Drucksache 17 / 16 509 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 29. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Kooperation von Berliner Polizei und Verfassungsschutz mit ausländischen Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum “ (GTAZ) ist eine Einrichtung des Bundes zur Koordinierung der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland . Soweit nach einer Kooperation der Berliner Polizei und des Berliner Verfassungsschutzes mit ausländischen Nachrichtendiensten im GTAZ gefragt wird, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Berliner Behörden über Verbindungsbeamte im vom Bund betriebenen GTAZ vertreten sind. Für die Kooperation mit ausländischen Diensten sind auf der Grundlage der Auslandszuständigkeit des Bundes grundsätzlich die beteiligten Bundesbehörden für den direkten Kontakt zuständig. Vor diesem Hintergrund ist es dem Senat nicht möglich, Einzelheiten zu den Verfahren beziehungsweise den polizeilichen und nachrichtendienstlichen Kooperationspartnern der Bundesbehörden mitzuteilen, zumal die Landesbehörden an diesem Informationsaustausch nicht beteiligt sind. Es handelt sich hier ausschließlich um Fragen in der Zuständigkeit des Bundes, deren Beantwortung und Bewertung dem Bund obliegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppen-Sitzungen des GTAZ werden durch die Berliner Behörden nicht erfasst. Der Senat hat keine Kenntnis von einer regelmäßigen Teilnahme ausländischer Nachrichtendienste und Polizeibehörden im GTAZ. 1. Auf welcher Rechtsgrundlage kooperieren Berliner Polizei und Verfassungsschutz direkt mit ausländischen Nachrichtendiensten? 2. Mit welchen ausländischen Nachrichtendiensten haben Berliner Polizei und Verfassungsschutz in den letzten zehn Jahren aus welchen Anlässen jeweils kooperiert ? 3. Welche ausländischen Nachrichtendienste haben mit dem im Dezember 2004 eingerichteten Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) direkt kooperiert, und in welcher Form haben sie an der Arbeit des GTAZ (einschließlich Daten- und Informationsaustausch) teilgenommen und welche nehmen noch heute daran teil? 4. Welche ausländischen Anti-Terrorzentren, wie etwa das spanische Centro Nacional contra el Terrorismo y el Crimen Organizado (CITCO), haben seit wann welche Verbindungen zum GTAZ, und in welcher Form haben sie an der Arbeit des GTAZ teilgenommen (einschließlich Daten- und Informationsaustausch)? 5. Welche ausländischen Polizeibehörden haben in welcher Form durch welche Abteilungen Kontakt zum GTAZ (einschließlich Daten- und Informationsaustausch )? 6. Aus welchen Gründen wurden die Beziehungen des spanischen CITCO und des GTAZ wann abgebrochen , und zu welchen anderen, ähnlichen AntiTerrorzentren wurden die Kontakte ebenfalls abgebrochen (bitte die jeweiligen Gründe angeben)? 7. Welche der in den Fragen 2 bis 5 angesprochenen Strukturen verfügen über Staatsschutz- oder IntelligenceAbteilungen , deren Praxis nach hiesigem Verständnis und hiesigen Rechtsgrundlagen der von Nachrichtediensten entspricht? 10. An welchen der in Frage 8 und 9 genannten Arbeitsgruppen nahmen und nehmen ausländische Nachrichtendienste (welche) oder Anti-Terror-Zentren oder Polizeibehörden mit welchen Abteilungen welcher Form teil (einschließlich Daten- und Informationsaustausch)? Zu 1. bis 7. und 10.: Siehe Vorbemerkung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 509 2 8. An welchen der im Jahre 2008 existierenden Arbeitsgruppen – AG Tägliche Lagebesprechung (Austausch aktueller Lageerkenntnisse, Erstellung anlassbezogener Erstbewertungen und Abstimmung einzuleitender Maßnahmen), AG Gefährdungsbewertungen (Austausch aktueller Lageerkenntnisse zur Erstellung und Fortschreibung von zwischen den Behörden abgestimmten Gefährdungsbewertungen), AG Operativer Informationsaustausch (Identifizierung von Ermittlungsansätzen und Abstimmung operativer Maßnahmen), AG Fallauswertung (Erstellung von einzelfallübergreifenden Lagebewertungen und Analysen zu ausgewählten Feldern des islamistischen Terrorismus), AG Strukturanalysen (Durchführung von Grundlagenprojekten zu Strukturen und Funktionsweisen islamistischer Netzwerke), AG Auswertung „Islamistisch terroristisches Personenpotential “ (Zusammenfassung und Abgleich von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Bewertungen zum islamistisch -terroristischen Personenpotenzial), AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (Früherkennung ob in konkreten Einzelfällen bei Personen mit islamistischterroristischem Hintergrund insbesondere ausländer- oder asylrechtliche Maßnahmen angezeigt sind) – nahmen Berliner Behörden in welcher Form teil? 9. Welche dieser Arbeitsgruppen existieren derzeit noch? Seit wann und an welchen Arbeitsgruppen nehmen derzeit Berliner Behörden in welcher Form (einschließlich Daten- und Informationsaustausch) teil? Zu 8. Und 9.: Das Land Berlin entsendet für die in der Frage aufgeführten Arbeitsgruppen des GTAZ jeweils Verbindungsbeamte beziehungsweise gegebenenfalls einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Fachbereichs , wobei – soweit dies erkennbar ist – auf eine Teilnahme verzichtet wird, wenn eine Betroffenheit der jeweiligen Berliner Behörde ausgeschlossen werden kann. Berlin, den 13. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2015)