Drucksache 17 / 16 487 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Alexander Spies (PIRATEN) vom 23. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Nachbessern beim berlinpass! Zugang zu Zentralität, Infrastruktur und Bildung für alle in der Stadt ermöglichen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum kommt es immer wieder vor, dass die Anbieter *innen von berlinpass-Ermäßigungen nicht wissen, dass der berlinpass seine jeweilige Inhaberin oder Inhaber zur Ermäßigung berechtigt? 2. Was unternimmt der Senat oder plant er zu unternehmen , um die Bekanntheit des berlinpasses unter den Anbieter*innen weiter zu erhöhen, damit seine Inhaber *innen die Anbieter*innen nicht selbst über ihre Berechtigung zur Ermäßigung aufklären müssen, was manchmal zeit- und nervenaufreibend ist? Zu 1. und 2.: Grundsätzlich ist jede Anbieterin und jeder Anbieter von Angeboten in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Bildung darüber informiert, dass und in welchem Umfang sie oder er selbst entsprechende Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber des berlinpass gewährt. Die Angebote werden nach Absprache mit den Anbieterinnen und Anbietern auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veröffentlicht . Der JugendKulturService gewinnt im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales seit 2013 kontinuierlich neue Partnerinnen und Partner für den berlinpass dazu und steht in regelmäßigem Kontakt mit allen Anbieterinnen und Anbietern, die sich bereit erklärt haben, den berlinpass als Nachweis für den Erhalt entsprechender Vergünstigungen zu akzeptieren. 3. Was unternimmt der Senat oder plant er zu unternehmen , um den Begriff „berlinpass“ vor Missbrauch zu schützen? Zu 3.: Dem Senat ist keine Form von Missbrauch im Zusammenhang mit dem Begriff berlinpass bekannt. 4. Was unternimmt der Senat oder plant er zu unternehmen , um die Bekanntheit des berlinpasses unter den potenziellen Nutzer*innen zu erhöhen, so dass möglichst viele Berechtigte ihn erhalten und nutzen können? Zu 4.: Der 2009 eingeführte berlinpass ist nach Auffassung des Senats bei den Leistungsberechtigten in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinreichend bekannt. Neben der Auslage der berlinpass-Flyer in allen Bürgerämtern und im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo ) erfolgt eine umfassende Information über den berlinpass im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. 5. Welche Stellen geben den berlinpass und den berlinpass -BuT an Empfänger*innen von AsylbLGLeistungen aus? Wird der berlinpass und der berlinpassBuT auf Antrag oder im Rahmen der allgemeinen Vorsprache ausgegeben? Zu 5.: Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII wird der berlinpass von den Bürgerämtern ausgestellt. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG erhalten den berlinpass im LAGeSo, soweit sie von dort Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Werden die Leistungen nach dem AsylbLG durch ein Bezirksamt gewährt, erfolgt die Ausgabe wie bei Leistungsberechtigten nach SGB XII und SGB II ebenfalls durch die Bürgerämter. Der berlinpass-BuT wird wie folgt ausgestellt:  Jobcenter für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II  Sozialämter für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 487 2  Wohngeldstellen für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und /oder Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz  Sozialämter oder LAGeSo für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG. *BuT= Bildung und Teilhabe 6. Wie oft wurden in den Monaten seit dem Jahr 2009 jeweils der berlinpass und der berlinpass-BuT an Empfänger *innen von AsylbLG –Leistungen ausgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach berlinpass, berlinpass-BuT und Monat). Zu 6.: Die Anzahl der ausgegebenen berlinpässe sowie der berlinpässe-BuT werden für den Personenkreis nach dem AsylbLG statistisch nicht erfasst. 7. Wie und in welchen Sprachen werden die nach AsylbLG –Leistungsberechtigten über den berlinpass und dessen Gültigkeit in den Bereichen Bildung, Freizeit, Kultur, Sport und Öffentlicher Nahverkehr informiert? Bitte entsprechende Merk- und Informationsblätter anhängen ). 8. Wie und in welchen Sprachen werden die Leistungsberechtigten darüber informiert, dass der berlinpass alleine nicht zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs berechtigt, sondern zusätzlich ein Berlin-Ticket-S bei der BVG erworben werden muss und wie lang der Gültigkeitszeitraum des Berlin-Ticket-S ist? Zu 7. und 8.: Im LAGeSo liegen Flyer aus, die die Leistungsberechtigten über die unterschiedlichen Funktionen des berlinpass informieren. Dieser deutschsprachige Flyer ist auch in allen Bürgerämtern erhältlich und richtet sich an alle Leistungsberechtigten nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG. Ergänzend hierzu erhalten die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zukünftig bei der Erstausstellung des berlinpass ein zusätzliches Merkblatt, in dem neben den Informationen zum berlinpass auch umfangreiche Informationen über die Nutzung des Berlin-Ticket-S enthalten sind. Das Merkblatt wird in Kürze auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Beim Kauf eines Berlin-Ticket-S oder des ermäßigten Schülertickets an Fahrausweisautomaten der BVG und der S-Bahn wird während des Verkaufsvorganges auf dem Bildschirm direkt über die Gültigkeit des BerlinTicket -S und des ermäßigten Schülertickets informiert. Hierzu gehört auch die Information über den berlinpass bzw. den berlinpass-BuT mit Hologramm-Aufkleber. Diese Informationen erscheinen je nach Wahl in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch und Türkisch. 