Drucksache 17 / 16 462 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 18. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2015) und Antwort Aktivitäten Berlins gegen sexuelle Gewalt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was war der Grund für die kurzfristige Absage des Fachplenums zur Beratung der Integrierten Maßnahmeplanung (IMP) des Berliner Netzwerks gegen sexuelle Gewalt am 5. Juni 2015 durch den Senator für Gesundheit und Soziales? Zu 1.: Um die Realisierungs- und Umsetzungsperspektive enthaltener Maßnahmen zu erörtern, ist es nun jedoch zwingende Voraussetzung, dass die fachliche Abstimmung z. B. auch zu bestehenden oder ggf. noch erforderlichen Ressourcen mit den entsprechenden Fachreferaten erfolgt bzw. vollendet ist. Dieser Abstimmungsprozess war zum Zeitpunkt der vorgesehenen Sitzung nicht abgeschlossen, sodass eine Beratung nicht sinnvoll möglich gewesen wäre. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der Integrierten Maßnahmenplanung und welche weiteren Schritte sind danach wann aus Senatsebene geplant? 3. Auf welche Weise und wann soll das Abgeordnetenhaus mit den Ergebnissen der Arbeit des Berliner Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt befasst werden? Zu 2. und 3.: Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hat in ihrer 70. Sitzung am 18. Juni 2012 das Netzwerk gegen sexuelle Gewalt durch Beschluss gebildet . Seitdem arbeiten verschiedene Senatsverwaltungen gemeinsam mit Initiativen und Institutionen an einem Integrierten Maßnahmeplan (IMP). Im Rahmen eines partizipativen Prozesses wurden unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Rita Süssmuth in vier Arbeitsgruppen (AG 1: Kinder und Jugendliche, AG 2: Erwachsene, AG 3: Menschen mit Behinderung, AG 4: Sonstige Aspekte) mit 68 Sitzungen mit über 57 Beteiligten neun Handlungsfelder mit Maßnahmenvorschlägen unter Begleitung eines wissenschaftlichen Beirates erarbeitet . Zur Fertigstellung des Gesamtpaketes bedarf es noch der Abstimmung in und zwischen den Senatsverwaltungen , der Beschlussfassung im Lenkungsgremium und der Erarbeitung der Senatsvorlage. 4. Welche Schwerpunkte und Handlungsfelder entnimmt der Senat den bisherigen Beratungen des Berliner Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt, welche Schritte sind – unabhängig von den mittel- und langfristig umzusetzenden Handlungsempfehlungen und Schlussfolgerungen – für den Senat kurzfristig relevant und sollen bereits in den nächsten zweieinhalb Jahren realisiert werden? 5. Wo sieht der Senat insbesondere Bedarfe zur Weiterentwicklung oder Neuausrichtung des bestehenden Hilfe – und Versorgungssystems in Berlin und worin bestehen diese Bedarfe, vor allem im Hinblick auf Zielgruppenorientierung und niedrigschwelligen Zugang? 6. Welche der kurzfristigen Maßnahmen können ohne den Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln umgesetzt werden? 7. Welche der kurzfristigen Maßnahmen sind mit Anschubfinanzierungen oder Ressourcenumschichtung verbunden , um welchen Mittelumfang handelt es sich jeweils , welche Einzelpläne und Kapitel betrifft das gegebenenfalls und inwieweit werden diese Ressourcenbedarfe im Senatsentwurf für den Doppelhaushalt 2016/2017 abgebildet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 462 2 Zu 4. - 7.: Eine Beantwortung der Fragen 4-7 kann erst nach Abschluss der unter Frage zwei und drei benannten Abstimmungsprozesse erfolgen. Berlin, den 07. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015)