Drucksache 17 / 16 483 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 23. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015) und Antwort Saubere Luft nur noch hinter nicht öffenbaren Fenstern – und was ist davor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Berliner Straßen bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt gleiche und höher belastende Verkehrssituationen im Vergleich zu denen, die in den Verkehrsprognosen 2025 mit einer Fahrzeugflotte des Jahres 2017 für die Gertraudenstraße im B-Plan 1-218 vorausgesagt werden? Antwort zu 1: Für die Gertraudenstraße wurde für den Planfall unter den genannten Bedingungen eine Belastung durch NO2 von 49 µg/m³ berechnet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d.h. für das Jahr 2015 werden mit dem gleichen Modell unter Verwendung der Fahrzeugflotte von 2015 gleiche oder höhere Belastungen für folgende Straßenabschnitte modelliert: Straßenabschnitt von bis Potsdamer Straße Pallasstraße Kleistpark Potsdamer Straße Kurfürstenstraße Alvenslebenstraße Friedrichstraße Dorotheenstraße Mittelstraße Wilhelmstraße Dorotheenstraße Unter den Linden Dorotheenstraße Ebertstraße Wilhelmstraße Leipziger Straße Friedrichstraße Charlottenstraße Frage 2: An welchen Berliner Straßen sind bisher aus lufthygienischer Sicht Empfehlungen ausgesprochen worden, die bei Baugenehmigungen von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen für Menschen dazu geführt haben, dass angrenzende Gebäude in den unteren Geschossen nur mit nicht öffenbaren Fenstern ausgestattet wurden (bitte bezirksweise auflisten)? Antwort zu 2: Eine derartige Empfehlung wurde bisher nur im Bebauungsplan (B-Plan) 1-218 ausgesprochen. Weitere Pläne mit derartigen Empfehlungen sind nicht bekannt. Frage 3: An welchen Berliner Straßen sind bisher aus lufthygienischer Sicht Empfehlungen ausgesprochen worden, die auf Grund von Grenzwert überschreitender Entwicklung von Luftschadstoffen (NOx, NO2 und Feinstaub PM10) dazu geführt haben, dass angrenzende Gebäude in den unteren Geschossen mit nicht öffenbaren Fenstern nachgerüstet wurden? Antwort zu 3: Derartige Empfehlungen wurden bisher nicht ausgesprochen. Frage 4: Welche Schlussfolgerungen sieht der Senat für die Aufenthaltsqualität vor Gebäuden im öffentlichen Straßenland an Straßen mit Grenzwert überschreitender Entwicklung von Luftschadstoffen (NO2 und Feinstaub PM10)? Antwort zu 4: Die Aufenthaltsqualität ist hinsichtlich des Gesundheitsschutzes geringer als an weniger stark belasteten Straßen. Ziel der Luftreinhaltepolitik des Senats ist die Reduzierung der Luftbelastung und die Einhaltung der Grenzwerte. Hierzu dienen die Maßnahmen des Luftreinhalteplans Berlin. Bei der Belastung durch Feinstaub liegt der Fokus gezielt auf der Reduzierung der besonders gesundheitsgefährdenden Bestandteile des Feinstaubs, dem Dieselruß. Mit der Einführung der Stufe 2 der Umweltzone konnte die zusätzliche Rußbelastung an Hauptverkehrsstraßen halbiert werden. Damit wurden auch die Gesundheitsrisiken des Feinstaubs deutlich reduziert . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 483 2 Frage 5: Ist beabsichtigt, Hinweisschilder bzw. ggf. tagesaktuelle elektronische Messanzeigen (ähnlich den Geschwindigkeitsanzeigen) für Menschen lesbar aufzustellen , die auf die Schadstoffbelastungen aufmerksam machen? Antwort zu 5: Die Aufstellung von Hinweisschildern oder elektronischen Messanzeigen ist nicht beabsichtigt. Frage 6: Welche anderen Möglichkeiten gibt es bzw. sieht der Senat zur Warnung vor gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen für Menschen, die sich im belasteten öffentlichen Straßenraum bewegen? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht die Messergebnisse des Berliner Luftmessnetzes im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualita et/de/messnetz/index.shtml. Außerdem stehen die Daten auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zur Verfügung (unter: http://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktu elle-luftdaten). Neben den Informationen im Internet wird über die Ozonkonzentration zusätzlich im Landespressedienst berichtet. Unter der Telefonnummer 09001-270 643 wird vom Meteorologischen Institut der Freien Universität die aktuelle Ozon-Belastung mitgeteilt. Diese Ansage wird stündlich aktualisiert. Wenn an mindestens einer Messstelle Werte oberhalb 180 µg/m³ gemessen werden, nehmen die Rundfunksender einen Hinweis auf hohe Ozonkonzentrationen in ihre Wetternachrichten auf. Frage 7: Wann werden welche Maßnahmen in den belasteten Straßen durchgeführt, um Empfehlungen wie aus dem Gutachten zur Abschätzung der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung zum B-Plan-Entwurf I-218 nicht umsetzten zu müssen? Antwort zu 7: Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011 bis 2017 zur Reduzierung der Luftbelastung an den oben genannten Straßenabschnitten sind insbesondere:  die Nachrüstung von BVG1-Bussen mit Entstickungssystemen (bis Ende 2015),  Modernisierung der BVG-Busflotte mit Euro 6- Bussen seit Ende 2014 und fortlaufend in den kommenden Jahren,  Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssteuerung (z.B. angepasste Geschwindigkeiten , Optimierung von Lichtsignalanlagen) bis Ende 2016,  Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs als Daueraufgabe durch Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß-/ Radverkehr und ÖPNV 2 ) und Parkraumbewirtschaftung  Emissionsanforderungen an Kleinfeuerungsanlagen im Rahmen von Bauleitplänen Die oben aufgeführten Maßnahmen wirken insbesondere bei den innerstädtischen Straßenabschnitten. Berlin, den 01. Juli 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015) 1 Berliner Verkehrsbetriebe 2 Öffentlicher Personennahverkehr