Drucksache 17 / 16 457 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 17. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015) und Antwort Bilanz nach einem Jahr Fahrradstaffel in Berlin (I): Beitrag zur Verkehrssicherheit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Den Antworten zu den Fragen 3, 4, 7, 8 und 9 liegen Angaben der Bußgeldstelle zugrunde. Wegen der erbetenen Datenaufschlüsselung nach Monaten sind die verschiedenen Zahlen trotz vergleichbarer Zeiträume nicht zueinander deckungsgleich. Bei den festgestellten Verstößen wurden alle auf den Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen vermerkten Tatbestände einem Tattag zugeordnet. Die Zuordnung der Verwarnungsgeldangebote und Bußgeldbescheide richtet sich nach dem jeweiligen Erteilungsdatum , für die finanziellen Einnahmen ist der Zahlungseingang relevant. Stichtag für alle Angaben zum Juni 2015 ist der 19. Juni 2015. 1. Wie verteilen sich die seit dem Start der Fahrradstaffel am 16. Juli 2014 geleisteten Einsatzstunden auf die Einsatzschwerpunkte: a. verkehrsgerechtes Verhalten von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrer*innen; b. verkehrsgerechtes Verhalten von Radfahrer*innen; c. gezielte Schwerpunktkontrollen; d. Freimachen von Radverkehrsanlagen; e. Meldung verkehrlicher und baulicher Mängel auf Radverkehrsanlagen; f. Verkehrsunfallprävention; g. Unterstützung bei sportlichen Großveranstaltungen ? Zu 1.: Die Tätigkeiten zu den Buchstaben a., b., d., e. und f. werden im Rahmen der allgemeinen Aufgabenbeschreibung der Fahrradstaffel durchgeführt und hinsichtlich der Einsatzstunden statistisch nicht gesondert erfasst. zu c.: Mit Stand 30.04.2015 sind durch die Fahrradstaffel 298 Einsatzstunden im Rahmen gezielter Schwerpunktkontrollen geleistet worden. zu g.: Im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen wurden bisher keine Einsatzstunden geleistet. 2. Wie viele Verstöße wegen Haltens oder Parkens in der „zweiten Reihe“, auf Radwegen, Radfahr- oder Schutzstreifen sowie Busspuren hat die Fahrradstaffel festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und genannten Verstößen.) Zu 2.: Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Erfassungsstand bei der Bußgeldstelle ist der 29. Mai 2015. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 457 2 3. Wie viele Verwarn- oder Bußgelder wurden aufgrund von Anzeigen der Fahrradstaffel wegen Haltens oder Parkens in der „zweiten Reihe“, auf Radwegen, Radfahr- oder Schutzstreifen sowie Busspuren verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und genannten Verstößen .) Zu 3.: Die Verwarnungsgeldangebote bzw. Bußgeldbescheide sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Erteilungsdatum Halten/Parken in „zweiter Reihe“ Halten/Parken auf Radwegen Halten/Parken auf Radfahr- oder Schutzstreifen Halten/Parken auf Busspuren Verwarnung Bußgeld Verwarnung Bußgeld Verwarnung Bußgeld Verwarnung Bußgeld Juli 2014 1 0 3 0 0 0 0 0 Aug. 2014 2 0 14 0 3 0 1 0 Sept. 2014 6 0 12 0 6 0 0 0 Okt. 2014 19 1 32 1 19 0 1 0 Nov. 2014 6 2 12 3 25 0 1 0 Dez. 2014 16 2 67 1 165 4 0 0 Jan. 2015 11 2 36 7 119 10 5 0 Febr. 2015 15 0 44 2 87 6 6 0 März 2015 19 1 69 2 113 11 0 1 April 2015 5 2 60 5 50 4 3 0 Mai 2015 8 1 33 4 61 9 2 0 Juni 2015 7 1 23 4 71 6 1 0 Gesamt 115 12 405 29 719 50 20 1 Tattag Halten/Parken in „zweiter Reihe“ Halten/Parken auf Radwegen Halten/Parken auf Radfahr- oder Schutzstreifen Halten/Parken auf Busspuren Juli 2014 3 15 0 0 Aug. 2014 1 7 4 1 Sept. 2014 19 26 11 0 Okt. 2014 8 17 17 0 Nov. 2014 9 38 130 1 Dez. 2014 7 61 74 0 Jan. 2015 19 40 134 12 Febr. 2015 19 41 70 0 März 2015 10 79 69 0 April 2015 8 39 64 4 Mai 2015 3 10 21 1 Gesamt 106 373 594 19 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 457 3 