Drucksache 17 / 16 490 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Situation in den KfZ-Zulassungsbehörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Personalausstattung haben die beiden Standorte der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin (es wird um Darstellung der Entwicklung für die Jahre 2014 und 2015 unterteilt nach den beiden Standorten gebeten)? Zu 1.: Die Personalausstattung der Kfz-Zulassungsstellen für die Jahre 2014 und 2015 stellt sich wie folgt dar: Jahr 2014 2015 (30.06.2015) Jüterboger Str. Ferdinand-Schultze-Str. Jüterboger Str. Ferdinand-Schultze-Str. Vollzeitäquivalente 103,39 107,06 111,02 105,32 2. Wie viele dieser Mitarbeiter üben ihre Tätigkeit aufgrund von Erkrankung, Kur, Urlaub oder aus sonstigen Gründen derzeit nicht aus (es wird um Darstellung der Ausfälle für die Jahre 2014 und 2015 unterteilt nach Standort, Monat und Grund gebeten)? Zu 2.: Die nachfolgende Übersicht stellt alle Beschäftigten dar, die ihre Tätigkeit aufgrund von Erkrankung, Kur, Urlaub oder aus sonstigen Gründen in den Jahren 2014 und 2015 (ggf. auch nur für einen Tag) nicht ausüben konnten: abwesende Beschäftigte 2014 Jüterboger Str. /Mitarbeiter (MA) Ferdinand-Schultze-Str./ MA Januar 95 62 Februar 100 56 März 98 63 April 107 70 Mai 99 62 Juni 94 68 Juli 92 88 August 101 93 September 99 90 Oktober 96 92 November 95 89 Dezember 91 98 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 490 2 abwesende Beschäftigte 2015 Jüterboger Str. /MA Ferdinand-Schultze-Str./ MA Januar 96 94 Februar 101 96 März 88 94 April 92 89 Mai 76 87 Juni 85 93 3. Wie haben sich die Zulassungszahlen für Kraftfahrzeuge in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt (es wird um eine Darstellung unterteilt nach Jahren und Monaten gebeten)? Zu. 3.: Absolute Zulassungsvorgangszahlen: Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 2014 45.713 41.412 55.552 46.664 50.390 48.923 57.392 47.951 54.547 57.435 46.106 46.355 598.440 2015 45.830 45.676 60.256 55.933 50.004 58.913 316.612 4. Welche Auswirkung hat die Umstellung der KfzZulassungsbehörde Berlin auf eine reine Terminbehörde auf die Anzahl der an den beiden Standorten jeweils erbrachten Dienstleistungen? Zu 4.: Die Anzahl der Dienstleistungen, die an beiden Standorten angeboten werden, wurde durch die Umstellung auf eine reine Terminbehörde nicht verändert. Die Dienstkräfte der sog. Publikumsbereiche der Zulassungsbehörde bearbeiten durchschnittlich die gleiche Vorgangszahl wie in den Jahren zuvor und zwar 4 bis 4,5 Zulassungsvorgänge pro Stunde je Dienstkraft. Entsprechendes gilt für die Dienstkräfte der sog. Sammelschalter, an denen die von gewerblichen Zulassungsdiensten und Niederlassungen eingereichten Vorgänge bearbeitet werden. Auch hier sind die Vorgangszahlen auf einem nahezu konstanten Niveau (6,5 – 7 Zulassungsvorgänge pro Stunde je Dienstkraft). 5. Wie haben sich die Terminstände an den beiden Standorten entwickelt, d.h. wie kurzfristig können die Bürger/-innen einen Dienstleistungstermin vereinbaren? Zu 5.: Die Terminstände schwanken saisonal nach Maßgabe der Vorgangszahlen. Zum Start des Terminmodells war es möglich, spätestens für den dritten Werktag - und zwar an beiden Standorten - einen Termin zu buchen. Im Januar dieses Jahres war es teilweise möglich, für den gleichen Tag einen Termin zu erhalten. Die Wartezeit auf einen freien Termin für eine KfzZulassung über die Online-Terminvergabe beträgt bei der Kfz-Zulassungsbehörde allerdings derzeit (Stand: 30.06.15) 1 Monat. Das heißt, am 30.06. konnte der nächste freie Termin für den 30.07. gebucht werden. Grundsätzlich wird jedoch angestrebt, dass es den privaten Kundinnen und Kunden möglich ist, innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen einen Termin zu erhalten. Aktuell ist damit ein Zustand gegeben, der sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die Zulassungsbehörde selbst unbefriedigend ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig; zum einen besteht – wie immer zu Beginn des