Drucksache 17 / 16 497 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 24. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015) und Antwort Studentisches Wohnen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurde zum Wintersemester 2015/16 und zum Sommersemester 2016 von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Wohnraum gezielt für Studierende zur Verfügung gestellt? Antwort zu 1: Alle sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) bieten regelmäßig Studierenden ein besonderes Wohnungsangebot an. Dabei wird nicht nach Semestern unterschieden, sondern mit zeitlich abgestimmten Aktionen auf das besondere Wohnungsangebot für studierende bei den städtischen WBG hingewiesen. Die städtischen WBG engagieren sich für bezahlbare und attraktive Wohnangebote für Studierende und Auszubildende mit zahlreichen Initiativen, Einzelmaßnahmen oder durch die Schaffung struktureller Voraussetzungen dafür, dass Studierende mit ausreichend Wohnraum in Berlin versorgt werden. Ein Gesamtumfang für alle Einzelmaßnahmen ist kurzfristig durch den Senat nicht zu ermitteln. Ausführlich geht der Senat in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (Piraten) vom 23. Juni 2014 (DS 17/14062) auf die Vielzahl der Maßnahmen ein, die durch die städtischen WBG umgesetzt werden und verdeutlicht damit, wie umfangreich der Beitrag der landeseigenen WBG ist, Studierenden gezielt Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Frage 2: Wie viele Studierende, die sich zunächst beim Studentenwerk Berlin um einen Wohnheimplatz beworben haben, wurden erfolgreich bei den Wohnungsbaugesellschaften untergebracht? Antwort zu 2: Angaben dazu werden weder vom Studentenwerk Berlin, dem Senat, noch von den städtischen WBG erhoben und ausgewertet. Frage 3: Welchen Beitrag sollen nach Meinung des Senats die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Bereich studentisches Wohnen in den kommenden Semestern leisten? Gibt es hierzu konkrete Vereinbarungen mit den Wohnungsbaugesellschaften? Wenn ja, welche? Antwort zu 3: Mit dem Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten (Mietenbündnis) hat der Senat zusammen mit den sechs städtischen WBG konkrete Verabredungen getroffen und dadurch zur Verbesserung der Angebotssituation für Studierende beigetragen . Die städtischen WBG verpflichten sich im Mietenbündnis zu einer Erweiterung und Vertiefung der Kooperation zum studentischen Wohnen sowohl im Wohnungsbereich , als auch bei den Wohnheimen im jeweiligen Bestand. Auf der Grundlage des Mietenbündnisses wurden zusätzliche Informationskampagnen und Netzwerke organisiert, wofür beispielhaft die gemeinsame Plattform der sechs städtischen WBG: http://www.wohnenfuer.berlin/jungeswohnen/ steht. Darüber hinaus wurden Wohnungen, speziell für Studierende gezielt bereitgestellt und deren Vermietung im Rahmen des Reportings zum Mietenbündnis erfasst. Im Rahmen des Mietenbündnis wurden 2013 1.381 Wohnungen Studierenden und Auszubildenden zur Verfügung gestellt. 2014 waren es 1.727 Wohnungen. Dieser Trend setzt sich fort. Darüber hinaus verfolgt der Senat das Ziel, das Angebot an studentischem Wohnen in Berlin auch durch für Studentinnen und Studenten geeigneten Wohnungsneubau in den nächsten Jahren signifikant zu erhöhen. Berlin, den 09. Juli 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015)