4. Welche Einnahmen wurden aus den in Frage 3 genannten Verwarn- oder Bußgeldverfahren erzielt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und in Frage 3 genannten Verstößen.) Zu 4.: Die Einnahmen (in Euro) aus Verwarn- oder Bußgeldverfahren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 5. Wie viele Kraftfahrzeuge wurden auf Hinweis der Fahrradstaffel wegen Haltens oder Parkens in der „zweiten Reihe“, auf Radwegen, Radfahr- oder Schutzstreifen sowie Busspuren abgeschleppt oder umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und genannten Verstößen.) Zu 5.: Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Erfassungsstand bei der Bußgeldstelle ist der 29. Mai 2015. Umsetzungen Halten/Parken in „zweiter Reihe“ Halten/Parken auf Radwegen Halten/Parken auf Radfahr- oder Schutzstreifen Halten/Parken auf Busspuren Juli 2014 0 0 0 0 Aug. 2014 0 0 0 0 Sept. 2014 0 0 0 0 Okt. 2014 0 0 0 0 Nov. 2014 0 0 0 0 Dez. 2014 0 3 0 0 Jan. 2015 0 1 1 1 Febr. 2015 0 11 0 0 März 2015 0 10 2 0 April 2015 0 1 1 0 Mai 2015 0 0 0 0 Gesamt 0 26 4 1 Zahlungs -eingang Halten/Parken in „zweiter Reihe“ Halten/Parken auf Radwegen Halten/Parken auf Radfahr- oder Schutzstreifen Halten/Parken auf Busspuren Juli 2014 0,00 30,00 0,00 0,00 Aug. 2014 40,00 235,00 0,00 0,00 Sept. 2014 30,00 65,00 110,00 0,00 Okt. 2014 160,00 315,00 230,00 35,00 Nov. 2014 222,00 348,50 350,00 0,00 Dez. 2014 229,27 852,51 1.803,50 15,00 Jan. 2015 290,50 1.255,50 2.515,50 105,00 Febr. 2015 190,04 871,31 2.656,77 175,00 März 2015 367,00 1.300,00 2.055,00 63,50 April 2015 142,77 1.174,00 2.097,00 0,00 Mai 2015 232,00 1.646,70 1.269,50 120,00 Juni 2015 182,00 453,30 1.216,00 35,00 Gesamt 2.085,58 8.546,82 14.303,27 548,50 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 457 4 6. Wie Verstöße von Kraftfahrzeugen wegen Fehlern beim Abbiegen, ungenügenden Sicherheitsabstands oder Nichtgewährens der Vorfahrt gegenüber Radfahrer*innen hat die Fahrradstaffel festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und genannten Verstößen.) Zu 6.: Im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist lediglich die Verkehrsbeteiligungsart recherchierbar, deren Fehlverhalten zur Anzeigenfertigung geführt hat – nicht jedoch diejenige, die durch den Verstoß einen Nachteil erlitt. Eine Aussage zu Verstößen gegenüber Radfahrerinnen bzw. Radfahrern kann insofern nicht getroffen werden. Fehlverhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Einhalten vorgeschriebener Sicherheitsabstände können im Fließverkehr durch die Fahrradstaffel grundsätzlich nicht gerichtsfest und beweiskräftig verfolgt werden. In der nachfolgenden Tabelle mit Erfassungsstand vom 29.05.2015 werden die durch die Fahrradstaffel angezeigten Verstöße dargestellt. Anzeigenfertigung Fehler beim Abbiegen Nichtgewähren der Vorfahrt Juli 2014 12 0 Aug. 2014 5 1 Sept. 2014 31 0 Okt. 2014 21 1 Nov. 2014 22 0 Dez. 2014 8 0 Jan. 2015 9 0 Febr. 2015 9 1 März 2015 13 1 April 2015 12 1 Mai 2015 2 1 Gesamt 144 6 7. Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden wegen der in Frage 6 genannten Verstöße verhängt und welche Einnahmen wurden dabei erzielt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, in Frage 6 genannten Verstößen und erzielten Einnahmen.) Zu 7.: Die Verwarnungsgeldangebote bzw. Bußgeldbescheide sowie die erzielten Einnahmen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Erteilungsdatum Fehler beim Abbiegen Nichtgewähren der Vorfahrt Verwarnung Bußgeld Einnahmen in € Verwarnung Bußgeld Einnahmen in € Juli 2014 1 0 0,00 0 0 0,00 Aug. 2014 7 1 165,00 0 0 0,00 Sept. 2014 5 4 435,50 1 0 0,00 Okt. 2014 23 16 811,00 0 0 25,00 Nov. 2014 11 13 908,00 1 0 0,00 Dez. 2014 8 6 963,01 0 1 0,00 Jan. 2015 2 7 504,27 0 0 25,00 Febr. 2015 6 7 499,08 0 0 