Drucksache 17 / 16 481 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 23. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015) und Antwort Verausgabung der zusätzlichen 2,5 Mio. Euro für die bezirklichen Musikschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben die Bezirke die in 2014 und 2015 zusätzlich für die bezirklichen Musikschulen etatisierte Summe von jährlich 2,5 Mio. Euro auf Basis der getroffenen Zielvereinbarungen (dort vereinbartes Berichtsdatum für die Bezirke war der 1.5. des jeweiligen Folgejahres) ausgegeben? Bitte jeweils pro Bezirk und in der Summe für ganz Berlin unterscheiden zwischen Personalausgaben /Einrichtung von Stellen befristet/unbefristet, Leitungsfunktionsstellen /feste Stellen für Musikschullehrkräfte /Sachbearbeitungsstellen, Mittel für Honorarkräfte, Mittel für Sachausgaben? Zu 1.: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 12.12.2013 für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils 2,5 Mio. € zur Förderung der Arbeit der Musikschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Zur Umsetzung der Mittel war es zunächst erforderlich, mit den Bezirken einen Verteilungsschlüssel zu erarbeiten. Dem entsprechend erhalten alle Bezirke einen Grundbetrag zum nachhaltigen Ausbau der Musikschulen. Darüber hinaus erhalten zehn Bezirke zusätzlich Mittel mit dem Ziel, den Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Musikschulangeboten anzunähern . Über die Verteilung der Mittel wurden die Bezirke mit Schreiben vom 21.05.2014 - 3. Fortschreibung der Globalsummen -Zuweisung für den Doppelhaushalt 2014/2015 - informiert. Die Umsetzung erfolgt jeweils im Zuge der Basiskorrektur 2014 und 2015. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat in diesem Kontext eine Reihe flankierender Maßnahmen ergriffen, um die vom Abgeordnetenhaus intendierte dauerhafte Steigerung der Unterrichtsversorgung durch die bezirklichen Musikschulen abzusichern. So war zum Beispiel aufgrund der erst ab der Jahresmitte in den Bezirken verfügbaren Mittel und des erforderlichen Planungsvorlaufs für 2014 noch keine deutliche Verbesserung der Versorgung absehbar. Vor diesem Hintergrund wurde mit den Bezirken verabredet, dass die Mittel 2014 auch in die Verbesserung und den Ausbau der Rahmenbedingungen – zusätzliche Räume und Instrumente - für die nachhaltige Verbesserung der Versorgung investiert werden können. Der Senat hat den Bezirken zur strukturellen Absicherung des intendierten Aufwuchses jeweils 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) je Musikschule (insgesamt 12 VZÄ) als Personalmehrbedarf anerkannt und diese Stellen inzwischen als anerkannten Personalmehrbedarf außerhalb der Personalzielzahl gestellt (vgl. Rote Nummer 1841). Der Beschluss des Abgeordnetenhauses intendiert, dass die Bezirke die Mittel in den Jahren 2014 und 2015 zusätzlich zu den ohnehin veranschlagten Haushaltsmitteln erhalten. Für das Jahr 2014 ist hinsichtlich der Mittelverwendung festzustellen, dass die Bezirke ganz unterschiedlich in der Lage waren, die Mittel auch zusätzlich einzusetzen. Die bezirklichen Berichte gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Jahr 2014 stellen dar, dass die zusätzlichen Mittel zu 95 Prozent verausgabt wurden. Zieht man jedoch für die Bewertung der Zusätzlichkeit die Haushalts-Ist-Rechnung für Kapitel 3620 – Musikschulen der Bezirke heran, ist festzustellen, dass in vielen Bezirken auch ein kompensatorischer Einsatz der Mittel in 2014 stattgefunden hat. