Drucksache 17 / 16 493 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 22. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Tierschutzbeauftragter des Senats und Tierschutzbeauftragte der Tierschutzeinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele firmeneigene Tierschutzbeauftragte arbeiten in den Berliner Tierversuchseinrichtungen (Haltung , Zucht und Tierversuche)? Zu 1.: Die Berliner Zucht- und Haltungseinrichtungen für Versuchstiere und die Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, haben insgesamt 56 Tierschutzbeauftragte bestellt. 2. Wie hoch ist der Stellenanteil, der diesen Tierschutzbeauftragten ausschließlich für die Begleitung und Kontrolle der Tierversuche, bzw. der Haltung und Zucht der Versuchstiere zur Verfügung steht? 3. Wie hoch ist der Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit der Tierschutzbeauftragten zu diesem Zweck? Zu 2. und 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Letztlich hängt der zeitliche Umfang der Tätigkeit in der jeweiligen Einrichtung vor allem von der Anzahl gehaltener und gezüchteter Versuchstiere und der Zahl durchgeführter Tierversuche ab. 4. In wie weit hat der Senat den Tierschutzbeauftragten des Senats in die Entscheidungsfindung über Investitionen zu Gunsten von Tierversuchsvorhaben bzw. Ersatzmethoden einbezogen? 5. Welche Vorschläge hat sich der Senat vom Berliner Tierschutzbeauftragten zur Förderung von Ersatzmethoden unterbreiten lassen und wie will er diese umsetzen ? Zu 4. und 5.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bezieht den Landestierschutzbeauftragten in Überlegungen zur Lösung tierschutzrelevanter Fragestellungen ein. Dies entspricht Sinn und Zweck dieses Amtes. Inhalt sowie Art und Weise der Zusammenarbeit sind in einer Vereinbarung zwischen dem Landestierschutzbeauftragten und der Senatsverwaltung festgelegt . In regelmäßigen Gesprächen wird ein intensiver Austausch zwischen der für den Tierschutz zuständigen Staatssekretärin und dem Landestierschutzbeauftragten gepflegt. Dabei hat der Landestierschutzbeauftragte auf Anfrage auch einzelne Vorschläge zum Ersatz von Tierversuchen gemacht und in der Folge mit Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses diskutiert. Über diesen sehr intensiven Austausch hinaus wurde der Landestierschutzbeauftragte in die Planungen und Vorbereitungen zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen einbezogen, nicht zuletzt wegen seiner ausgewiesenen , international anerkannten Expertise auf diesem Gebiet. So hat der Senat u. a. seinen Vorschlag, eine Professur zur Erforschung von Alternativmethoden im Rahmen des fachübergreifenden Graduiertenkollegs – Forschungsplattform B23R - der Freien Universität Berlin zu fördern, aufgegriffen und umgesetzt. Das vom Senat zustimmend begleitete positive Wirken des Landestierschutzbeauftragten auf dem Gebiet der Alternativen zu Tierversuchen wurde u. a. bei einer Anhörung am 18. März 2013 im Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie des Berliner Abgeordnetenhauses zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Thema „Berlin Forschungshauptstadt für Alternativmethoden zu Tierversuchen machen“ deutlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 493 2 6. Sollte der Senat den Berliner Tierschutzbeauftragten bislang nicht in die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Förderung von Tierversuchen bzw. Ersatzmethoden einbezogen haben, warum nicht? Und plant er dies zu ändern? Zu 6.: Entfällt. 7. Kann der Tierschutzbeauftragte frei über sein Budget verfügen und wenn ja, wie hat er es im letzten Jahr verwendet? Zu 7.: Der Tierschutzbeauftragte hat kein „eigenes Budget“. In Abhängigkeit von aktuellen Anlässen, wie z. B. der Veranstaltung des Berliner Tierschutztages oder der Durchführung von Expertenanhörungen bzw. Workshops , werden dem Tierschutzbeauftragten Mittel aus dem Etat der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. So standen für die Planung und Durchführung des Berliner Tierschutztages 2014 Mittel in Höhe vom 3.000,-- € zur Verfügung. Auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16107 wird verwiesen. Berlin, den 14. Juli 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2015)