Drucksache 17 / 16 482 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 22. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015) und Antwort Höhere Einschulungszahlen als prognostiziert – Wie will der Senat das Problem lösen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bezirken, in welchen Sozialräumen und in welchen Grundschulen ist zum Schuljahr 2015/16 der tatsächliche Bedarf an Grundschulplätzen höher, als er von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft prognostiziert wurde? a) Wie hoch ist jeweils die Differenz pro Bezirk, Sozialraum und Schule? 2. Was sind die jeweiligen Gründe und Ursachen für die jeweiligen Differenzen zwischen der Prognose der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem tatsächlichem Bedarf an Grundschulplätzen? a) Wird der Senat seine Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Prognosezahlen verändern und wenn ja, wie? Zu 1., 1 a) und 2.: Grundlage der Einrichtung von Grundschulklassen sind Einschulungsbereiche, nicht Sozialräume. Gemäß § 109 Absatz 2 des Schulgesetzes für Berlin legen die Bezirke die Einschulungsbereiche fest. Zugleich sind die Bezirke zuständig für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen. Die Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stellt die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Land Berlin gesamt und differenziert nach Bezirken dar. Die Ist-Schülerzahlen für das Schuljahr 2015/2016 werden nach erfolgter Einrichtung bzw. zu Beginn des Schuljahres erhoben. Erst dann wäre ein Abgleich zwischen IST-Schülerzahlen und Prognose möglich. Da die kleinste Ebene der Modellrechnung der Bezirk ist, kann die Differenz auf Bezirksebene erst Ende 2015 berechnet werden. Die Modellrechnungen geben in der Regel Auskunft über die zu erwartenden Schülerzahlen der kommenden 10 Schuljahre und stellen jeweils „Status-Quo-Rechnungen “ dar. Ihnen liegen statistische und prognostische Bevölkerungsdaten, das Schulwahlverhalten, Übergangsquoten von Schuljahr zu Schuljahr etc. zugrunde. Im Basisjahr erkennbare Trends gehen in die jeweils nächste Modellrechnung ein. Da sowohl die Personalplanung als auch die Planung neuer Schulen mit einem erheblichen finanziellen Volumen und einer hohen Verwaltungskomplexität belegt sind, ist die Verlässlichkeit der vorgelegten Modellrechnungen für alle beteiligten Stellen/Behörden entscheidend. Dies gilt besonders in Zeiten dynamischen Wandels (Themen Schulstruktur und „Wachsende Stadt“). Die Modellrechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen haben sich als zuverlässiges Instrument der Organisation des Schuljahres für Berlin insgesamt und auch auf Bezirksebene bewährt. In der Vergangenheit konnte im Rahmen der Qualitätssicherung zur Organisation des Schuljahres gezeigt werden, dass die Modellrechnungen ein zuverlässiges Instrument darstellen. Sie bilden die zu erwartenden Schülerzahlen des jeweils folgenden Schuljahres besonders gut ab und liegen im Ergebnis sehr nahe an der tatsächlichen IST-Schülerzahl. So wurden beispielsweise für den Bezirk Treptow – Köpenick 1.930 Schulanfängerinnen und Schulanfänger prognostiziert - die tatsächliche Einschulungszahl beträgt zzt. 1.935 Kinder. 2 a) Wird der Senat seine Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Prognosezahlen verändern und wenn ja, wie? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 482 2 Zu 2 a): Infolge der sehr hohen Genauigkeit der Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen sieht der Senat von Berlin kein Erfordernis, die Methodik zu ändern . Mit der nächsten Modellrechnung wird jedoch die bislang separate Darstellung für die Grundstufe der Integrierten Sekundarschulen entfallen. 3. In welchen Bezirken, in welchen Sozialräumen und in welchen Grundschulen werden wie viele zusätzliche Klassen eingerichtet, um jedem Kind einen Schulplatz zu garantieren? 