. Dabei soll diese Form der Unterbringung in die Regelabläufe bei der Qualitätskontrolle durch die BUL integriert werden. Hierfür wurde ein Fragenkatalog erarbeitet. Dieser wird an die Anbieterinnen und Anbieter verschickt. Nach dem Rücklauf entscheidet die BUL, ob eine Begehung vorgenommen wird oder bereits auf dieser Basis eine Absage erfolgen muss. Fragebogen und Begehung dienen künftig als Grundlage für die Entscheidung zur Belegung des Hostels. Darüber hinaus liegt eine zeitliche Planung des LAGeSo vor, wonach alle bereits genutzten Hostels einer Begutachtung unterzogen werden (mittels Fragebogen und Begehung). Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen im LAGeSo nicht vor. 13. Welche Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetriebe sind von der Kostenübernahme des LAGeSo ausgenommen , weil sie in der Vergangenheit „auffällig“ geworden sind (bitte eine vollständige Auflistung)? Zu 13.: Auf die Antwort des Senats vom 26.03.2015 zu der Frage 9 der Schriftlichen Anfrage 17/15713 vom 10.03.2015 wird verwiesen. Der dort dargestellte Sachverhalt ist weiterhin aktuell. 14. Ist die termingerechte Begleichung der Rechnungen von Hostels und ähnlichen Beherbungsbetrieben für die Unterbringung von Asylsuchenden durch das LAGeSo mittlerweile sichergestellt (vgl. Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage 17/15713)? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies sichergestellt werden? Zu 14.: Als Folge des anhaltend hohen Zuzugs von Asylbegehrenden – von Januar bis Mai 2015 wurden in Berlin rund 8.700 Asylsuchende gezählt, das entspricht mehr als dem dreifachen Zuzug des entsprechenden Vorjahreszeitraums – war es dem LAGeSo ungeachtet aller Bemühungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich, mit den bisher verfügbaren Personalressourcen eine termingerechte Begleichung der Rechnungen von Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben zu gewährleisten. Die in der Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage 17/15713 vom 10.03.2015 dargestellten Anstrengungen laufen unvermindert fort, wobei die im LAGeSo für die Abrechnungen zuständige Organisationseinheit um zwei Beschäftigungspositionen der Entgeltgruppe (EG) 6 verstärkt wird. Berlin, den 02. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015)