Frühjahrs – eine erhöhte Nachfrage . Die Zulassungszahlen steigen – im Vergleich zum Januar und Februar – im März und April regelmäßig an, wie die Auflistung der absoluten Vorgangszahlen (siehe Tabelle zu Frage 3) belegt. Seit dem Jahr 2011 gab es in einem März keine vergleichbaren Zahlen mehr und auch der Monat April befindet sich auf einem hohen Niveau. Im Mai ist eine Senkung festzustellen, dort wird etwa die Vorjahreszahl erreicht. In früheren Zeiten ohne Terminvereinbarung ist es hierdurch bei der Zulassungsbehörde regelmäßig zu unkalkulierbar langen Wartezeiten von mehreren Stunden und vorzeitigen Schließungen gekommen. Heute haben die Kundinnen und Kunden die Gewähr, den vereinbarten Termin ohne längere Wartezeiten wahrnehmen zu können . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 490 3 6. Ist eine Wartezeit auf einen Termin von 1 Monat der Regelfall oder eher eine Ausnahme? Zu 6.: Eine Wartezeit von 1 Monat war bislang nicht die Regel und soll sie auch nicht werden. Wie dargelegt, wird angestrebt, dass es jedem Kunden möglich ist, innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen einen Termin zu erhalten. In Zeiten besonders starker Nachfrage, in denen deutliche Belastungsspitzen - auch und gerade bei den Sammelschaltern der Zulassungsbehörde - zu verzeichnen sind, ist dies jedoch leider nicht immer der Fall. Die aktuelle akute Situation ist den unter Frage 5 aufgeführten Ursachen geschuldet. 7. a) Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer fällt pro Fall an? b) Aus welchem Grund muss für die Dauer der Bearbeitung der Personalausweis einbehalten werden? c) Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? d) Wie viele Ausweisdokumente liegen durchschnittlich bei den beiden Zulassungsstellen? (Bitte nach Zulassungsbehörde aufschlüsseln) e) Wie werden diese Ausweisdokumente gelagert und vor unberechtigtem Zugriff geschützt? f) I. Inwieweit wäre eine Bearbeitung ohne das Einbehalten der Ausweisdokumente möglich? Wenn es nicht möglich ist, warum nicht? II. Sollte es möglich sein, ist der Senat willens, eine entsprechende Änderung zeitnah in die Wege zu leiten, um Bürgerinnen und Bürger sowie das Personal zu entlasten ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu wann? Zu 7.a): Die Bearbeitungszeit für eine Kfz-Zulassung beträgt von der Antragsannahme bis zur Ausgabe des Vorgangs ca. 30 Minuten. Zu 7.b), c), d) e): Die Halterdaten, die im Fahrzeugregister gespeichert werden, sind der Zulassungsbehörde auf Verlangen nachzuweisen [§ 6 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)]. Bei natürlichen Personen erfolgt der Nachweis durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, etc.). Der Personalausweis wird nach der Bearbeitung unverzüglich zurückgegeben . Treten Bevollmächtigte auf, ist zum Nachweis der Halterdaten ebenfalls das Ausweisdokument der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers vorzulegen. Die Vorlage dient in diesem Fall ferner dazu, die Unterschrift auf der Vollmacht zu überprüfen und den tatsächlichen Willen auf Zulassung des Fahrzeugs zu bekräftigen. Sofern in der Vergangenheit Kopien anerkannt wurden, gab es eine Vielzahl von bestrittenen Zulassungsanträgen. Folglich werden einfache Kopien von Ausweisdokumenten nur in Ausnahmefällen anerkannt. Bevollmächtigte sind in der Regel gewerbliche Zulassungsdienste, für die es einen gesonderten Schalter gibt. Dort können sie ihre Vorgänge gesammelt abgeben und bekommen mitgeteilt, wann sie diese fertig bearbeitet wieder abholen können. Demnach sind etwa Autohäuser in der Lage, verbindliche Auslieferungstermine mit ihren Kundinnen und Kunden zu vereinbaren. Die Bearbeitungsdauer von Vorgängen am Sammel-/Händlerschalter der Zulassungsbehörde liegt derzeit bei ca. 7 Arbeitstagen. Die Personaldokumente befinden sich dann bis zur Rückgabe der Vorgänge in den eingereichten Kisten der Zulassungsdienste. Die Vorgänge werden – einschließlich der Fahrzeug- und Personaldokumente – in den für das Publikum nicht zugänglichen Räumlichkeiten der Zulassungsbehörde verwahrt. Zu 7.f)I. und II.: Eine Vorgangsbearbeitung ist ohne Einbehalten der Ausweisdokumente möglich, sofern beglaubigte Kopien dieser Dokumente vorgelegt werden, die erst vor kurzem gefertigt wurden. Damit kann das von der Zulassungsbehörde verfolgte Ziel (Nachweis der Halterdaten; Unterschriftenprüfung auf Vollmachten; Bekräftigung des Willens zur Zulassung in Vertretungsfällen ) ebenfalls erreicht werden. Amtliche Beglaubigungen können bei jedem/jeder Notar/in oder Bürgeramt gefertigt werden. 