4. In welchen Bezirken, in welchen Sozialräumen und in welchen Grundschulen werden zum Schuljahr 2015/16 welche Kapazitätsgrenzen überschritten? Zu 3. und 4.: In § 109 Schulgesetz ist geregelt, dass die Bezirke insbesondere für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen verantwortlich sind. Pauschale „Kapazitätsgrenzen“ existieren dabei nicht, sie können von Jahr zu Jahr und von Standort zu Standort variieren. Beispiel: Sperrung von Räumen/Gebäudetrakten infolge von Bauarbeiten, höhere Aufnahmekapazität für die Einschulungsjahrgänge aufgrund geringer Klassen-/Schülerzahlen in höheren Jahrgangsstufen , Veränderung von Einschulungsbereichen etc. 5. Ist dem Senat bekannt, ob in bestimmten Grundschulen bestimmte Konzepte oder Angebote aufgrund dererhöhten Anmeldezahlen nicht mehr umgesetzt werden können (z.B. aufgrund der Umwidmung von Funktionsräumen zu Unterrichtsräumen)? a) Wenn ja, welche Konzepte oder Angebote in welchen Grundschulen sind gefährdet? b) In welchen Grundschulen gibt es zum kommenden Schuljahr welche Probleme zur Umsetzung des jahrgangsübergreifendenden Lernens (JÜL) aufgrund zu hoher Anmeldezahlen? Zu 5., 5 a) und 5 b): Schulen entscheiden eigenverantwortlich über pädagogische Konzepte und Angebote. In Abstimmung mit dem Schulträger wird ggf. die erforderliche Raumnutzung abgestimmt. 6. Wie hoch ist der mit welchen höheren Einschulungszahlen verbundene Mehrbedarf an Lehrkräften und Erzieher*innen in den betroffenen Grundschulen? a) Wie gedenkt der Senat, den Mehrbedarf zu decken? Zu 6. und 6 a): Der Bedarf an Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern wird für Berlin insgesamt errechnet . Jede bekannte Entwicklung ist dabei berücksichtigt worden. Das Ziel ist die Versorgung der Schulen mit Fachkräften zu 100 %. 7. In welchen Bezirken, in welchen Sozialräumen und für welche Schulen wurden bisher noch keine Einschulungsbescheide an die betroffenen Sorgeberechtigen versandt ? a) Um wie viele noch nicht versandte Bescheide handelt es sich jeweils? b) Bis wann werden die Bescheide jeweils versandt, so dass alle Sorgeberechtigten über die Einschulung ihres Kindes oder ihrer Kinder rechtzeitig informiert werden? Zu 7., 7 a) und 7 b): Infolge der ausschließlichen Zuständigkeit wurde diese Frage an die Bezirke weitergeleitet . Die Stellungnahmen sind der Anlage 2 zu entnehmen . 8. Gedenkt der Senat, die Einzugsbereiche für die Einschulung zu verändern? a) Wenn ja, wie? b) Welche Auswirkungen hätte eine Änderung der Einzugsbereiche auf die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern mit Grundschulplätzen? c) Was versteht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter einer „kleinräumigen Betrachtungsweise auf der Ebene der bestehenden Einschulungsbereiche “ (Schulentwicklungsplan 2014-2018, Stand Dezember 2014, S. 117)? Zu 8., 8 a) und 8 b): Wie o.a. legen die Bezirke die Einschulungsbereiche fest. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie zugleich für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen verantwortlich. Infolge dessen kann der Senat keine Änderung vornehmen . Es wird auch kein Erfordernis gesehen, diese – im Schulgesetz für Berlin geregelten - Bezirksaufgaben zu ändern. Unter einer „kleinräumigen Betrachtungsweise“ wird die bezirkliche Aufgabe verstanden, die Entwicklung der Einwohnerzahlen sowie die Planung und Realisierung von Wohnungsbauvorhaben (neue Wohngebiete sowie Lückenschließungen und Ausbau von Dachgeschossen) intensiv mit dem Ziel zu verfolgen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung der wohnortnahen Grundschulversorgung einzuleiten. Berlin, den 09. Juli 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2015) Schülerzahlen der öffentlichen allgemein bildenden