Drucksache 17 / 16 466 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2015) und Antwort Löschfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden Löschhilfeleistungsfahrzeuge (LHF) jeweils in den Jahren 2010 – 2014 im Rettungsdienst alarmiert? Wie erklärt der Senat die deutlich angestiegenen Alarmierungszahlen im Rettungsdienst für diese Fahrzeugklasse? Zu 1.: Zu Einsätzen mit der vorgefundenen Lage „Rettungsdienst “ wurden folgende Löschfahrzeuge alarmiert. Alarmierte Fahrzeuge 2010 2011 2012 2013 2014 LHF 1 9.624 7.920 8.436 9.083 12.982 LHF 2 2.185 2.083 2.431 2.730 3.435 LHF-FF/LF 436 1.813 2.273 2.626 4.117 Gesamt Typen Löschfahrzeuge 12.245 11.816 10.867 14.439 20.534 Einsätze von LHF im Rettungsdienst sind normal und dem Einsatzgeschehen geschuldet, wie zum Beispiel bei einem Unfall in einer Wohnung. Hier muss ein LHF zuerst die Wohnungstür öffnen, damit Rettungsdienstkräfte anschließend die Versorgung übernehmen können. Ein genereller Anstieg der Einsatzzahlen lässt automatisch auch die Alarmierungszahl der LHF ansteigen. Zudem steigt die Anzahl der Alarmierungen wenn der jeweils für eine Einsatzadresse zuständige Rettungswagen nicht verfügbar ist. In diesen Fällen werden LHF als Zusatzgestellung , in seltenen Fällen als Ersatzgestellung, alarmiert. Der deutliche Anstieg der Alarmierungszahlen in den Jahren 2013 und 2014 ist auf diesen Umstand zurückführbar . 2. Inwiefern sind LHF für den Rettungsdiensteinsatz geeignet? Verfügen sie über die gleiche medizinische Ausstattung wie Rettungswagen (RTW)? Zu 2.: LHF sind im Rettungsdienst geeignet, qualifiziertes Personal zur Einsatzstelle zu bringen und lebensrettende Maßnahmen durchzuführen. Die medizinische Ausstattung beschränkt sich auf die wesentlichen Geräte (Notfallrucksack, Sauerstoff) und einen Defibrillator. 3. Für welche Alarmierungsstichworte bzw. Einsatzlagen wurden LHF im Rettungsdienst eingesetzt? Zu 3.: In der Alarm- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AAO) ist die Zusatzgestellung von LHF zur Ersten Hilfe (First Responder) festgelegt. Bei allen Rettungsdienststichworten, zu denen RTW oder RTW und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) disponiert werden, sind LHF als Zusatzgestellung vorgesehen, wenn die der Einsatzstelle am nächsten liegenden eigentlich vorgesehenen Rettungsmittel nicht verfügbar sind. Dies betrifft die Stichworte NOTF bis NOTF4 („Notfall“ mit bis zu 4 RTW) und entsprechend aufgewertete Notarzt- Stichworte (z.B. NOTF NA mit RTW und NEF). 4. Inwiefern unterscheidet sich die Mannstärke von LHF im Rettungsdienst zur Mannstärke im Brandeinsatz? Welche Mehrkosten entstehen der Berliner Feuerwehr bei einem Einsatz von LHF im Vergleich zu einem Einsatz eines RTW? Zu 4.: Es gibt keine Unterscheidung der Mannstärke von LHF im Rettungsdienst zur Mannstärke im Brandeinsatz . Es sind jeweils sechs Einsatzkräfte. Die Mehrkosten bei einem LHF- Einsatz betragen 1.367,18 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 466 2 5. Wie werden Einsätze von LHF im Rettungsdienst bei den Krankenkassen abgerechnet? Wie viele solcher Einsätze wurden jeweils in den Jahren 2010-2014 abgerechnet und welche Gebühreneinnahmen ergaben sich daraus? Zu 5.: Einsätze von LHF im Notfallrettungsdienst in Form der Ersatzgestellung werden analog zu den jeweils geltenden Gebührensätzen für RTW abgerechnet, derzeit 319,10 € (mit Transport des Patienten) bzw. 215,43 € (Behandlung vor Ort, ohne Transport des Patienten). Bei einem Einsatz eines LHF als Zusatzgestellung zum RTW wird nur die jeweils fällige Gebühr des RTW erhoben. Für die Kalenderjahre 2010 und 2011 kann die Anzahl der entsprechenden Einsätze mit den daraus resultierenden Gebühreneinnahmen systemseitig nicht ermittelt werden. Jahr Abrechnung Einsätze von LHF in der Notfallrettung Gebühreneinnahme in Euro 2012 35 8.442,90 2013 30 5.906,91 2014 143* 39.633,12 * beinhalten allein 116 Einsätze am 20.01.2014 aufgrund des Blitzeises Berlin, den 01. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015)