29,27 März 2015 7 8 431,27 1 0 0,00 April 2015 6 7 612,50 0 0 10,00 Mai 2015 4 5 686,00 2 1 128,50 Juni 2015 32 9 595,54 4 0 35,00 Gesamt 112 83 6.611,17 9 2 252,77 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 457 5 8. Wie viele Verwarn- oder Bußgelder gegen Radfahrer *innen wurden aufgrund von Anzeigen der Fahrradstaffel wegen Überfahrens roter Ampeln, Fahrens auf Gehwegen, Fahrens auf Radverkehrsanlagen entgegen der Fahrtrichtung oder anderer Verstöße verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und genannten Verstößen.) Zu 8.: Die Verwarnungsgeldangebote bzw. Bußgeldbescheide sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Erteilungsdatum Rotlicht Fahren auf Gehweg Fahren auf Radverkehrsanlagen entgegen der Fahrtrichtung Andere Verstöße Verwarnung Bußgeld Verwarnung Bußgeld Verwarnung Bußgeld Verwarnung Bußgeld Juli 2014 0 12 3 0 0 0 45 0 Aug. 2014 0 271 32 2 0 0 140 15 Sept. 2014 0 411 13 7 0 0 121 59 Okt. 2014 0 563 9 6 0 0 263 92 Nov. 2014 0 345 9 5 0 0 141 81 Dez. 2014 0 343 11 1 1 0 68 71 Jan. 2015 0 175 20 3 2 1 54 25 Febr. 2015 0 133 27 5 2 0 37 27 März 2015 0 193 33 6 0 1 130 18 April 2015 0 248 22 8 2 0 65 31 Mai 2015 1 232 45 4 2 0 78 21 Juni 2015 0 265 254 2 4 0 118 40 Gesamt 1 3.191 478 49 13 2 1.260 480 9. Welche Einnahmen wurden aus den in Frage 8 genannten Verwarn- oder Bußgeldverfahren erzielt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und in Frage 8 genannten Verstößen.) Zu 9.: Die Einnahmen (in Euro) aus Verwarn- oder Bußgeldverfahren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zahlungseingang Rotlicht Fahren auf Gehweg Fahren auf Radverkehrsanlagen entgegen der Fahrtrichtung Andere Verstöße Juli 2014 0,00 0,00 0,00 185,00 Aug. 2014 11.343,50 195,00 0,00 1.863,50 Sept. 2014 25.260,00 597,50 0,00 4.271,99 Okt. 2014 38.750,08 500,50 0,00 8.642,50 Nov. 2014 39.488,61 729,00 0,00 7.702,04 Dez. 2014 34.761,69 307,00 0,00 8.495,31 Jan. 2015 25.870,76 262,00 0,00 3.379,05 Febr. 2015 17.070,95 247,00 65,00 5.135,66 März 2015 17.220,19 606,00 20,00 3.452,43 April 2015 17.188,76 726,00 48,50 4.330,61 Mai 2015 23.450,54 570,50 45,00 3.434,70 Juni 2015 19.201,79 606,50 65,00 2.779,04 Gesamt 269.606,87 5.347,00 243,50 53.671,83 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 457 6 10. An welchen Schwerpunktkontrollen zu welchen Verstößen hat sich die Fahrradstaffel beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Art und Anzahl der Schwerpunktkontrollen .) Zu 10.: 2014 2015 Gesamt Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Abstand 1 1 Busspuren 1 1 1 1 4 Dunkle Jahreszeit 1 1 Abbiegen 1 4 6 4 4 2 2 1 1 25 Befahren Gehwege 1 2 5 1 2 7 18 Freihalten Radwege 1 1 1 3 2 1 2 11 Rotlicht 3 2 15 11 7 3 8 5 7 3 4 68 Schulwege 4 1 2 7 11. Welche Mängel auf Radverkehrsanlagen oder an der Radverkehrsführung an Baustellen und welche anderen Gefahrenstellen für Radfahrer*innen hat die Fahrradstaffel den zuständigen Behörden angezeigt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Art und Anzahl der Anzeigen sowie zuständiger Behörde.) 12. Welche Maßnahmen, die angezeigten Mängel zu beheben, haben die zuständigen Behörden daraufhin ergriffen ? Zu 11. und 12.: 2014 2015 Gesamt Aug Sep Okt Nov Dez Feb Mrz Apr Jun Änderung der Radverkehrsführung 1 1 Beschilderung von Baustellen 2 1 1 4 Sichtbehinderungen 1 1 Fahrbahnzustand 1 1 Verkehrszeichen 2 1 1 1 5 Die festgestellten Mängel an der Beschilderung von Baustellen wurden jeweils nach unmittelbarer polizeilicher Kontaktaufnahme mit den Firmenverantwortlichen kurzfristig behoben. Eine durch Buschwerk verursachte Sichtbehinderung ist durch das zuständige Grünflächenamt beseitigt worden. Der Vorschlag zur Änderung einer Radwegeführung wurde der Unfallkommission Berlin übermittelt und wird