Drucksache 17 / 16 478 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 19. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015) und Antwort Neue Stadtteilzentren in Berlin: Vergabeverfahren ohne Ausschreibung und ohne Interessenbekundungsverfahren ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs und um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten werden die Fragen 1 bis 5, sowie 6 bis 12 jeweils im Block beantwortet. 1. Wie viele Stadtteilzentren bestanden in Berlin bis Ende 2014 und wie viele weitere wurden ab 2015 bewilligt (nach Bezirken)? 2. Trifft es zu, dass die aktuellen Vergabeentscheidungen ohne vorherige Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren getroffen wurden? 3. Wie viele Initiativanträge gab es und wann gingen diese bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit ein (nach Bezirken)? 4. In welcher Weise waren die Bezirke in die Standort - und Vergabeentscheidungen eingebunden? Haben die Bezirke bevorzugte Standorte gemeldet, und wann ja, wann? (nach Bezirken) 5. Sind die Entscheidungen im Konsens mit den Bezirken gefallen bzw. bezügl. welcher Standorte oder ggfs. Träger gab es Dissens zwischen Bezirken und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales? Zu 1. - 5.: Im Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) werden Selbsthilfekontaktstellen (pro Bezirk eine), Nachbarschaftshäuser und sonstige gesamtstädtisch wirkende Projekte (z. B. Sekis, Verband für sozialkulturelle Arbeit (VskA), Landesfreiwilligenagentur Treffpunkt Hilfsbereitschaft) finanziert. Der Begriff Stadtteilzentren wird häufig als Synonym für ein Nachbarschaftshaus /- zentrum verwendet. Zusätzlich zu den aus Mitteln des IFP STZ finanzierten Nachbarschaftshäusern gibt es eine Reihe bezirklich finanzierter Einrichtungen ähnlicher Prägung. Aus Mitteln des IFP STZ wurden Ende 2014 insgesamt 29 Nachbarschaftshäuser finanziert. Ein weiteres Projekt erhielt eine Förderung mit dem Ziel des Aufbaus eines Nachbarschaftshauses in Charlottenburg -Wilmersdorf. Nachbarschaftshäuser im IFP STZ 2014 Bezirk Anzahl Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Friedrichshain-Kreuzberg 2 Lichtenberg 2 Marzahn-Hellersdorf 2 Mitte 4 Neukölln 2 Pankow 3 Reinickendorf 2 Spandau 3 Steglitz-Zehlendorf 2 Tempelhof-Schöneberg 3 Treptow-Köpenick 2 Gesamtergebnis 29 Für das Jahr 2015 gingen insgesamt sieben Initiativanträge ein. Folgende Tabelle zeigt die bezirkliche Zuordnung und das Datum des Eingangs: Bezirk Eingang Neukölln 18.09.2014 Treptow-Köpenick 07.04.2014 Treptow-Köpenick 29.08.2014 Tempelhof-Schöneberg 15.09.2014 Tempelhof-Schöneberg 01.12.2014 Charlottenburg-Wilmersdorf 09.10.2014 Charlottenburg-Wilmersdorf 20.10.2014 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 478 2 Die Bezirke werden regelmäßig in alle wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Förderung aus dem IFP STZ eingebunden. Grundlage ist das "Konzept zur Zusammenarbeit mit den Bezirken auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPW) und der Geschäftsordnung des Kooperationsgremiums". Aus den insgesamt 500.000 € Aufstockungsmitteln im Doppelhaushalt 2014/15 zur Stärkung und Ausweitung der Infrastruktur Stadtteilzentren auf bisher unterversorgte Regionen sollte eine weitere Nachbarschaftseinrichtung in Charlottenburg-Wilmersdorf finanziert werden. Daraufhin wurde am 03.06.2014 ein Bezirksamtsbeschluss zur Unterstützung der Einrichtung eines Stadtteilzentrums in der Bezirksregion 1 gefasst. Dies wurde den bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitnah mitgeteilt. Die Auswahl der Region Charlottenburg - Nord deckt sich mit der fachlichen Forderung des Sozialstrukturatlasses 2012, bei der Einrichtung neuer Projekte bevorzugt in Regionen mit besonderem sozialen Handlungsbedarf tätig zu werden. Die beabsichtige Förderung aus Mitteln des IFP STZ, die in Frage kommende Region und die maximale Höhe der Zuwendung wurden im Ausschuss für Soziales, im Rahmen der Pressearbeit zur Aufstockung der IFP STZ - Förderung, in mehreren Sitzungen des KooperationsGremiums des IFP STZ und in der GeschäftsführerSitzung des VskA einer breiten Fachöffentlichkeit bekannt gegeben. Zum 31.12.2014 lagen für diese Region zwei konkurrierende , förderfähige Anträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vor. In Absprache mit Bezirk und Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als Kooperationspartner im IFP STZ wurde beschlossen, im Rahmen eines Auswahlgremiums eine dementsprechende Förderentscheidung zu treffen. Stimmberechtigte Beobachterinnen und Beobachter des Auswahlgremiums waren: - der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit - eine Vertreterin/ein Vertreter des DPW - eine Vertreterin/ein Vertreter des VskA - eine Vertreterin/ein Vertreter der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Die Auswahlentscheidung erfolgte einstimmig. Für das Jahr 2015 gab es nur eine dementsprechende Entscheidung. 