Drucksache 17 / 16 464 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 18. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2015) und Antwort Offizielles Hauptstadtportal www.berlin.de und seine Barrierefreiheit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das gegenwärtige Webdesign des offiziellen Hauptstadtportals www.berlin.de hinsichtlich seines barrierefreien Zugangs für Menschen mit Behinderungen (bitte getrennt nach blinden, gehörlosen , hör-, lern-, und geistig behinderten Menschen)? Zu 1.: Im Betreibervertrag zum Betrieb des Stadtinformationssystems berlin.de zwischen dem Land Berlin und dem Dienstleister, der BerlinOnline Stadtportal GmbH, sind sämtliche Qualitätsanforderungen - auch hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der unter berlin.de veröffentlichten Angebote - entsprechend den geltenden gesetzlichen Normen vereinbart. Vor diesem Hintergrund wurden die Anforderungen zum Thema Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase des Stadtinformationssystems berlin.de generell berücksichtigt. Insgesamt werden die Prinzipien und Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung gemäß der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0)“ des Bundes (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit , Verständlichkeit, Robustheit) berücksichtigt. Zudem ist durch das Prinzip des „responsiven Webdesigns“ eine durchgängige und weitgehende Endgeräte-Unabhängigkeit und angepasste Darstellung der Portalinhalte für Smartphones und Tablets gegeben. Im Ergebnis ist der Zugang zu den Inhalten des Hauptstadtportals Berlin.de im Sinne der Barrierefreiheit insgesamt als gut einzuordnen. Bezüglich der Zugänglichkeit für gehörlose und lernbehinderte Menschen bestehen hier derzeit noch Einschränkungen, welche durch die geplante verstärkte Einführung von „Leichter Sprache “ und „Gebärdensprache-Videos“ abgebaut werden sollen (siehe hierzu Antwort zu Frage 4.). 2. Was hat der Senat seit Inkrafttreten der Barrierefreie -Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 22.9.2011 unternommen, um die Anforderungen an eine barrierefreie Informationstechnik umzusetzen? Zu 2.: Gegenüber den Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 06.12.2011 klargestellt, dass für die Gestaltung der Arbeitsplätze die Anforderungen der BITV 2.0 des Bundes auch im Land Berlin maßgeblich sind. Mit selben Schreiben wurden die Behörden der Berliner Verwaltung auf bekannte Gutachter- und Testverfahren hingewiesen. Anfang 2013 wurde seitens der Senatskanzlei eine verwaltungsweite Neugestaltung der Behördenauftritte auf berlin.de (Relaunch) initiiert und koordiniert, die bis Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein wird. Diese Neugestaltung umfasst im Wesentlichen ein klares und einheitliches Layout, eine nachvollziehbare Navigation und die Publizierung leicht verständlicher Inhalte. Mit dem Relaunch ist auch die Einführung einer aktuellen Version des Redaktionssystems (Content-ManagementSystem Imperia 9) verbunden. Damit wird implizit die für barrierefreie Seiten erforderliche saubere Trennung von Layout, Struktur und Inhalt sowie eine Bereitstellung von standardisierten Seitenvorlagen für die redaktionelle Bearbeitung gewährleistet. Während des Relaunch-Prozesses wurden und werden durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. entwicklungsbegleitende Barrierefreiheits-Tests durchgeführt. Ein abschließender Test nach den Vorgaben des Projekts BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren ) erfolgt noch im Juli 2015. Die Ergebnisse dieses anerkannten Prüfverfahrens zur BITV 2.0 werden auf berlin.de veröffentlicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 464 2 Darüber hinaus werden in einem Redaktionshandbuch für die Redakteurinnen und Redakteure unter anderem auch Gestaltungsrichtlinien und Anleitungen zur Erstellung von verständlichen Inhalten (Allgemeinverständlichkeit von Texten, sparsame Verwendung und Erklärung von Fachbegriffen und Abkürzungen etc.) gegeben. Diese Gestaltungsrichtlinien und Anleitungen sowie das Thema Barrierefreiheit allgemein sind Bestandteil der für die Redakteurinnen und Redakteure durchgeführten Schulungen . 3. Welche Vertretungen von Menschen mit Behinderungen wurden bei der Gestaltung des Hauptstadtportals und einer barrierefreien Internetpräsenz einbezogen? Zu 3.: Wie bereits zu Frage 2) ausgeführt, wird der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. in die Neugestaltung des Hauptstadtportals einbezogen. Darüber hinaus hat die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) in Zusammenarbeit mit der tjfbg gGmbH zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Barrierefreiheit durchgeführt . Die tjfbg gGmbH bündelt die Interessen und Anforderungen von Menschen unterschiedlichster Einschränkungen bzw. Behinderungen in Bezug auf Barrierefreiheit im Netz. 4. Was plant der Senat zur weiteren Umsetzung der BITV 2.0, in welchem Zeitraum soll das geschehen, und welche Vertretungen von Menschen mit Behinderungen werden dabei wie einbezogen? Zu 4.: Neben dem dargestellten Relaunch einschl. Ausweitung der barrierefreien Internetpräsenzen der Berliner Behörden auf berlin.de bis Ende 2015 bereitet die Senatskanzlei in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeit ein Projekt zur zentralen Finanzierung und Bereitstellung von GebärdenspracheVideos und Angeboten in Leichter Sprache vor. Dieses Projekt hat das Ziel, auf den rund 150 Einstiegsseiten der Behörden auf berlin.de die jeweils wesentlichen Inhalte auch in Gebärdensprache (Nutzergruppe: gehörlose und hörgeschädigte Menschen) per auswählbarem Film und auch in auswählbarer Leichter Sprache (Nutzergruppe: lern- und geistig behinderte Menschen) darzustellen. Hierbei sollen neben der Hauptschwerbehindertenvertretung auch verschiedene Vertretungen von Menschen von Behinderten einbezogen werden. Bezüglich der Leichten Sprache sollen hier die Erfahrungen und Ergebnisse der pilothaften Umsetzung des Auftritts der Senatsverwaltung für Finanzen (http://www.berlin.de/sen/finanzen/deplain /) genutzt werden, welcher in enger Zusammenarbeit mit Capito Berlin (Büro für barrierefreie Information) entstanden ist. Das Projekt soll nach Klärung der zentralen Finanzierung im September 2015 starten und bis Ende 2016 umgesetzt werden. Berlin, den 08. Juli 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015)