Drucksache 17 / 16 486 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 23. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Neue Servicestelle für Berliner Volkshochschulen als Chance das Thema Inklusion strukturell und nachhaltig in der Erwachsenenbildung abzusichern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unterstützt der Senat die Entwicklung einer neuen Servicestelle für Berliner Volkshochschulen auch mit dem Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern? Wenn ja, mit welchen Angeboten wird die Servicestelle die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ sicherstellen? Wenn ja, wann wird die Servicestelle eröffnet? 2. Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass in dieser Servicestelle die Koordination für Inklusion personell und finanziell berücksichtigt und darüber hinaus der UNBehindertenrechtskonvention (Artikel 24) entsprochen wird? Wenn ja, wird der Senat diese Ausstattung finanzieren ? 3. Wird der Senat im Rahmen der geplanten Servicestelle den Aufbau einer barrierefreien Homepage (auch im Sinne der Leichten Sprache) der Volkshochschulen und barrierefreies Informationsmaterial unterstützen? Zu 1. bis 3.: Die Absicht der Bezirke, ein Servicezentrum für die Berliner Volkshochschulen einzurichten, wird vom Senat begrüßt. Planungen zum Zuschnitt und den Aufgaben des Servicezentrums sind Bezirksangelegenheit und liegen noch nicht vor; ein Eröffnungstermin steht noch nicht fest. Wie schon in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16463 ausgeführt, würde nach Auffassung des Senats eine konzeptionelle Zuständigkeit für Inklusionsfragen als typische Querschnittsaufgabe in das Aufgabenfeld des Servicezentrums gut passen. Die Verantwortung für das Programmprofil der Volkshochschulen (VHS) und für die konkrete Planung und Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen läge jedoch auch dann weiterhin bei den einzelnen Bezirken. Welche Unterstützung der Senat leisten kann, hängt auch von der Konkretisierung der Planungen für das Servicezentrum ab und ist noch nicht absehbar. 4. Wird der Senat Volkshochschulen so unterstützen, dass die Volkshochschulen Hilfs-/Assistenz-arrangements für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer mit Behinderung anbieten können, um bspw. Hilfestellung bei der Anmeldung und der Kurswahl geben zu können und Menschen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ gezielt ansprechen zu können? Zu 4.: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung von Bildungsprozessen nach Abschluss der schulischen und beruflichen Ausbildung, somit auch keine Finanzierungsregelung für eine solche Unterstützung. Für etwaige Regelungen wäre der Bund zuständig; Pläne dazu sind dem Senat nicht bekannt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage S17/16463). 5. Unterstützt der Senat Kursangebote der Volkshochschulen in Leichter Sprache und mit angepasstem Lerntempo (Projekt ERW-IN)? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Projektantrag bei Aktion Mensch e.V. durch ihre Stellungnahme unterstützt. Das Programm wird durch Fort-bildungsveranstaltungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Kooperation mit der Lebenshilfe Bildung gGmbH unterstützt. Es bestehen keine formalen Hindernisse für den bedarfsgerechten Ausbau von Lernangeboten in Leichter Sprache. Nach Beendigung des genannten Projekts werden allerdings die für einen Teil des derzeitigen Angebots eingesetzten Projektmittel nicht mehr genutzt werden können (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage S17/16463). 6. Was kann der Senat dafür tun, dass Menschen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ niederschwellig und kostengünstig Zugang zum organisierten und lebenslangen Lernen an Volkshochschulen finden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 486 2 Zu 6.: Die Entgeltvorschriften der Volkshochschulen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sehen vor, dass neben den aus anderen Gründen ermäßigten oder entgeltfreien Lehrveranstaltungen bis zu fünf Prozent des Unterrichtsvolumens entgeltfrei angeboten werden können. Die Volkshochschulen bauen ihr Angebot in diesem Bereich kontinuierlich aus. Weitere Maßnahmen etwa zur Teilnehmerwerbung oder zur Entwicklung von Kurskonzepten fallen ebenfalls in ihre Zuständigkeit. Ein dauerhaft stärkeres Engagement im genannten Aufgabenfeld setzt eine entsprechende materielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Einrichtung voraus (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage S17/16463). Berlin, den 01. Juli 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015)