Drucksache 17 / 16 480 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 23. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015) und Antwort Eureka Software, die Zweite! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was war ursprünglich bei der Auftragsvergabe der Software Eureka 2.0 an die ECG GmbH 2008 geplant und was waren danach die „sich verändernden Rahmenbedingungen der Strukturfondsförderung“ die „immer wieder nicht vorhergesehenen Anpassungsbedarf hinsichtlich des IT-Begleitsystems“ hervorriefen (Antwort des Senats, Drucksache 17/16348)? Was war dieser Anpassungsbedarf konkret im Einzelnen und welche Senatsverwaltung meldete den Bedarf? Zu 1.: Die Auftragsvergabe in 2008 betraf damals Eureka 1.x. Zum Sinn der Auftragsvergabe verweise ich auf die Ausführungen in der Drucksache 17/16348. Bei Eureka 2.0 handelt es sich um eine Weiterentwicklung aufgrund von sich im laufenden Betrieb ergebenden Anpassungsbedarfen . Diese sind im Einzelnen ebenfalls der damaligen Antwort des Senats zu entnehmen. Darüber hinaus ergaben sich laufende Anpassungsbedarfe aufgrund fortlaufender Änderungen der EU-rechtlichen und nationalen Anforderungen sowie laufender Anpassungen des Verwaltungs- und Kontrollsystems, die jeweils im ITBegleitsystem abzubilden waren. Außerdem unterliegt die Software auch einem ständigen Optimierungsprozess im Hinblick auf die Weiterentwicklungen der vom System genutzten Standardsoftware (z. B. Java, Oracle usw.). 2. Wenn dieser Anpassungsbedarf „auf der Grundlage des bestehenden Vertrages entsprechend den dort bestehenden Regularien umgesetzt“ wurde, „der Zeitrahmen in Einzelfällen im Verlauf der Programmierungsarbeiten an die jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst“ wurde und der Vertrag für anzupassende Funktionalitäten „Regelungen auf Abrechnungsbasis von festgelegten Stundensätzen vor(sieht)“ (17/16348), wie viele Arbeits- bzw. Mehrstunden zu welchem Stundensatz wurden für diese anzupassenden Funktionalitäten geleistet und zu welchen Kosten führte das insgesamt? Zu 2.: Die Kosten bewegen sich deutlich unterhalb der Obergrenze der vom Haushaltsgesetzgeber, dem Abgeordnetenhaus , seinerzeit bewilligten Ansätze. Konkrete Beträge können zur Wahrung der Interessen des Landes Berlin bei künftigen Ausschreibungen nicht veröffentlicht werden. a) Sind diese Mehrstunden für Anpassungen bereits alle bezahlt oder wenn nein, welcher Anteil wurde bezahlt und warum nicht der volle Betrag? Zu 2 a): Alle laufend erbrachten Leistungen von ECG werden regelmäßig in Rechnung gestellt und zeitnah nach Überprüfung und unter Ziehung von zwei Prozent Skonto bezahlt. b) Auf den Bedarf welcher Senatsverwaltungen gingen diese Arbeitsstunden zurück? Welche Senatsverwaltung übernahm die Kosten oder müsste das noch tun? Zu 2 b): Das Bestehen eines funktionsfähigen ITBegleitsystem ist eine durch EU-Verordnung vorgeschriebene Mindestvoraussetzung für die Strukturfondsförderung des Landes Berlin. Die dafür erforderlichen Kosten werden je zu 50 % von der Europäischen Union und den Berliner Verwaltungsbehörden bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung im Rahmen der sog. „Technischen Hilfe“ getragen. Eine Ausnahme bilden hier Softwareanpassungen für die rein nationalen Förderinstrumente im Rahmen von ZIS II, deren Kosten von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt getragen werden. Insoweit verweise ich erneut auf die Ausführungen in der Drucksache 17/16348. Soweit die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Leistungen aufgrund der Anpassung des IT-Begleitsystems an die Landesförderprogramme der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen vergütet hat, wurden die entsprechenden Ausgaben aus dem Einzelplan 09 erstattet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 480 2 c) Was muss bis zum Vertragsende 2016 noch an laufenden Anpassungen erbracht werden, wie viele Arbeitsstunden sind eingeplant und welche Senatsverwaltung übernimmt diese Kosten? Zu 2 c): Neben den laufenden Anpassungen und Optimierungen (siehe die Antwort zu Frage 1.) sind nach den vorstehenden Ausführungen noch weitere Anpassungen an die - leider noch nicht vollständig vorliegenden – Vorschriften für die neue Förderperiode notwendig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 2 b) verwiesen. 3. Was sind die Ursachen dafür, dass der ursprünglich vereinbarte Zeit- und Kostenplan mit Fertigstellung der angepassten Software zum 01.01.2014 nicht eingehalten wurde? Zu 3.: Es gab keinen Zeit- und Kostenplan für eine Fertigstellung der Software zum 01.01.2014. Auch wenn die neue Förderperiode am 01.01.2014 formal begann, wird nach der bestehenden n + 2 – Regelung der Europäischen Union aktuell noch die letzte Förderperiode abgewickelt . Auch das IT-Begleitsystem für die neue Förderperiode muss deshalb erst später zur Verfügung stehen. Die Planungen der Verwaltungsbehörden haben dies entsprechend berücksichtigt. 4. Zu welchen höher als ursprünglich geplanten Kosten hat eine Anpassung des Zeitrahmens für Eureka 2.0 insgesamt geführt und sind diese Mehrkosten nach Einschätzung des Senats ausschließlich auf von Landesseite angemeldeten Anpassungsbedarf zurück zu führen oder auf welche weiteren Faktoren? Zu 4.: Es gibt keine höheren als ursprünglich geplanten Kosten. Ich verweise hier auch auf die Ausführungen in der Drucksache 17/16348. 5. Gibt es im Vertrag zwischen dem Land Berlin und der ECG GmbH eine Obergrenze für zusätzlich geleistete Stunden oder anfallende Kosten, bei welcher Vertragskonditionen modifiziert oder neu verhandelt werden? Zu 5.: Nein. 6. Gehört zur Erfüllung des Vertrages zwischen dem Land Berlin und der ECG GmbH die Einhaltung zeitlicher Fristen, sofern Verzögerungen nicht auf „nicht vorhergesehenen Anpassungsbedarf“ von Seiten des Auftraggebers zurück zu führen sind, und was sieht der Vertrag für Wartung (Kosten und Personal) und Verbleib der Rechte an der Software bei nicht vollständiger Vertragserfüllung vor? Was sieht der Vertrag für Wartung (Kosten und Personal) und Verbleib der Rechte für die Zeit nach Vertragsende vor? Zu 6.: Die Einhaltung von Fristen gehört zu den grundlegenden Vertragspflichten. Sofern Fristüberschreitungen vom Auftragnehmer zu vertreten sind, stehen dem Land Berlin nach dem Vertrag umfassende Schadensersatzansprüche zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft des IT-Begleitsystems bis Vertragsende sicherzustellen und die erforderlichen Wartungsarbeiten durchzuführen . Eine vollständige oder nicht vollständige Vertragserfüllung hat keinerlei Einfluss auf den Verbleib der Rechte an der Software. Regelungen zur Wartung der Software nach Vertragsende sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vertrages. Berlin, den 03. Juli 2015 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015)