Schulen* Saldo: Modellrechnung-IST Statistik 1.11.2006 1.11.2007 1.11.2008 1.11.2009 1.11.2010 1.11.2011 1.11.2012 1.11.2013 1.11.2014 Mitte 174 -114 252 -123 99 228 -88 184 -310 FriedrichshainKreuzberg 3 304 98 -119 421 -334 14 -222 -230 Pankow -403 266 -66 217 0 157 -299 -189 -198 CharlottenburgWilmersdorf 466 -460 -426 -682 527 -253 189 -265 347 Spandau -191 275 -14 -86 179 12 -192 10 -225 SteglitzZehlendorf 200 -23 -138 -32 12 -203 -196 -313 295 TempelhofSchöneberg 13 172 -8 -49 -40 55 -385 -354 -197 Neukölln 16 -9 321 -273 -276 171 -295 136 74 Treptow-Köpenick 20 6 94 -21 -94 342 -329 384 -6 MarzahnHellersdorf 81 669 666 418 98 -223 210 404 -233 Lichtenberg -181 361 501 52 158 -53 -306 314 75 Reinickendorf 106 -56 -115 -176 85 -186 -453 139 -21 Summe 301 1.391 1.165 -874 1.170 -287 -2.131 229 -628 Saldo (%): Modellrechnung-IST Statistik (%) 1.11.2006 1.11.2007 1.11.2008 1.11.2009 1.11.2010 1.11.2011 1.11.2012 1.11.2013 1.11.2014 Mitte 0,6% -0,4% 0,9% -0,5% 0,4% 0,9% -0,4% 0,7% -1,2% FriedrichshainKreuzberg 0,0% 1,3% 0,4% -0,5% 2,0% -1,6% 0,1% -1,0% -1,0% Pankow -1,5% 1,0% -0,3% 0,8% 0,0% 0,6% -1,1% -0,7% -0,7% CharlottenburgWilmersdorf 1,8% -1,8% -1,6% -2,6% 2,1% -1,0% 0,8% -1,1% 1,5% Spandau -0,8% 1,2% -0,1% -0,4% 0,8% 0,1% -0,9% 0,0% -1,1% SteglitzZehlendorf 0,7% -0,1% -0,5% -0,1% 0,0% -0,7% -0,7% -1,1% 1,0% TempelhofSchöneberg 0,0% 0,6% 0,0% -0,2% -0,1% 0,2% -1,4% -1,3% -0,7% Neukölln 0,1% 0,0% 1,1% -1,0% -1,0% 0,6% -1,1% 0,5% 0,3% Treptow-Köpenick 0,1% 0,0% 0,5% -0,1% -0,5% 1,8% -1,8% 2,0% 0,0% MarzahnHellersdorf 0,3% 3,1% 3,2% 2,1% 0,5% -1,1% 1,1% 2,0% -1,1% Lichtenberg -0,8% 1,8% 2,6% 0,3% 0,8% -0,3% -1,5% 1,5% 0,3% Reinickendorf 0,4% -0,2% -0,4% -0,7% 0,3% -0,7% -1,8% 0,5% -0,1% Summe 0,1% 0,5% 0,4% -0,3% 0,4% -0,1% -0,7% 0,1% -0,2% * ohne: zentral verwaltete Schulen, berufliche Schulen, Zweiten Bildungsweg Anlage 1: Güte der Modellrechnung Berlinweit und nach Bezirken Schriftliche Anfrage 17 / 16 482 - Anlage 2 B ez irk Frage 7: Erläuterungen des Bezirks Mi Ca. 600 Bescheide (Aufnahmen und Ablehnungen) sind noch zu versenden. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass bis zum 15.07.2015 alle Eltern über die Beschulung Ihrer Kinder informiert sein werden. Fr.-Kr. Alle Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheide für die 1.Klassen des Schuljahres 2015/16 wurden an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten versandt. Pa Alle Bescheide der zum Schuljahr 2015/16 einzuschulenden Kinder wurden in der 23. KW an die Sorgeberechtigten versandt. Ch-Wi Alle Aufnahmebescheide wurden durch die Schulen sowie alle Ablehnungsbescheide durch das Schulamt versandt. Sp Alle Ablehnungsbescheide wurden versandt. Die Aufnahmebestätigung versenden die Schulen selbst. Wegen Übernachfrage durch ortsfremde Einschulungen wurden an 7 Grundschulen Auswahlverfahren durchgeführt. Alle Schulen wurden am 24.06.2015 entsprechend informiert. St-Ze Alle Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheide für die 1.Klassen wurden an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten versandt. Te-Sch Alle Sorgeberechtigten haben die Aufnahmebescheide (Einschulungsbescheide) für die Grundschule erhalten. NK Alle Grundschulen haben am 04.06.2015 per Email die Mitteilung erhalten, dass die Elternbriefe zur Einschulung versendet werden können. Die Ablehnungsbescheide wurden vom Schulamt versandt. Tr.-Kö Alle Schulanfänger haben einen Schulplatz erhalten. Einzelne Anträge auf Aufnahme in eine andere Grundschule, die nach dem 19.06.2015 gestellt wurden, sind noch in der Bearbeitung . Ma-He Alle Bescheide wurden bis zum 26. Mai 2015 versandt. Li Nach Kenntnis des Schul- und Sportamtes sind alle Bescheide versandt. Rei Alle Einschulungsbescheide für alle Schulen wurden versandt. S17-16482 S1716482 Anl1 S1716482 Anl2