8. Ist der Senat willens, eine An-, Um- und Abmeldung von KFZ auf elektronischem Wege (Akkreditierung mithilfe des elektronischen Personalausweises) zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals zeitnah einzuführen? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges als 1. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht. Berliner Fahrzeughalter/-innen können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt , den Antrag auf Außerbetriebsetzung – ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde – stellen. Dabei ist die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das für den Erlass und die Ausgestaltung der zulassungsrelevanten Bestimmungen zuständig ist, beabsichtigt, die rechtlichen Voraussetzungen für weitere internetbasierte Zulassungsvorgänge zu schaffen. Nach gegenwärtiger Terminplanung des BMVI soll die Wirkbetriebaufnahme der 2. Stufe des Projektes i-Kfz in der 2. Jahreshälfte 2016 erfolgen. Dann wird es möglich sein, ein ab dem 01.01.2015 nach dem neuen Verfahren zugelassenes und nachfolgend abgemeldetes Fahrzeug Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 490 4 internetbasiert auf denselben Halter bzw. dieselbe Halterin im selben Zulassungsbezirk wieder zuzulassen. Das Land Berlin wird die avisierten bundesrechtlichen Anforderungen selbstverständlich umsetzen. 9. Welchen Verbesserungsbedarf sieht der Senat insoweit und welche Maßnahmen plant er gegebenenfalls? Zu 9.: Mehrere Stellen, die bei der Kfz-Zulassungsbehörde (jeweils Sachbearbeitung in Zulassungsangelegenheiten ) frei waren bzw. sind, wurden gerade bzw. werden demnächst nachbesetzt. Damit stehen der Kfz-Zulassungsbehörde zukünftig mehr Dienstkräfte als derzeit zur Verfügung, was – nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - die Wartezeiten auf einen Termin spürbar verkürzen wird. Gegen den sich in jüngster Zeit massiv ausgeweiteten Terminhandel mit online gebuchten Terminen der KfzZulassungsstelle kann wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht vorgegangen werden. Da dieser Terminhandel jedoch aus Sicht des Senats nicht akzeptabel ist, wurden Gegenmaßnahmen ergriffen. So haben die Erfahrungen der Kfz-Zulassungsstelle beim Themenkomplex Terminvereinbarung gezeigt, dass Schwächen vorhanden sind, die jetzt gemeinsam mit dem IT Dienstleistungszentrum Berlin angegangen wurden. Zielsetzung dabei ist, künftigen Missbrauch so weit wie möglich zu erschweren. So wird z: B. sichergestellt, dass bei gebuchten Terminen keine Namensänderungen mehr vorgenommen werden können. Außerdem wurde technisch sichergestellt, dass gebuchte Termine, die durch Löschung/Absage freigegeben werden, nicht sofort unter neuem Namen neu gebucht werden können. Die Maßnahmen im Einzelnen werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Ferner werden die Terminbuchungen in gewissen Abständen auf auffällige Eintragungen durchgesehen und entsprechende Termine gelöscht. 10. Wie wird mit den vorhandenen Verbesserungsvorschlägen seitens des Personals umgegangen? Zu 10.: Qualitätsvorschläge der Dienstkräfte sind jederzeit willkommen. Es wird dann gemeinsam mit den Führungskräften geprüft, ob die Vorschläge umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden Geschäftsprozesse regelmäßig in den Strategieworkshops der einzelnen Fachbereiche besprochen, die Möglichkeiten der Optimierung ausgelotet und ggf. Maßnahmen zur Umsetzung geplant. Berlin, den 08. Juli 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015)