Drucksache 17 / 16 465 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 18. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2015) und Antwort Ausnahmezustand bei der Berliner Feuerwehr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist ein Bericht der BZ vom 9. Juni 2015 korrekt, wonach am Montag, den 8. Juni 2015 von der Berliner Feuerwehr der Ausnahmezustand, Alarmstufe 1, ausgelöst wurde? Zu 1.: Ja. 2. Wenn ja: welche besondere Einsatzlage oder Ausnahmesituation bestand am 8. Juni 2015, die einen solchen Ausnahmezustand notwendig machte? Zu 2.: Der Ausnahmezustand Rettungsdienst wurde aufgrund eines hohen Einsatzaufkommens im Rettungsdienst ausgelöst. Die Auslastung der im Stadtgebiet eingesetzten Rettungswagen (RTW) lag bei über 90 % bei über 100 gleichzeitig offenen Einsätzen. 3. Wann wurde der Ausnahmezustand wieder beendet ? Zu 3.: Der Ausnahmezustand Rettungsdienst wurde um 13.00 Uhr beendet. 4. Welche Auswirkungen hat die Ausrufung eines solchen Ausnahmezustands hinsichtlich der Quantität und der Qualität des Rettungsdienstes in Berlin? Zu 4.: Bei einem Ausnahmezustand Rettungsdienst werden drei Löschhilfeleistungsfahrzeuge (LHF) außer Dienst und dafür neun RTW in den Dienst genommen. Quantitativ erhöht sich demnach die Anzahl der in Dienst stehenden RTW um neun RTW. Das Personal des Einsatzdienstes ist gleichartig ausgebildet und multifunktional einsetzbar. Auch die zusätzlich in Dienst gestellten RTW werden entsprechend den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes, mit einer Rettungsassistentin bzw. einem Rettungsassistenten und einer Rettungssanitäterin bzw. einem Rettungssanitäter besetzt, so dass sich an der Qualität des Rettungsdienstes nichts ändert. 5. Welche Auswirkungen hat die Ausrufung des Ausnahmezustands für die Organisation und die Beschäftigten der Berliner Feuerwehr im Allgemeinen und der Freiwilligen Feuerwehr im Besonderen? Zu 5.: Die Ausrufung des Ausnahmezustandes Rettungsdienst hat keine Auswirkungen auf die Berliner Feuerwehr im Allgemeinen und keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr (FF). 6. Wie häufig wurde jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 der Ausnahmezustand mit jeweils welcher Alarmstufe für den Rettungsdienst ausgerufen und worin bestand jeweils die besondere Einsatzlage, die einen solchen Ausnahmezustand rechtfertigte? Zu 6.: Für die Jahre 2010 und 2011 stehen dem Senat keine Unterlagen mehr zur Verfügung, aus denen sich die Anzahl der Ausnahmezustände ermitteln lässt. 2012 wurde 4 mal der Ausnahmezustand Stufe 1 ausgelöst . 2013 wurde 7 mal der Ausnahmezustand Stufe 1 und 2 mal Stufe 2 ausgelöst. 2014 wurde 6 mal der Ausnahmezustand Stufe 1 und 1 mal Stufe 2 ausgelöst. 2015 wurde bisher 4 mal der Ausnahmezustand Stufe 1 ausgelöst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 465 2 Bei einem Ausnahmezustand Stufe 1 ist von einer 90%igen RTW- Auslastung bei über 100 offenen Einsätzen auszugehen. Bei einem Ausnahmezustand Stufe 2 handelt es sich um besondere Wetterlagen, z.B. mit extremer Glatteisbildung („Blitzeis“). Berlin, den 30. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015)