Drucksache 17 / 16 489 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Rückzahlungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ergebnisse haben die Erhebungen des Zensus 2011 für das Land Berlin bezüglich der Bevölkerungszahlen gebracht? a) Wurden mehr oder weniger gemeldete Bürger als zuvor angenommen ermittelt? b) Wie hoch ist die Differenz genau? Zu 1.: Die statistischen Ämter von Bund und Ländern haben die Ergebnisse des Zensus 2011 am 31. Mai 2013 veröffentlicht. Die Ergebnisse für Berlin zeigt die folgende Tabelle: Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011) 3.292.365 Einwohner Letzte Fortschreibung vor dem Zensus (30.4.2011) 3.471.756 Einwohner Differenz -179.391 Einwohner 2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Ergebnissen des Zensus für die Stadt im Rahmen des Länderfinanzausgleichs ? a) Muss das Land Berlin Geld zurückzahlen oder erhält es Mittel nachgezahlt? (vllt noch besser formuliert?) b) Um wie viel Geld handelt es sich, seit 2011 insgesamt ? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) c) Wann und in welchem Umfang ist dieses Geld gezahlt worden? d) Ergeben sich aus dem Zensus zukünftige Zahlungen für das Land Berlin, die nicht Bestandteil der regulären Zahlungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs sind (Strafzahlungen, Zinsen oder auch Rückvergütungen )? Zu 2.: Die Veränderungen der Einwohnerzahlen aller Bundesländer durch den Zensus 2011 führen für Berlin bezogen auf den Zensusstichtag zu strukturellen Mindereinnahmen von rd. 470 Mio. € pro Jahr. Unabhängig vom aktuellen starken Bevölkerungswachstum in Berlin wirken diese strukturellen Mindereinnahmen dauerhaft in die Zukunft fort, da ohne den Zensus auch die steigende Berliner Einwohnerzahl um rd. 170.000 Einwohner höher wäre. Die finanziellen Auswirkungen des Zensuseffektes steigen mit bundesweit steigendem Steueraufkommen weiter an. Die Zensusergebnisse entfalten ihre Wirkung bei der Finanzverteilung seit dem 1. Januar 2011; erstmals kassenwirksam wurde sie im Jahr 2013. Für den Zeitraum vom Jahresanfang 2011 bis zum 30. Juni 2015 ist es für Berlin zu strukturellen Mindereinnahmen von insgesamt rd. 1,6 Mrd. € gekommen. Strukturelle Auswirkungen für das jeweilige Jahr 2011 (Übergangsregelung) 1 -150 Mio. € 2012 (Übergangsregelung) 1 -296 Mio. € 2013 -458 Mio. € 2014 -475 Mio. € 2015 (erstes Halbjahr) -240 Mio. € Summe -1.619 Mio. € Quelle: Modellannahmen Bundesministerium der Finanzen und eigene Berechnungen (Werte gerundet)2 Auf der technischen Ebene sind von der geänderten Finanzverteilung die Einfuhrumsatzsteuer, die Umsatzsteuer , der Länderfinanzausgleich und die Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen betroffen. Die Rückzahlungen Berlins im Finanzausgleich erfolgten zu diversen Zeitpunkten; beginnend mit den monatlichen Abrechnungen der Einfuhrumsatzsteuer, über die vierteljährlichen 1 Zur Begrenzung der rückwirkenden Effekte des Zensus auf die Finanzausgleichsjahre 2011 und 2012 hat die Finanzministerkonferenz am 26.9.2012 einvernehmlich eine Übergangsregelung verabredet. Danach sollen die Wirkungen für das Jahr 2011 zu einem Drittel und für das Jahr 2012 zu zwei Dritteln abgerechnet werden. 2 Den Berechnungen liegt eine Vielzahl von Modellannahmen zugrunde. Eine exakte Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen ist daher nur näherungsweise möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 489 2 Zwischenabrechnungen im Finanzausgleich bis zu den endgültigen Abrechnungen des Finanzausgleichs jeweils ein Jahr später. Ab dem 1. Januar 2014 wurde auch die vorläufige tägliche Verteilung der von den Finanzbehörden der Länder vereinnahmten Umsatzsteuer an die Einwohnerdaten nach dem Zensus angepasst. Eine Quantifizierung der Zensusauswirkungen ist nur näherungsweise möglich, da die alten Einwohnerzahlen (vor Zensus) nicht mehr fortgeschrieben werden. Nach Veröffentlichung der Zensusergebnisse am 31. Mai 2013 wirkte sich der Zensus in der Kasse erstmals im Jahr 2013 mit rd. -800 bis -840 Mio. € aus, da neben der Jahresrate 2013 auch anteilige Raten (Übergangsregelung ) 1 für die Jahre 2011 und 2012 zu leisten waren. Durch die regelmäßige Zeitverschiebung im Finanzausgleich um ein Quartal war ein Viertel der Jahresrate 2013 erst Anfang 2014 zu leisten (rd. -100 bis -120 Mio. €). Das Ausgleichsjahr 2011 ist noch nicht endgültig abgerechnet , da hierfür erforderliche Daten des Statistischen Bundesamtes ausstehen. Finanzielle Auswirkungen erfolgen ausschließlich bei den vorgenannten vier Einnahmearten (Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer, Länderfinanzausgleich , Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen). Strafzahlungen, Zinsen oder auch Rückvergütungen spielen beim Zensus keine Rolle. Berlin, den 30. Juni 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015)