Drucksache 17 / 16 495 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 24. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Inklusion durch Sport II: Landesfinanziertes Programm Inklusion durch Sport Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang unterstützt das Land Berlin die Kampagne "Inklusion durch Sport" des Behindertensport -Verband-Berlin e.V.? (siehe http://bsberlin.de/inklusion-durch-sport.html, Fußzeile ) Zu 1.: Die Kampagne „Inklusion durch Sport“ wird mit bis zu 12.000 Euro finanziell unterstützt. Es besteht ein fachlicher Austausch zur Umsetzung von Inklusion im und durch Sport. 2. Welche Vereine wurden bislang mit welchen Summen durch die Kampagne unterstützt? Wie viele Anträge wurden bislang gestellt, und wie viele wurden abgelehnt? 3. Wie erfolgreich waren die so unterstützten Vereine in der Einwerbung der Inklusionsmittel aus der "Aktion Mensch"? Zu 2. und 3.: Zehn Sportvereine konnten bislang bis zu der Antragstellung unterstützt und begleitet werden.  Berliner Wasserratten gegr. 1889 e.V.  Turn- und Sportverein Spandau 1860 e.V.  SCL Sportclub Lebenshilfe Berlin e.V.  Sporttreff Karower Dachse e.V.  Berliner Gesundheitssport e.V.  Frauensport und Kampfkunst e.V.  Frau am Ball Berlin e.V.  PSV Berlin e. V. (Abteilung Fechten)  Sportverein Pfeffersport e. V.  TuS Hohenschönhausen 1990 e. V. Es wurden zehn Anträge im Programm "Noch-vielmehr -vor" und ein Antrag im Programm "Barrierefreiheit" der Aktion Mensch eingereicht. An ca. zehn weiteren Anträgen wird gearbeitet und für weitere zehn bis zwölf Anträge gab es eine Erstberatung durch den Behinderten-Sportverband Berlin e. V. zu bestehenden guten Grundideen. Für alle eingereichten Inklusionssportprojekte wurden bisher Fördersummen zwischen 4.000 und 5.000,-€ (Förderhöchstgrenze) beantragt. Bisher wurde keiner der elf in den Monaten März bis Juni 2015 eingereichten Anträgen von der Aktion Mensch bewilligt, aber auch noch kein Antrag abgelehnt. Angesichts der von der Aktion Mensch genannten momentanen durchschnittlichen Bearbeitungszeit von sechs Monaten sind die ersten Entscheidungen voraussichtlich ab September 2015 zu erwarten. 4. Wie bewertet der Senat die Kampagne? Zu 4.: Es handelt sich um eine Maßnahme, die geeignet ist, den Umsetzungsprozess der Inklusion im Bereich des Sports im Land Berlin zu fördern. Durch die fachliche Beratung und begleitende Unterstützung bei der oft komplizierten Antragstellung sollen höhere Erfolgsaussichten für und neue finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Inklusion bei den Sportvereinen geschaffen werden. Mit der finanziellen Unterstützung durch das Land Berlin ist von einem enormen finanziellen Mehrwert für die sportliche Inklusion im Land Berlin auszugehen. Berlin, den 06. Juli 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015)