Drucksache 17 / 16 460 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 17. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2015) und Antwort Hat der Senat etwas zu verbergen? Unklares Antwortverhalten des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum ist der Senat der Auffassung, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup in seiner Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der degewo AG eine geeignete Person innerhalb des Senats sein kann, um kritische Fragen über die Arbeitsweise der degewo AG zu beantworten? Antwort zu 1: Herr Staatssekretär Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ist durch das Land Berlin bestelltes Mitglied im Aufsichtsrat der degewo AG. Er wurde durch die Mitglieder des Aufsichtsrates zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Aufsichtsratsmitglieder kontrollieren den Vorstand einer AG gemäß den gesetzlichen Regelungen, so auch hier Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrates den Vorstand der degewo AG. Sowohl in seiner Funktion als Staatssekretär für Bauen und Wohnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch in seinen vorherigen Tätigkeiten erlangte er tiefgreifende Kenntnisse zu den Themen Mieten, Bauen und Wohnen. Vor diesem Hintergrund ist er hervorragend dazu geeignet, die Arbeit der degewo AG zu bewerten. Frage 2: Bezug nehmend auf Frage 2: Weshalb sieht der Senat keinen Widerspruch in der Antwort des Senats in der Drucksache 17/15670 zu der in der Fragestellung angeführten Aussage der Fa. Urbana GmbH? Schließlich stehen sich die Aussagen des Staatssekretärs und Firma bezüglich der Wartungsaufgaben der Urbana GmbH diametral gegenüber. Es ist unter sprachlogischen Gesichtspunkten keinerlei Vereinbarkeit dieses Teils der Aussage feststellbar. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage mit der Drucksache 17/15670 wird ausgeführt, dass die Instandhaltung , Wartung und der Betrieb sämtlicher haustechnischer Anlagen im Besitz der degewo bis zum März 2014 durch Firma URBANA erfolgte. Sollte die Firma Urbana GmbH auf Anfrage, wie der Fragesteller in Frage 2 der Schriftliche Anfrage mit der Drucksache 17/16246 darlegt , mit Schreiben vom 12.05.2015 entschieden verneint haben, dass sie für die Wartung der Müllabsauganlage per Pauschalvertrag zuständig ist, so steht dies in keinem Widerspruch, da das Auftragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt seit über einem Jahr nicht mehr gegeben war. Frage 3: Ist der Senat nicht willens, schriftliche Anfragen gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin und § 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin umfassend und nicht ausweichend zu beantworten? Wenn ja, warum nicht? Wenn nein, wie erklärt der Senat dann das Antwortverhalten zu Frage 2 der schriftlichen Anfrage 17/16246? Frage 4: Nimmt der Senat es billigend in Kauf, dass ein weiteres Gerichtsverfahren (vgl. VerfGH 92/14) zu Lasten des Landes Berlin angestrengt werden muss, um die zuständige Senatsabteilung dazu zu bewegen, eine verfassungsgemäße Antwort nach VerfvB auf diese Anfrage zu erstellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie erklärt der Senat dann das Antwortverhalten zu Frage 2 der schriftlichen Anfrage 17/16246? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 460 2 Antwort zu 3 und 4: Der Senat ist nicht nur mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 20. Mai 2015 zu „Müllentsorgung Schlangenbader Straße (Schlange) Teil 4“, Drucksache 17/16246, sondern darüber hinaus mit den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN ) vom 04. März 2015 zu „Schließung der Müllabsauganlage in der Schlangenbader Straße“, Drucksache 17/15670, vom 14. April 2015 zu „Müllentsorgung Schlangenbader Straße (Schlange) Teil 2“, Drucksache 17/16 008, sowie vom 22. April 2015 zu „Müllentsorgung Schlangenbader Straße (Schlange) Teil 3“, Drucksache 17/16058, dem verfassungsrechtlich verbürgten Fragerecht des Abgeordneten gefolgt und seiner Antwortpflicht inhaltlich umfänglich nachgekommen. Berlin, den 03. Juli 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015)