dort in einer bevorstehenden Sitzung erörtert. Die Hinweise zu mangelhaftem Fahrbahnzustand und zur Verbesserung der Verkehrszeichenlage sind an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden weitergeleitet worden. In zwei Fällen wurde die bestehende Beschilderung ergänzt bzw. korrigiert. In einem weiteren Fall sind Baumaßnahmen durch die Berliner Verkehrsbetriebe zum Entfernen nicht mehr benötigter Straßenbahnschienen notwendig, die für das Jahr 2016 avisiert sind. 13. Wie viele Einsätze haben Fahrradstreifen welcher Polizeidirektionen außerhalb der Fahrradstaffel in den Jahren seit 2010 durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Einsatzstunden und Polizeidirektionen.) Zu 13.: Eine behördenweite Einsatzstatistik wird hierzu nicht geführt. Seit dem 1. Juli 2013 wird ausschließlich für die Polizeiabschnitte in den Direktionen erfasst, wie viele Einsatzkräftestunden in Form von Fahrradstreifen geleistet werden. Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Dir 1 Dir 2 Dir 3 Dir 4 Dir 5 Dir 6 2013 (2. Hj.) 226 682 896 1.319 470 205 2014 389 1.161 2.002 1.664 1.063 736 2015 (1. Quartal) 11 110 276 139 85 98 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 457 7 14. Wie bewertet der Senat die Aussage eines Beamten der Fahrradstaffel in der Sendung „Die rbb-Reporter: Berliner Fahrradcops“ , es gäbe „sowas wie eine Berliner Linie“, der zufolge das Halten von Lieferfahrzeugen auf Radfahrstreifen „zu gewissen Zeiten ok“ sei? Zu 14.: Es wird darauf hingewiesen, dass der Polizeibeamte in der betreffenden Sendung die so genannte „Berliner Linie“ nicht wörtlich im Zusammenhang mit „Radfahrstreifen“ erwähnte. Der kurze Hinweis auf eine „Berliner Linie“ und in diesem Zusammenhang relevanter Tageszeiten erfolgte in einem längeren und intensiv geführten Gespräch mit dem betroffenen Fahrer eines verkehrswidrig in zweiter Reihe parkenden Lieferfahrzeuges, der sein Verhalten mit den besonderen Widrigkeiten des gewerblichen Lieferverkehrs im Großstadtverkehr zu rechtfertigen versuchte. Das Gespräch ist in dem Filmbericht nicht vollständig wiedergegeben. In diesem Sachzusammenhang war der Hinweis auf die „Berliner Linie“ durchaus nachvollziehbar. Bereits im Jahr 1978 sind in Ausformung eines BGHBeschlusses , nachdem im Straßenverkehr zwischen den Belangen der gewerblichen Güterversorgung (Wirtschaftsverkehr ) und des übrigen Fließverkehrs eine sinnvolle Interessenabwägung vorzunehmen ist, gemeinsam zwischen der Polizei Berlin und der Höheren Straßenverkehrsbehörde konkrete Abwägungskriterien als Grundlage eines einheitlichen polizeilichen Einschreitens entwickelt worden (sog. „Berliner Linie“). Seitdem wird zur Vermeidung von Willkürentscheidungen in der Verkehrsüberwachung gegen das Parken in zweiter Reihe grundsätzlich nicht eingeschritten, wenn • das Interesse des Parkenden an der durchzuführenden Lieferung objektiv ggü. dem Interesse des Fließverkehrs überwiegt, • in zumutbarer Entfernung keine ordnungsgemäße Parkmöglichkeit besteht, • das Ladegeschäft zügig und außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten durchgeführt wird, • in gleicher Fahrtrichtung eine dritte Fahrspur von mindestens 3 m Breite vorhanden bleibt, • der übrige Verkehr nicht gefährdet oder unzumutbar behindert wird und • das Lieferfahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladegeschäftes weggefahren wird. Auch vor dem Hintergrund, dass das verkehrswidrige Verhalten des betroffenen Fahrzeugführers wegen der daraus für den Radverkehr resultierenden erheblichen Behinderungen geahndet worden ist und er anschließend zur sofortigen Weiterfahrt aufgefordert wurde, ist die Aussage des Beamten nicht zu beanstanden. Berlin, den 03. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2015)