Drucksache 17 / 16 491 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Wir lassen Sie an der Haltestelle stehen, weil wir dich lieben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Aus welchem Grund ignorieren die Busfahrer der Linien 188 und 283 an der Haltestelle Carmerplatz immer wieder wartende Fahrgäste und fahren an diesen vorbei? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der BVG liegen keine Erkenntnisse vor, dass an dieser Haltestelle trotz wartender Fahrgäste wiederholt ohne Halt vorbeigefahren wird.“ Frage 2: Wie viele Beschwerden bzgl. solcher Vorfälle gingen bei der BVG in den letzten 3 Jahren ein? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es gab insgesamt zur Buslinie 188 und 283 vier Beschwerden in 2013, vier Beschwerden in 2014 und drei Beschwerden bisher in 2015. Hierbei wird nicht im Einzelnen erfasst, ob sich die Beschwerde konkret auf die Durchfahrt eines Busses bezieht.“ Frage 3: Gibt es andere Haltestellen, bei denen es zu solchen Vorfällen kommt? Wenn ja, um welche handelt es sich dabei? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der BVG liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass einzelne Haltestellen trotz wartender Fahrgäste nicht angefahren werden.“ Frage 4: Welche unmittelbaren und mittelbaren Möglichkeiten haben betroffene Fahrgäste? Antwort zu 4.: Wird ein bestehender Anspruch auf Beförderung nach §22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch das Verkehrsunternehmen nicht gewährt, sollten sich die Fahrgäste direkt an das Verkehrsunternehmen wenden, in diesem Fall an die BVG AöR. Nur die BVG AöR kann als verantwortliches Unternehmen für die Durchführung des Busverkehrs ein eventuelles Fehlverhalten mit dem beteiligten Fahrpersonal auswerten. Sollte auf diesem Wege keine Klärung des Sachverhaltes erfolgen können, haben Fahrgäste die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zu wenden (www.soep-online.de). Diese schlichtet neutral und kostenlos Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen. Bei wiederholten Verstößen gegen § 22 PBefG können diese gemäß § 61 PBefG als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, sofern vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Verkehrsunternehmens vorliegt. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Sollte ein Bus versehentlich an einer Haltestelle vorbeifahren, gibt es für die Fahrgäste keine unmittelbare Möglichkeit, den Bus zum erneuten Halten zu veranlassen. Wie in allen Fällen, bei denen Fahrgäste Abweichungen in der Qualität der BVGLeistung wahrnehmen, gilt der Weg über das BVGBeschwerdemanagement . Beschwerden über die Leistungsqualität werden umgehend an die Betriebsbereiche weitergeleitet, um mit diesem Prozess eine kontinuierliche Verbesserung unserer Verkehrsleistung zu erzielen.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 491 2 Frage 5: Welche (technischen) Möglichkeiten gibt es um diese Problematik zu verhindern? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es gibt technisch keine Möglichkeiten, ein versehentliches Durchfahren an Haltestellen zu verhindern, die praktikabel sind und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand implementiert werden können.“ Berlin, den 8. Juli 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015)