Drucksache 17 / 16 506 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 29. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Mehr Qualität bei Gerichtsgutachten im Familienrecht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beteiligt sich das Land Berlin an der vom Bundesjustizministerium geplanten Änderung des Sachverständigenrechts und des Verfahrensrechts in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ? Zu 1.: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 29. Mai 2015 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen der Länderbeteiligung übersandt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Auswertung der Anfang Juni 2015 begonnenen und noch andauernden Befragung der gerichtlichen Praxis wird die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu dem Referentenentwurf Stellung nehmen. 2. Welche Schritte hat der Senat angesichts dieser Entwicklung in Bezug auf die Evaluierung der Qualität der Gutachten in Familiensachen an den drei Berliner Familiengerichten seit der Beantwortung der Anfrage mit der Drs. 17/14435 unternommen bzw. welche konkreten Schritte plant er? Zu 2.: Über die koordinierende Tätigkeit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt , der alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen angehören, ist das Thema der Qualität familienpsychologischer Gutachten als Schwerpunktthema des Treffens des Koordinierungskreises im Februar 2015 angeregt und aufgegriffen worden. Deren Koordinierungskreis hat die intensive Diskussion in die neun örtlichen Arbeitskreise getragen. Darüber hinaus organisiert das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg eine Fortbildungsreihe für Familienrichterinnen und Familienrichter zum interdisziplinären Familienrecht in 2015/16, die das mehrtägige Modul zu Sachverständigen mit den Unterthemen Begutachtung der Erziehungsfähigkeit , Begutachtung in Umgangsfällen sowie Qualitätskriterien für Gutachten enthält. 3. Welchen Verbesserungs- und/oder Handlungsbedarf sieht der Senat insoweit bezüglich der Erstellung von Gutachten in Familiensachen an den drei Berliner Familiengerichten ? Zu 3.: Im Hinblick auf das in Berlin bestehende stabile und strukturierte System der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Möglichkeiten des Fachaustausches bei Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, zuletzt am 10. Juni 2015 zum Thema „8 Jahre interdisziplinäre Zusammenarbeit – Beschleunigtes Familienverfahren in Berlin“, ist es den zuständigen Richterinnen und Richtern bereits jetzt möglich, fachlich geeignete Gutachterinnen und Gutachter zu beauftragen und im Verfahren die Gutachten kritisch zu begleiten. Mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen zum Sachverständigenrecht wird es weiteren Anlass für Erfahrungsaustausch zwischen den am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen , insbesondere zwischen den Sachverständigen und Richterinnen bzw. Richtern geben. Dieser Dialog wird seitens der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz weiter unterstützt werden. 4. Teilt der Senat die Auffassung, dass die im Zuge der geplanten Änderungen zukünftig vorgegebenen Qualifikationen der Gutachter nur ein erster Schritt sind und es im zweiten Schritt auch der Festlegung entsprechender Mindeststandards für familienrechtliche Gutachten bedarf ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 506 2 Zu 4.: Ein Kriterienkatalog für familienrechtliche Gutachten im Sinne von Mindeststandards ist wünschenswert. Aufgrund der Komplexität und Variationsbreite erscheint es fraglich, sachliche Mindeststandards an Gutachten im Gesetz selbst zu normieren. Soweit Juristinnen und Juristen sowie Sachverständige aus der Expertengruppe beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz planen, ein gemeinsames Papier im Sinne einer Checkliste zur Orientierung für die Praxis unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu erarbeiten, ist dies als Angebot für die Praxis zu begrüßen. Berlin, den 15. Juli 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015)