Drucksache 17 / 16 458 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 17. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015) und Antwort Bilanz nach einem Jahr Fahrradstaffel in Berlin (II): Finanzierung, mögliche Fortführung und Ausweitung des Modellprojekts Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die besonderen Einsatzschwerpunkte und die besondere Ausstattung der Fahrradstaffel pro Jahr entstehen, und wer trägt diese Kosten? Zu 1.: Nach dem Einsatzstart der Fahrradstaffel am 16. Juli 2014 sind für den laufenden Betrieb im ersten Jahr der Projektphase insgesamt ca. 16.000 Euro aus dem Polizeihaushalt aufgewendet worden. Diese resultieren beispielsweise aus der Beschaffung von zusätzlicher Winterbekleidung , Übergangsunterwäsche, Fahrradersatzteilen , Präventionsflyern und der Beauftragung von Fahrradreparaturen außerhalb der Garantieleistungen. 2. Welche Kosten entstehen durch die wissenschaftliche Begleitung des dreijährigen Modellversuchs der Fahrradstaffel durch die Unfallforschung der Versicherer (UdV), und wer trägt diese Kosten? 3. Wann werden erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch die UdV vorliegen und wo werden sie veröffentlicht? Zu 2. und 3.: Die Unfallforschung der Versicherer (UdV) teilt hierzu mit: Die auf die Dauer von einem Jahr angelegte wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Unfallforschung der Versicherer in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft. Dem Land Berlin entstehen dadurch keine Kosten. Die Ergebnisse der Evaluation werden im Herbst vorliegen und in Absprache mit allen Beteiligten veröffentlicht . Hierzu gibt es aber derzeit noch keine konkreten Planungen. 4. Wie bewertet der Senat eine Weiterführung der Fahrradstaffel über die geplanten drei Jahre hinaus sowie ein mögliche Ausweitung der Fahrradstaffel auf weitere Teile des Stadtgebiets? 5. Wann ist mit einer Entscheidung über die Beendigung , Fortführung oder Ausweitung des Modellprojekts zu rechnen, und welche Akteur*innen werden an der Entscheidung beteiligt? 6. Welche konkreten Pläne für eine Ausweitung der Fahrradstaffel auf weitere Teile des Stadtgebiets sind dem Senat bekannt? Zu 4. bis 6.: Bewertungen und Entscheidungen sind hierzu erst zum Ende der maximal dreijährigen Projektlaufzeit zu erwarten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird hierüber gemeinsam mit der Polizei Berlin entscheiden. 7. Wofür wurden die 35.000 Euro verwendet, mit denen sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an den Kosten des Modellprojekts beteiligt hat? (Bitte aufschlüsseln nach konkreten Ausgaben .) Zu 7.: Die zur notwendigen Anschubfinanzierung geleisteten identischen finanziellen Zuwendungen des GDV und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Höhe von insgesamt 70.000 Euro wurden vollständig für die in der folgenden Tabelle genannten Beschaffungsmaßnahmen verwendet. Kosten über diese Summe hinaus wurden von der Polizei getragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 458 2 Position Bruttokosten - 20 Fahrräder - 2 Pedelecs - 20 Gepäckträger mit Materialtaschen - 2 Standluftpumpen - 1 Montageständer - Wartungs- und Reparaturmaterial - Anhängerkupplung und Fahrradträger für das Einsatzfahrzeug 35.354,56 Euro - 20 x Sonderbekleidung, dazu - Helme, Fließmützen - Winter- und Sommerschuhe - Schutzbrillen 36.830,55 Euro 8. Welchen Einfluss hatte der GDV im Rahmen seiner Kooperation mit Senat und Polizei Berlin zur Einrichtung der Fahrradstaffel auf deren Zuschnitt, Einsatzgebiet, Einsatzdauer, Einsatzschwerpunkte, Personalauswahl usw.? Zu 8.: Sowohl der GDV als auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt haben ihre Entscheidung zur finanziellen Unterstützung als Projektpartner nach Abstimmung der von der Polizei Berlin erstellten so genannten „Projektskizze“, die auch den Einsatzbereich der Fahrradstaffel beinhaltet, getroffen. Es erfolgte jedoch keinerlei Einflussnahme auf die Aufgabenwahrnehmung der Polizei. 9. Hält der Senat eine Weiterführung oder Ausweitung des Modellprojekts auch ohne die Unterstützung des GDV oder andere privatwirtschaftliche Partnerschaften für durchführbar? Zu 9.: Auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen. Vor dem Hintergrund der vereinbarten Evaluation ist eine solche Bewertung zurzeit nicht möglich. 10. Welche bestehenden Kooperationen oder Pläne für weitere Kooperationen der Polizei Berlin mit privatwirtschaftlichen Akteur*innen zur Finanzierung von Modellprojekten , Sondereinheiten oder anderer polizeilicher Aufgaben sind dem Senat bekannt? Zu 10.: Bei der Polizei Berlin bestehen zurzeit die folgenden Kooperationen: Kooperationspartner Thema Name - Jüdisches Museum - Bundesdruckerei - Volker-Reitz – Stiftung - Polizeiabschnitte 52, 53 Kriminalprävention „Raub und Gewalt“ „STOPP TOKAT“ - Pantaenius Yacht- Versicherung - Wasserschutzpolizei Kriminalprävention „Bootseigner“ „Gravierend mehr Sicherheit“ - Diverse Hersteller von Sicherheitsprodukten - Landeskriminalamt Kriminalprävention „Einbruchsschutz“ ohne 11. Wie bewertet der Senat den Vorschlag des ADFC Berlin, in jeder Berliner Polizeidirektion jeweils eine Fahrradstaffel mit je 10 Vollzeitkräften einzusetzen? Zu 11.: Auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 und 9 wird verwiesen. Die Bewertung dieses Vorschlags wird zumindest für die noch weitere zwei Jahre andauernde Projektphase ausgeschlossen. Berlin, den 03. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015)