Drucksache 17 / 16 504 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 29. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Wie barrierefrei ist der ÖPNV im Land Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die DB AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele S- und U-Bahnhöfe sind derzeit im Land Berlin noch nicht barrierefrei ausgestattet (es wird um eine genaue Aufstellung der einzelnen Bahnhöfe gebeten )? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind von 133 Bahnhöfen im Land Berlin 9 Stationen noch nicht stufenfrei durch einen Aufzug oder Rampe erschlossen. Diese sind: Gehrenseestraße, Hirschgarten , Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Marienfelde, Nöldnerplatz, Wilhelmshagen, Yorckstraße, Warschauer Straße, Ostkreuz (teilweise). Definition von Stufenfreiheit: stufenfrei ist ein Bahnsteig , wenn dieser ohne (Treppen-) Stufen <=3cm zugänglich ist. Das ist der Fall wenn er ebenerdig = höhengleich erreicht werden kann (sehr oft bei Außenbahnsteigen ) oder über einen Aufzug bzw. eine "lange Rampe" (> 60m) mit max. 6% Neigung.“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Mit Stand 1.7.2015 sind 65 der insgesamt 173 Berliner U-Bahnhöfe noch nicht barrierefrei ausgestattet. Es handelt sich um die U-Bahnhöfe Adenauerplatz, Afrikanische Straße, Altstadt Spandau, Alt-Tempelhof, Augsburger Straße, Bayerischer Platz, Birkenstraße, Blissestraße , Borsigwerke, Deutsche Oper, Eisenacher Straße, Ernst-Reuter-Platz, Franz-Neumann-Platz, Französische Straße, Friedrich-Wilhelm-Platz, Gneisenaustraße, Görlitzer Bahnhof, Güntzelstraße, Grenzallee, Halemweg, Hansaplatz , Haselhorst, Hausvogteiplatz, Heinrich-HeineStraße , Holzhauser Straße, Jakob-Kaiser-Platz, Jannowitzbrücke , Kaiserdamm, Karl-Marx-Straße, Klosterstraße , Konstanzer Straße, Kurfürstenstraße, Kurt-Schumacher -Platz, Neu-Westend, Mierendorffplatz, Möckernbrücke , Mohrenstraße, Moritzplatz, Nauener Platz, OskarHelene -Heim, Pankstraße, Paulsternstraße, Parchimer Allee, Platz der Luftbrücke, Podbielskiallee, Rathaus Schöneberg, Residenzstraße, Rohrdamm, Rosa-Luxemburg -Platz, Rüdesheimer Platz, Schlesisches Tor, Schloßstraße , Schönleinstraße, Seestraße, Siemensdamm, Sophie -Charlotte-Platz, Spichernstraße, Thielplatz, ViktoriaLuise -Platz, Westphalweg, Weinmeisterstraße, Wutzkyallee , Yorckstraße, Zitadelle, Zwickauer Damm.“ Frage 2: Gibt es ein Realisierungskonzept für die vollständige barrierefreie Ausstattung aller Berliner S- und UBahnhöfe und wenn ja, mit welchen zeitlichen Zielen? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Ja, nach aktuellem Stand werden im Mittelfristzeitraum die noch fehlenden Bahnhöfe stufenfrei erschlossen .“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG strebt an, bis 2020 alle U-Bahnhöfe barrierefrei ausbauen zu können. Für alle zurzeit noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe wurden entsprechende Planungsaufträge an Ingenieurbüros vergeben und für einen Teil konnten bereits die Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. 2015 werden auf den U-Bahnhöfen Haselhorst und Wutzkyallee Aufzüge in Betrieb genommen. Für 2016 ist vorgesehen, die U-Bahnhöfe Adenauerplatz, Blissestraße, Jannowitzbrücke, Karl-Marx-Straße, OskarHelene -Heim, Parchimer Allee, Podbielskiallee, Thielplatz , Yorckstraße, Zitadelle mit Aufzügen auszustatten.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 504 2 Frage 3: In welcher Reihenfolge sollen insoweit die aktuell noch nicht barrierefrei zu erreichenden S- und UBahnhöfe umgebaut werden? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Gegenwärtig können wir noch keine Aussage über die Reihenfolge treffen. Diese ist abhängig von der gesicherten Finanzierung der einzelnen Projekte.“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Reihenfolge richtet sich bei den U-Bahnhöfen nach dem jeweiligen Abschluss der einzelnen Baugenehmigungsverfahren .“ Frage 4: Auf welchen Tramlinien werden gegenwärtig bereits ausschließlich barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Auf den Linien Straßenbahnlinien M1, M2, M5, M10, 16, 18, 21, 27, 50, 60, 62 und 63 werden ausschließlich barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt.“ Frage 5: Wie bewertet der Senat dieses Angebot und ist dessen Ausweitung geplant? Antwort zu 5: Die beschleunigte Umrüstung des Fahrzeugparks der Straßenbahn auf vollständig barrierefreie Fahrzeuge und damit die Ausweitung des Einsatzes barrierefreier Fahrzeuge auf das gesamte Netz sind ein wesentliches Ziel des Senats. Er finanziert daher die seit 2011 laufende Beschaffung neuer Flexity-Bahnen durch die BVG. Nach vollständiger Auslieferung aller noch nicht gelieferten Fahrzeuge können voraussichtlich ab 2017 alle derzeit planmäßig angebotenen Fahrten im Berliner Straßenbahnnetz mit vollständig barrierefreien Fahrzeugen bedient werden. Über die in Frage 4 genannten Linien hinaus verkehren weitere Linien in einem im Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 festgelegten Mindesttakt anteilig mit barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen . Mit Ausnahme der Linien 37, 61 und 67 werden daher auf allen Straßenbahnlinien ganz oder teilweise mit barrierefreien Fahrzeugen bedient. Die Strecken der Linien 37 und 67 werden abschnittsweise durch andere, mit barrierefreien Fahrzeugen bediente Straßenbahnlinien mitbedient. Daher kann lediglich auf zwei Streckenabschnitten der Linie 61 zwischen Köpenick und Rahnsdorf derzeit noch kein barrierefreies Angebot gewährleistet werden. Den nach Umstellung aller Linien 2017 fahrzeugseitig erreichten Stand der Barrierefreiheit bei der Straßenbahn sieht der Senat als wesentlichen Baustein in der Umsetzung des Rechts von Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft entsprechend der Zielsetzungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an. Berlin, den 09. Juli 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015)