6. Sind dem Senat Irritationen aus CharlottenburgWilmersdorf hinsichtlich des Antragsgeschehens und der Förderzusage an den Träger Divan e.V. bekannt? 7. Von wann datierte der Förderantrag des Divan e.V. und von wann datiert die Förderzusage des Senats zum Aufbau eines Stadtteilzentrums? 8. Von wann datierten Rückmeldung seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf hinsichtlich a) eines gewünschten Standortes in Charlottenburg-Nord und b) hinsichtlich eines gewünschten Standortes in Wilmersdorf ? 9. Trifft es zu, dass sich der Antrag und das Konzept des Divan e.V. ursprünglich auf die Errichtung eines Stadtteilzentrums in Wilmersdorf bezog und ist dem Senat bekannt, dass dieses Konzept zum Jahresende 2014 gescheitert war, dass die MieterInnen des Hauses Pangea von der Beantragung des Divan e.V. bezüglich ihres Hauses erst im letzten Quartal 2014 erfuhren? 10. Liegt dem Senat ein Neuantrag des Trägers Divan e.V. mit einem Konzept auf der Basis eines Standortes in Charlottenburg vor, und wenn ja, seit wann? 11. Trifft es zu, dass der Divan e.V. bereits in 2014 Fördergelder aus dem Titel der Stadtteilzentren erhalten hat – und wenn ja, auf Grundlage welcher bezirklichen Kofinanzierung und welchen Konzeptes? 12. Sind in 2015 bereits Fördergelder an den Divan e.V. ausgereicht worden – und wenn ja, auf Grundlage welcher bezirklichen Kofinanzierung und welchen Konzeptes ? Zu 6. - 12.: Der Träger Divan e. V. beantragte am 23.12.2013 Mittel für das Projekt "Nachbarschaftszentrum Divan e.V.“. Konzeptionell war vorgesehen, mit Hilfe dieser Förderung das Mehrgenerationenhaus (MGH) weiterzuentwickeln und bestehende Angebote eines Europäischen Strukturfonds-Projektes (EFRE) und der MGH-Förderung auch nach Förderende zu verstetigen. Aufgrund fehlender Räumlichkeiten und der unzureichenden Abgrenzung zum Projekt Mehrgenerationenhaus am Standort Nehringstr. 26 musste das Konzept überarbeitet werden. Im September 2014 legte der Träger Divan e. V. ein überarbeitetes Konzept vor, welches zusätzlich zu den bestehenden Räumen in der Nehringstr. 26 die Nutzung der Räume in der Trautenaustr. 5 (Pangea-Haus) in Wilmersdorf vorsah. Auf Basis dieser Konzeption erhielt der Träger vom LAGeSo mit Datum vom 20.11.2014 einen Zuwendungsbescheid für das Projekt „Nachbarschaftseinrichtung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“, Laufzeit 01.11.2014 bis 31.12.2014. Der Umfang des Projektes reduzierte sich anschließend erheblich aufgrund des Nichtzustandekommens der Nutzung der Räume im Haus Pangea. Für diesen kurzen Zeitraum und in Anbetracht der geringen Fördersumme war keine Kofinanzierung des Bezirkes vorgesehen. Zu welchem Zeitpunkt die Mieterinnen und Mieter des Hauses Pangea von der Beantragung des Divan e. V. erfuhren, ist dem Senat nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 478 3 Für das Jahr 2015 liegt dem Senat ein Förderantrag des Divan e. V. mit Datum vom 08.12.2014 vor. Das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf fasste am 10.03.2015 den Beschluss, am Standort Nehringstr . 8 die Errichtung eines Stadtteilzentrums durch den Träger Divan e. V. zu unterstützen und hierzu den Seniorenclub Nehringstr. 8 in dessen Trägerschaft zu übergeben . Damit wird die Unterstützung des Bezirkes dokumentiert , diesbezügliche Irritationen seitens des Bezirkes sind der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nicht bekannt. Mit Datum vom 11.06.2015 wurde von Divan e. V. ein geänderter Antrag inkl. geänderten Konzepts eingereicht . Dieses Konzept basiert auf der Nutzung des Standortes Nehringstr. 8 in Charlottenburg. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten soll zugleich die bezirkliche Beteiligung am Projekt abbilden. Der entsprechende Antrag wird derzeit bearbeitet. Für das Jahr 2015 hat der Träger Divan e. V. bisher keine Mittel aus dem IFP STZ erhalten. Berlin, den 10. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015)