Drucksache 17 / 16 508 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Freiberg (CDU) vom 29. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Rückforderung von Arbeitsentgelt wegen Teilnahme am Charité-Streik Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass bei Arbeitnehmern der Charité, die sich am aktuellen Streik beteiligen, überzahltes Arbeitsentgelt zurückgefordert bzw. mit dem laufenden Arbeitseinkommen verrechnet wird? Zu 1.: Die Zahlung und Rückforderung bzw. Verrechnung der Arbeitsentgelte mit Überzahlungen wegen der Streikteilnahme liegt in der Verantwortung des Vorstandes der Charité. 2. Wie hoch ist die Anzahl der täglich streikenden Arbeitnehmer im Verhältnis zum bestehenden Personalbestand unterteilt nach den Organisationseinheiten der Charité an den bisherigen jeweiligen Streiktagen? Zu 2.: Formal zum Streik aufgerufen wurden alle Beschäftigten , die dem Geltungsbereich des Tarifvertrages der Charité (TV-Charité) unterfallen. Zielgruppe war erkennbar der pflegerische Bereich, wozu auch der Funktionsdienst wie Wirtschafts- und Versorgungsdienst gehört . Die Teilnahme pro Streiktag und pro organisatorischer Einheit ist in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt. Die letzte Spalte stellt die pflegerisch tätigen Beschäftigten pro Bereich dar. Die Angaben können nach Auskunft des Vorstandes der Charité gewisse Unschärfen enthalten, bspw. Teilzeit, gesplittete organisatorische Zuordnung, Latenzen in der Streikdokumentation. Soweit vereinzelt Verwaltungsbereiche am Streik teilgenommen haben, sind die insoweit zugeordneten Beschäftigten dargestellt. Berlin, den 13. Juli 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) S17-16508 S1716508 Anlage