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat die für Weiterbildung und Kultur zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte darauf hingewiesen und die vereinbarte zusätzliche Mittelverwendung angemahnt. Die Anlage 1 gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz anhand der Berichte und je Bezirk. Zusätzlich ist ein Vergleich der etatisierten Ansätze und der Ist-Ausgaben zum Ansatz 2014 für Kapitel 3620 – Musikschulen beigefügt . Die nicht-verausgabten Mittel des Jahres 2014 haben das Bezirksergebnis insgesamt verbessert und stehen den Bezirken durch den Ergebnisübertrag damit in 2016 erneut zur Verfügung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 481 2 2. Welche Zuwächse an unbefristeten festen Stellen ergeben sich im Saldo für die bezirklichen Musikschulen, jeweils für die einzelnen Bezirke und für die Bezirke insgesamt, wenn auch die Stellenstreichungen im benannten Zeitraum berücksichtigt werden? Zu 2.: Die Fragestellung kann gegenwärtig nicht beantwortet werden. Für eine aussagefähige Mitteilung über unbefristet eingerichtete Vollzeitäquivalente (VZÄ) bei den Musikschulen ist das Ergebnis des Jahres 2015 abzuwarten . Hinsichtlich des Umfangs beabsichtigter und eingerichteter Beschäftigungspositionen sowie beabsichtigter Personaleinsparungen bei den Musikschulen verweise ich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/15 770 vom 26. März 2015. Die in diesem Zusammenhang ermittelten Daten sind als Anlage 2 noch einmal beigefügt . 3. Welche Auswirkungen hatten 2014 bzw. haben in der Prognose für 2015 die zusätzlich etatisierten 2,5 Mio. Euro auf die durch die bezirklichen Musikschulen erwirtschafteten Einnahmen der jeweiligen Bezirke? Zu 3.: Der Senat hat den Bezirken bei der bezirksinternen Umsetzung der zusätzlichen Angebote eingeräumt, dass auch die Mehreinnahmen, die mit Angebotsausweitungen in 2014/2015 verbunden sind, beim Bezirk verbleiben können. Es war und ist damit möglich, die Ausgabetitel des Kapitels 3620 - Musikschule - neben den zusätzlich zugewiesenen Mitteln – auch um den Betrag anzuheben, der sich aus entsprechenden zusätzlichen Entgelteinnahmen ergibt. Bezogen auf Kapitel 3620, Titel 111 24 – Entgelte für Instrumental- und Vokalunterricht, haben nur die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Neukölln und Marzahn -Hellersdorf Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 erzielt. Aufgrund der Grundsatzentscheidung zur Verwendbarkeit der Mehreinnahmen und der zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartbaren Ungenauigkeit wurde hier auf eine Prognoseerhebung verzichtet. Die Höhe der durch zusätzlichen Unterricht erzielten Mehreinnahmen wird erstmals für den Berichtszeitraum 2015 ermittelt und in die Berichterstattung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aufgenommen. 4. Wird die Etaterhöhung für die bezirklichen Musikschulen im Haushaltsentwurf des Senats für die Zuweisung für 2016/17 durch die Senatsverwaltung fortgeschrieben ? Wenn ja, warum sind diese Mittel nach Aussage einzelner StadträtInnen im Musikschulbeirat in den bezirklichen Budgets zum Haushaltsentwurf 2016/17 nicht angekommen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Gemäß Beschlusslage sind die Mittel im Einzelplan 10 ausschließlich für die Jahre 2014 und 2015 etatisiert worden. Bei der Bildung des Bezirksplafonds 2016 durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist die Position „Freie Mitarbeiter“ im Zuge einer Neuberechnung zwischenzeitlich an die Ist-Ausgaben 2014 angepasst worden. Damit sind auch alle zusätzlichen Honorarausgaben, die die Musikschulen im Zuge der vom Abgeordnetenhaus gewünschten Angebotsausweitungen geleistet haben, plafonderhöhend in die Zuweisung eingeflossen. Für das Jahr 2017 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung an die entsprechenden Ist-Ausgaben 2015 (1. Fortschreibung 2017). Alle Honorar-Mehrausgaben in 2014/2015 wirken sich demnach in den Folgejahren sowohl plafonderhöhend für die Bezirke, als auch budgeterhöhend im Musikschul-Produkt aus. Die Mittelverwendung ab 2016 obliegt dabei gemäß Art. 85 Abs. 2 Verfassung von Berlin den Bezirken und wird vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen . Damit wächst die Etaterhöhung gemäß der tatsächlichen Mittelverwendung in den Bezirken in das Regelverfahren der Finanzierung von Musikschulleistungen hinein. 5. Wie steht der Senat heute zu der vor einem Jahr getroffenen vagen Zusage, dass pro Bezirk ein bis zwei Stellen für die bezirklichen Musikschulen unbefristet weitergeführt werden dürfen, ohne dass sie auf das (einst) auf 10.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ) begrenzte Personaltableau der Bezirke angerechnet werden? Gilt diese Zusage bezogen auf diese neugeschaffenen, unbefristeten Stellen bzw. noch befristete Stellen auch für 2016/17? Ist der Senat im Sinne eines längerfristigen Aufbauplans für die Musikschulen bereit, auch für 2016/17 zusätzliche, unbefristete Stellen für die bezirklichen Musikschulen zuzulassen, ohne dass sie auf die Begrenzung der VZÄ angerechnet werden? Zu 5.: Zur Richtigstellung: Ursprünglich waren 20.000 VZÄ für die Bezirke vorgesehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Bericht zu „Kriterien für den Personalauf- und -abbau bei den Bezirken“, Rote Nummer 1841, an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin dargelegt, dass ab 2014 je 1 VZÄ pro Musikschule als anerkannter Personalmehrbedarf außerhalb der VZÄ-Zielzahl berücksichtigt wird. Eine abschließende Beratung des Hauptausschusses über den Bericht steht noch aus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 481 3 Zusammen mit den Bezirken wurde im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Wachsende Stadt für den zu erwartenden personellen Mehrbedarf der Bezirke für 2016 und 2017 einen Bedarf von zusätzlichen 300 VZÄ (206 VZÄ für 2016 und 94 VZÄ für 2017) ermittelt. Die Bezirke haben in diesem Kontext und darüber hinaus keinen konkreten Personalmehrbedarf für die Musikschulen angemeldet . Es ist also davon auszugehen, dass die Bezirke im Rahmen ihrer Personal- und Ressourcenverantwortung über gegebenenfalls entstehenden Personalmehrbedarf bei den Musikschulen für den Doppelhaushalt 2016/2017 selbst entscheiden. Berlin, den 13. Juli 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2015) Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 17 / 16 481 Mittelverwendung in den Bezirken / Ausgaben Jahr 2014 Berichte der Bezirke zur Mittelverwendung 2,5 Mio. € in 2014 Kapitel 3620 Bezirke Sachmittel/ Investitionen Honorarmittel Personalmittel Summe Ausgaben im Kontext 2014 Summe bereitgestellter Mittel Differenz IstAusgaben zur Bereitstellung Ansatz 2014 - Ausgaben Ansatz Ausgaben plus 2,5 Mio. € Ausgaben Ist lt. Haushaltsrechnung 2014 Differenz Ansatz plus 2,5 Mio. € zu Ist-Ausgaben Differenz Ansatz zu IstAusgaben Mitte 168.336 € 0 € 14.440 € 182.776 € 199.268 € -16.492 € 4.105.100 € 4.304.368 € 3.822.225 € -482.143 € -282.874,61 € Friedrichshain-Kreuzberg 73.559 € 115.121 € 27.458 € 216.138 € 216.680 € -542 € 3.042.300 € 3.258.980 € 3.216.844 € -42.136 € 174.543,93 € Pankow 90.260 € 103.000 € 9.740 € 203.000 € 203.407 € -407 € 3.977.500 € 4.180.907 € 4.458.570 € 277.663 € 481.069,64 € Charlottenburg-Wilmersdorf 100.000 € 47.000 € 0 € 147.000 € 147.764 € -764 € 3.887.400 € 4.035.164 € 3.929.807 € -105.357 € 42.406,86 € Spandau 159.767 € 22.951 € 13.906 € 196.624 € 232.223 € -35.599 € 1.784.300 € 2.016.523 € 2.034.526 € 18.003 € 250.226,37 € Steglitz-Zehlendorf 140.764 € 0 € 5.498 € 146.262 € 147.764 € -1.502 € 5.244.000 € 5.391.764 € 5.174.460 € -217.304 € -69.539,94 € Tempelhof-Schöneberg 205.418 € 0 € 33.812 € 239.230 € 239.231 € -1 € 3.537.100 € 3.776.331 € 3.660.921 € -115.410 € 123.821,42 € Neukölln 47.000 € 156.256 € 25.640 € 228.896 € 228.897 € -1 € 3.010.000 € 3.238.897 € 3.170.260 € -68.637 € 160.260,03 € Treptow-Köpenick 92.347 € 139.000 € 0 € 231.347 € 243.947 € -12.600 € 2.318.000 € 2.561.947 € 2.338.981 € -222.966 € 20.981,15 € Marzahn-Hellersdorf 100.650 € 80.000 € 7.100 € 187.750 € 243.099 € -55.349 € 1.526.100 € 1.769.199 € 1.682.986 € -86.213 € 156.885,52 € Lichtenberg 86.948 € 100.000 € 0 € 186.948 € 186.948 € 0 € 2.588.300 € 2.775.248 € 2.770.886 € -4.362 € 182.586,05 € Reinickendorf 180.880 € 19.869 € 5.956 € 206.705 € 210.772 € -4.067 € 2.144.400 € 2.355.172 € 2.270.485 € -84.687 € 126.085,15 € Summen 1.445.929 € 783.197 € 143.551 € 2.372.677 € 2.500.000 € -127.323 € 37.164.500 € 39.664.500 € 38.530.952 € -1.133.548 € 1.366.451,57 € Hinweise Werte gerundet Zahlenangaben "Berichte" sind aus den Berichten der einzelnen Bezirke zur Umsetzung der zusätzlich etatisierten 2,5 Mio. € für Musikschulen 2014 gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft entnommen Ansätze und Ist-Ausgaben Kapitel 3620 - Musikschulen, Quelle Senatsverwaltung für Finanzen Summen wurden überbezirklich aggregiert Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 17 / 16 481 Verwendung der Daten der Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17 / 15 770 - über „Neue Stellen in den bezirklichen Musikschulen im Rahmen der zusätzlichen 2,5 Mio. Euro“ Zahlenangaben der Bezirke für Zeitraum 2014 / 2015 Stand: 20.03.2015 Bezirke VZÄ / Funktion / Aufgabe Mitte FriedrichshainKreuzberg Pankow CharlottenburgWilmersdorf Spandau SteglitzZehlendorf TempelhofSchöneberg Neukölln TreptowKöpenick MarzahnHellersdorf Lichtenberg Reinickendorf zusätzliche VZÄ Musikschullehrer/innen 1 2 0 0 1,5 1 1,5 1,75 0,8 1 0 1 davon mit Funktion Fachgruppenleitung 1 2 1,5 1 1,5 1,75 0,8 1 1 davon unbefristet 1 0 0 0 1 0 0 0 0 davon besetzt 0 2 1,5 1 1,5 1,75 0 1 1 Fachgruppen / Fächer / Aufgabenbereiche Zweigstellenleitung Kooperation, EMP, Tasteninstrumente , Projektmanagement Zupf- und Schlaginstrumente Jazz/Rock/Pop Alte und Neue Musik, Orchesterleitung MFE, Alte Musik, SVA, Streichinstrumente Gesang Kooperationen, Streich-, Zupfund Schlaginstrumente Zupf- und Schlaginstrumente , Jazz/Rock/Pop zusätzliche VZÄ Verwaltungsmitarbeiter/innen 1 0,3 0,74 2 0 1 1 1 0 0 0 0,72 davon unbefristet 0 0 0 0 0 0 0 0 davon besetzt 1 0,3 0,74 0 1 1 0 0,72 Aufgabenbereiche Sachbearbeitung Sachbearbeitung Geschäftsführung , Sachbearbeitung Sachbearbeitung Einführung MS-IT Einführung MS-IT Sachbearbeitung Sachbearbeitung abgebaute bzw. abzubauende VZÄ im Zeitraum 2014 / 2015 0,13 1,72 0 0 0 1 0 0 1 0 0,8 0 davon VZÄ Musikschullehrer/innen 0 1,72 0,5 1 0,8 davon VZÄ Verwaltungsmitarbeiter/innen 0,13 0 0,5 0 0 Hinweise EMP - Elementare Musikpädagogik, MFE - Musikalische Früherziehung, SVA - Studienvorbereitende Ausbildung Mitte - Besetzung für VZÄ Musikschullehrer/in Funktion (zwei Anteile je 0,5) nach Abschluss der Besetzungsverfahren vorgesehen Charlottenburg-Wilmersdorf - Besetzung 2 VZÄ Verwaltung durch Übernahme von 2 Azubildenden zum 01.08.2015 vorgesehen Neukölln - Besetzung VZÄ Verwaltung zum 01.04.2015 vorgesehen Treptow-Köpenick - Besetzung VZÄ Musikschullehrer/in Funktion zum 15.05.2015 vorgesehen S17-16481 S1716481 Anlage 1 Tabelle1 S1716481 Anlage 2 17_16481 aus 17_15770