9. Registrieren Fahrscheinkontrolleur*innen der BVG und der S-Bahn Berlin bei Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis für eine statistische Auswertung oder Fallbearbeitung den Umstand, dass trotz berlinpass das BerlinTicket -S nicht vorliegt, und wenn ja, wie viele Inhaber *innen des berlinpasses oder des berlinpasses-BuT wurden in den Jahren seit 2009 in der S-Bahn oder in der BVG ohne Berlin-Ticket-S jeweils angetroffen? Zu 9.: Eine statistische Auswertung der Gründe für eine EBE-Erhebung (erhöhtes Beförderungsentgelt) im Zusammenhang mit dem Berechtigtenkreis für den berlinpass und damit für das Berlin-Ticket-S ist nach Angaben der BVG nur für das Jahr 2014 möglich. Das Fehlen des Wertabschnitts des Berlin-Ticket-S war demnach in rd. 6.000 Fällen der Grund für eine EBE-Erhebung. Für den berlinpass-BuT liegen keine statistischen Angaben vor. Bei der S-Bahn Berlin ist hierfür keine statistische Erhebung verfügbar. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure nehmen zum Zeitpunkt der Kontrolle nur die Beanstandung „keinen gültigen Fahrausweis“ auf. 10. Ist dem Senat das Problem bekannt, dass viele Inhaber *innen des berlinpasses davon ausgehen, dass der berlinpass alleine zur Nutzung der BVG oder der S-Bahn Berlin berechtigt, kein zusätzliches Ticket erwerben und dann wegen Fahrens ohne Fahrausweis zu einem erhöhten Beförderungsgeld von 40 Euro verpflichtet werden? Und wenn ja, was unternimmt er dagegen? Zu 10.: Nein, dieses Problem ist dem Senat nicht bekannt . Mit Weitergabe des aktuellen „Merkblattes für Benutzer des Fahrausweises Berlin-Ticket-S“ an die Leistungsstellen sowie die Bürgerämter von Berlin geht der Senat jedoch davon aus, dass die anspruchsberechtigten Personen zukünftig hinreichend über die Notwendigkeit des Erwerbs des berlin-Ticket-S informiert sind. 11. Ist es zutreffend, dass die ZLA den berlinpass-BuT für Kinder und Jugendliche nicht ausstellt, wenn diese unverschuldet keine Schulanmeldung vorlegen können, weil ihnen trotz Schulpflicht kein Schulplatz zugewiesen wird oder wenn sie während der Ferienzeiten eingereist sind und daher keine Schulanmeldung vorlegen können? Kann und muss Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter der Schulbesuch nicht einfach unterstellt werden ? Zu 11.: Es ist zutreffend, dass die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) den berlinpass-BuT nur an Kinder und Jugendliche ausgibt, die den Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule durch eine Schulbescheinigung oder den Schülerausweis I nachweisen können. Der berlinpass-BuT ist ein vereinfachter Berechtigungsnachweis für den Erhalt bestimmter Leistungen der Bildung und Teilhabe, die allein an den Besuch einer Schule geknüpft sind. Besuchen die Kinder und Jugendlichen aus verschiedenen Gründen keine all- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 487 3 gemein- oder berufsbildende Schule, entstehen in dieser Zeit keine Bedarfe für die schulnahen Leistungen der Bildung und Teilhabe (Schulausflüge, Schülerbeförderung , Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ). 12. Ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche ein ermäßigtes Schülerticket oder das Berlin-Ticket-S ohne Vorlage des berlinpass-BuT, sondern lediglich durch Vorlage des AsylbLG-bescheides bei der BVG erhalten können? Zu 12.: Nein, die Vorlage des Bescheides über die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG allein berechtigt nicht zum Erwerb des ermäßigten Schülertickets . Neben den leistungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen sind auch die fachlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Schülerbeförderung als eine der Leistungen der Bildung und Teilhabe zu prüfen (Entfernung der Schule vom Wohnort) und durch Aufbringen des Hologramm -Aufklebers zu bestätigen. Mit der Vorlage des berlinpass-BuT als vereinfachten Berechtigungsnachweise können die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler gegenüber den Berliner Verkehrsbetrieben die Berechtigung für den Erwerb des ermäßigten Schülertickets nachweisen. Das Verfahren hat sich seit Einführung des ermäßigten Schülertickets zum 01. August 2011 bewährt . Da die Ausgabe des Berlin-Ticket-S sowie des ermäßigten Schülertickets auch anonym am Fahrscheinautomaten erfolgt, ist eine Prüfung der Berechtigung aufgrund von Leistungsbescheiden durch die Berliner Verkehrsbetriebe nicht möglich. Damit die Berliner Verkehrsbetriebe von einer Berechtigung zum Erwerb der Tickets ausgehen können, bedarf es eines vereinfachten Nachweises. 13. Wie wird sichergestellt, dass der berlinpass bzw. der berlinpass-BuT trotz aktuell langer Wartezeiten für einen Vorsprachetermin bei der ZLA rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums verlängert bzw. neu ausgestellt wird? Zu 13.: Ein neues Verfahren zur Sicherstellung der Integration der Kinder und Jugendlichen in den Schulalltag durch eine schnellere Ausstellung und Verlängerung der berlinpässe-BuT wird derzeit von den Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales und für Bildung, Jugend und Wissenschaft erarbeitet. Berlin, den 10. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015) S17-16487 S1716487_Anlage1 S1716487_Anlage2