Drucksache 17 / 16 510 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 29. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Bezahlung von Grundschullehrkräften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele verbeamtete und wie viele tariflich angestellte Grundschullehrkräfte befinden sich derzeit im Berliner Schuldienst? Zu 1.: Zum Schuljahr 2014/2015 befinden sich 6.643 beamtete und 4.111 tarifbeschäftigte Lehrkräfte an den Grundschulen (einschließlich der Grundschulteile an Integrierten Sekundarschulen - ISS - und Gemeinschaftsschulen ). 2. Wie werden verbeamtete und tariflich angestellte Grundschullehrkräfte eingestuft und wie begründet sich die jeweilige Einstufung? (bitte differenzieren nach normaler Lehrkraft, (stellv.) Schulleitung) Zu 2.: a) Lehrkräfte im Einstiegsamt Beamtete Lehrkräfte mit einer Ausbildung zum „Lehrer “ (L1) erhalten im Einstiegsamt Bezüge der Besoldungsgruppe A 12. Dies ergibt sich aus § 8 der Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) in Verbindung mit Anlage I der Landesbesoldungsordnung. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit derselben Ausbildung erhalten eine Vergütung nach Entgeltgruppe (E) 11. Dies ergibt sich aus den Lehrerrichtlinien Teil A Nr. 1. b) Stellvertretende Schulleiterinnen/stellvertretende Schulleiter Stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter erhalten als Beförderungsamt der Konrektorin oder des Konrektors entweder Bezüge nach Besoldungsgruppe A 12 (§ 8 Nr. 1b BLVO) oder nach Besoldungsgruppe A 13 (§ 8 Nr. 2a BLVO). Die Besoldungsgruppe richtet sich nach der Schüler/innenzahl. Bei einer Schülerzahl bis zu 360 Schülerinnen /Schülern erhalten sie Bezüge nach BesGr A 12, ab 361 Schülerinnen/Schülern erhalten sie Bezüge nach BesGr. A 13. Dies ist in Anlage I der Landesbesoldungsordnung geregelt. Tarifbeschäftigte werden nach Lehrerrichtlinien Teil A Nr. 1 in E 11 bzw. E 13 eingruppiert. c) Schulleiterinnen und Schulleiter Schulleiterinnen und Schulleiter von Grundschulen erhalten im Beförderungsamt des Rektors/der Rektorin je nach Schülerzahl Besoldungsgruppe A 13 bei einer Schülerzahl von 180 bis 360 Schülerinnen und Schülern und Besoldungsgruppe A 14 bei einer Schülerzahl ab 361 Schülerinnen und Schülern. Dies ergibt sich aus § 8 Nr. 2b) bzw. Nr. 3 a) BLVO sowie aus der Anlage I der Landesbesoldungsordnung . Tarifbeschäftigte erhalten eine Vergütung nach E 13 bzw. E 14 nach Lehrerrichtlinien Teil A Nr. 1. 3. Wie groß ist der durchschnittliche Gehaltsunterschied von Grundschullehrkräften im Vergleich zu Lehrkräften an Oberschulen und wie begründet sich dieser Unterschied (sortiert nach verbeamteten - und tariflich angestellten Lehrkräften/Schulleitung)? Zu 3. Siehe dazu auch die beigefügten Anlagen 1 und 2. Zugrunde gelegt wird der Bruttoverdienst bei Beamtinnen und Beamten, die sich in Erfahrungsstufe 7 befinden. Dies entspricht dem Berliner Durchschnitt. Bei Tarifbeschäftigten wird die Erfahrungsstufe 5 zugrunde gelegt. a) Beamtete Lehrkräfte Beamtete Lehrkräfte im Amt der Lehrerin/im Amt des Lehrers (L1) erhalten in dem hier zugrundeliegenden Musterfall 3.896,27 Euro brutto/ Monat. Beamtete Studienrätinnen und Studienräte erhalten 4.485,39 Euro. Das ergibt einen Gehaltsunterschied von 589,12 Euro. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 510 2 b) Beamtete Schulleiterinnen/beamtete Schulleiter Beamtete Schulleiterinnen/beamtete Schulleiter an Grundschulen erhalten als Rektor/innen mit der Besoldungsgruppe A 13 (Schulen bis 360 Schülerinnen und Schülern) 4.585,35 Euro. Beamtete Schulleiterinnen /beamtete Schulleiter einer ISS ohne gymnasiale Oberstufe erhalten als Rektoren A 15 5.431,60 Euro. Dies ergibt einen Gehaltsunterschied von 846,25 Euro. Beamtete Schulleiterinnen/beamtete Schulleiter an Grundschulen mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern erhalten in BesGr. A 14 4803,56 Euro. Dadurch verringert sich der Unterschied zu der Bezahlung von Rektoren an ISS ohne Oberstufe auf 628,04 Euro. c) Tarifbeschäftigte Lehrkräfte Tarifbeschäftigte Lehrkräfte erhalten nach E 11 monatlich 4.340,71 Euro. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit Studienratsausbildung erhalten nach EG E 13 4887,67 Euro. Dies ergibt eine Differenz von 546,96 Euro. d) Tarifbeschäftigte Schulleiterinnen/tarifbeschäftigte Schulleiter Tarifbeschäftigte Schulleiterinnen/tarifbeschäftigte Schulleiter erhalten als Grundschulleiterinnen/Grundschulleiter in der E 13 5.054,82 Euro, Schulleiterinnen /Schulleiter an einer ISS ohne Oberstufe in E 15 5.701,20 Euro. Der Gehaltsunterschied beträgt 646,38 Euro. Tarifbeschäftigte Schulleiterinnen/tarifbeschäftigte Schulleiter in E 14 erhalten 5208,49 Euro. Dadurch entsteht eine Differenz zu den Rektorinnen/Rektoren an ISS ohne Oberstufe von 492,71 Euro. 4. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Zu 4.: Die unterschiedliche Vergütung der verschiedenen Lehrämter hängt mit der unterschiedlichen Ausbildungsdauer nach dem bis Januar 2014 gültigen Lehrerbildungsgesetz zusammen. Lehrkräfte, die das Lehramt des Lehrers – L1 – anstrebten, hatten 240 Leistungspunkte im Bachelor und Masterstudium zu erbringen. Das Masterstudium dauerte ein Jahr, genauso wie der sich anschließende Vorbereitungsdienst. Die Ausbildung zum Studienrat dagegen umfasste 300 Leistungspunkte inklusive 2 Jahre Masterstudium sowie ein zweijähriges Referendariat . 5. Inwiefern besitzt die aktuelle Begründung zur Einstufung von Grundschullehrkräften auch dann noch Gültigkeit , wenn diese zukünftig nach dem neuen Lehrerbildungsgesetz eine Lehrbefähigung über drei Fächer verfügen ? Zu 5.: Das neue Lehrkräftebildungsgesetz vom 7. Februar 2014 sieht das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an ISS und Gymnasien sowie das Lehramt an beruflichen Schulen vor. Für alle drei Lehrämter ist ein Studienumfang von 300 Leistungspunkten und ein achtzehnmonatiger Vorbereitungsdienst vorgesehen. Das bedeutet für Grundschullehrkräfte eine Verlängerung der Ausbildung um eineinhalb Jahre gegenüber der früheren Ausbildung. Von Umfang und Dauer besteht somit kein Unterschied mehr in Bezug auf die anderen Lehrämter. Der Senat prüft derzeit, ob und ggf. welche laufbahn-, besoldungs- und tarifrechtlichen Folgen sich daraus ergeben. 6.Welche zusätzlichen jährlichen Kosten würden auf das Land Berlin zukommen, wenn zum Schuljahr 2016/17 alle Grundschullehrkräfte nach den gleichen Kriterien eingruppiert werden wie ihre KollegInnen an den Oberschulen (sortiert nach verbeamteten - und tariflich angestellten Lehrkräften)? Zu 6.: Die Prüfung der zusätzlichen Kosten ist noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 17. Juli 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2015) ZS P B Frau Wandel Lehrkräfte 03.07.2015 Stand: 03.07.2015 Berechnung der Bruttobezüge: Es wurden keine familienstandsbezogenen Bezügebestandteile bei den Beamten einbezogen. Die Tarifanpassung zum 01.03.2015 ist bereits berücksichtigt sowie die Besoldungsanpassung zum 01.08.2015. Lehrerin und Lehrer A 12 EG 11LEHR Grundgehalt 3.896,27 € 4.340,71 € allg. Stellenzulage Amtszulage Summe 3.896,27 € 4.340,71 € Lehrerin und Lehrer - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern A 13 EG 13LEHR Grundgehalt 4.404,01 € 4.873,48 € allg. Stellenzulage Amtszulage Summe 4.404,01 € 4.873,48 € Studienrätinnen und Studienräte A 13 EG 13 Grundgehalt 4.404,01 € 4.887,67 € allg. Stellenzulage 81,38 € Amtszulage Summe 4.485,39 € 4.887,67 € ZS P B Frau Wandel Schulleiter_innen 03.07.2015 9198 4334 Stand: 03.07.2015 Berechnung der Bruttobezüge: Es wurden keine familienstandsbezogenen Bezügebestandteile bei den Beamten einbezogen. Die Tarifanpassung zum 01.03.2015 ist bereits berücksichtigt sowie die Besoldungsanpassung zum 01.08.2015. Grundschule Rektor/Rektorin A 14 EG 14 Grundgehalt 4.803,56 € 5.208,49 € Amtszulage Summe 4.803,56 € 5.208,49 € A 13 + Az Fn. 3 EG 13LEHR + Az Fn. 3 Grundgehalt 4.404,01 € 4.873,48 € Amtszulage 302,20 € 302,20 € Summe 4.706,21 € 5.175,68 € A 13 + Az Fn. 2 EG 13LEHR + Az Fn. 2 Grundgehalt 4.404,01 € 4.873,48 € Amtszulage 181,34 € 181,34 € Summe 4.585,35 € 5.054,82 € ISS ohne gymnasiale Oberstufe Direktor/Direktorin A 15 EG 15 einer ISS Grundgehalt 5.431,60 € 5.701,20 € Amtszulage Summe 5.431,60 € 5.701,20 € Gymnasium A 16 Dienstvertrag AT 1 Grundgehalt 6.082,82 € 6.245,56 € Oberstudiendirektor/ Amtszulage Oberstudiendirektorin Summe 6.082,82 € 6.245,56 € Studiendirektor/ A 15 + Az Fn. 7 EG 15 + Az Fn. 7 Studiendirektorin Grundgehalt 5.431,60 € 5.701,20 € Amtszulage 181,34 € 181,34 € Summe 5.612,94 € 5.882,54 € S17-16510 S1716510-Anlage Lehrkräfte Schulleiter